TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 55-029117-A01-VTGA01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519 Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH Seite 1 von 6 Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH Carl-Benzstraße 22-24 67227 Frankenthal QM-NR. 49020390809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell KT19 Typ KT19-8519 Radgröße 8,5Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) VW KT19-8519 VW / ohne Ring 5/100/57,1 30 690 2100 Kennzeichnungen Herstellerzeichen KESKIN Radtyp und Ausführung KT19-8519 Radgröße 8,5Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen KM Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28 S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 - Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55029117-A00-V01 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Chrysler Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 55-029117-A01-VTGA01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519 Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A3 66-132 215/35R19 K1c K2b K41 K44 K46 T85 A06 A12 A14 8L 66-132 225/35R19 K1c K2b K41 K44 K46 L02 T84 T88 A16 A18 Au5 e1*95/54*0042*.., 66-132 235/35R19 G01 K1c K2b K41 K44 K46 L02 T87 B56 K45 S01 e1*98/14*0042*.. T88 Audi A3 S3 154-180 225/35R19 L02 T88 A06 A12 A14 8L A16 A18 R21 e1*98/14*0042*.. S01 Audi TT (I) 110-180 225/35R19 K1a K2b K46 L02 T84 T88 A06 A12 A14 8N 110-180 235/35R19 G01 K1a K2b K46 K90 L02 A16 A18 Cbo e1*97/27,98/14, Cpe K56 R21 2001/116* S01 0089, 0247*.. Audi TT (I) 3,2 184 225/35R19 K1a K2b K46 K56 L02 T88 A06 A12 A14 8N 184 235/35R19 G01 K1c K2b K46 K56 K90 L02 T87 A16 A18 Cbo e1*2001/116*0089*.. T88 Cpe R21 S01 Chrysler PT Cruiser 85-110 225/35R19 K1c K2c K44 T84 T88 A06 A12 A14 PT A16 A18 B02 e11*98/14*0058*.. Cbo Flh W21 - mit Handschaltung S02 Chrysler PT Cruiser 100-110 225/35R19 K1c K2c K44 L02 T84 T88 A06 A12 A14 PT A16 A18 B02 e11*98/14*0058*.. Cbo Flh W21 - mit Automatik-Getr. S02 Chrysler Sebring 104-149 225/35R19 K1c K2c K42 K56 T88 A06 A12 A14 JR 104-149 235/35R19 K1c K2c K42 K45 K56 L02 T87 T88 A16 A18 B02 e11*98/14*0138*.. Cbo S02 - Cabrio Chrysler Sebring 104-149 225/35R19 K15 K1c K2c K42 K56 T88 A06 A12 A14 JR 104-149 235/35R19 K15 K1c K2c K42 K45 K56 L02 T87 A16 A18 B02 e11*98/14*0138*.. T88 Lim S02 - Limousine Seat Toledo / Leon 50-110 215/35R19 K2b K41 K46 K56 T85 A06 A12 A14 1M 50-110 225/35R19 K2c K41 K46 K56 L02 T84 T88 A16 A18 Au5 e9*97/27*0026*.., 50-110 235/35R19 G01 K2c K41 K46 K56 L02 T87 T88 B56 Flh K1c e9*98/14*0026*.. K44 K45 Lim Se4 S01 Skoda Octavia (I) 44-110 215/35R19 K1c K2c K41 K44 K46 K56 T85 A06 A12 A14 1U 44-110 225/35R19 K1c K2c K41 K44 K45 K46 K56 L02 A16 A18 Au5 e11*95/54*0066*..; T84 T88 B56 Car Lim e11*2001/116*0066*; S01 e11*2007/46*0011*.. VW Beetle, -/Cabrio 55-110 215/35R19 K1c K2c K41 K42 K45 K46 R37 T85 A06 A12 A14 9C, 1Y 55-110 225/35R19 K1c K2c K41 K42 K45 K46 K90 L02 A16 A18 Au5 e1*97/27,98/14, T84 T88 B56 Cbo Flh 2001/116*0106*.., S01 e1*2001/116*0205*.. VW Golf (IV), Bora 50-110 215/35R19 K1c K2b K41 K44 K45 K46 R37 T85 A06 A12 A14 1J 50-110 225/35R19 K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02 T84 A16 A18 Au5 e1*96/79, 98/14, T88 B56 Car Flh 2001/116*0071*.. 50-110 235/35R19 G01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02 K56 R21 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 55-029117-A01-VTGA01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519 Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH Seite 3 von 6 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Auflagen und Hinweise A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Au5 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremssattel-Typ "FS III" in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm an Achse 1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 55-029117-A01-VTGA01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519 Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH Seite 4 von 6 B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B56 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio- Limousine, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K15 Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 55-029117-A01-VTGA01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519 Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH Seite 5 von 6 K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten. L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Se4 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). W21 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheiben 280x28 mm an Achse1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 55-029117-A01-VTGA01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519 Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH Seite 6 von 6 Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim ab April 2017 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juni 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 16. Juni 2017 Tufan 00274052.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim