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     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
     Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 6

     Auftraggeber                      Keskin Tuning Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020390809

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            KT19
     Typ                               KT19-8519
     Radgröße                          8,5Jx19H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     VW           KT19-8519 VW / ohne Ring              5/100/57,1         30        690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51579
     Herstellerzeichen                 KESKIN
     Radtyp und Ausführung             KT19-8519
     Radgröße                          8,5Jx19H2
✏✎   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✌✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
     S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28
     S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      120                  -

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        Audi
                                       Chrysler
                                       Seat
                                       Skoda
                                       Volkswagen

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
     Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                          Seite 2 von 6


     Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Audi A3                 66-132         215/35R19   K1c K2b K41 K44 K46 T85            A01 A12 A14
     8L                      66-132         225/35R19   K1c K2b K41 K44 K46 L02 T84 T88    A16 A18 Au5
     e1*95/54*0042*..,       66-132         235/35R19   G01 K1c K2b K41 K44 K46 L02 T87    B56 K45 S01
     e1*98/14*0042*..                                   T88
     Audi A3 S3              154-180        225/35R19   L02 T88                            A01 A12 A14
     8L                                                                                    A16 A18 R21
     e1*98/14*0042*..                                                                      S01
     Audi TT (I)             110-180        225/35R19   K1a K2b K46 L02 T84 T88            A01 A12 A14
     8N                      110-180        235/35R19   G01 K1a K2b K46 K90 L02            A16 A18 Cbo
     e1*97/27,98/14,                                                                       Cpe K56 R21
     2001/116*                                                                             S01
     0089, 0247*..
     Audi TT (I) 3,2         184            225/35R19   K1a K2b K46 K56 L02 T88            A01 A12 A14
     8N                      184            235/35R19   G01 K1c K2b K46 K56 K90 L02 T87    A16 A18 Cbo
     e1*2001/116*0089*..                                T88                                Cpe R21 S01
     Chrysler PT Cruiser     85-110         225/35R19   K1c K2c K44 T84 T88                A01 A12 A14
     PT                                                                                    A16 A18 B02
✏✎   e11*98/14*0058*..                                                                     Cbo Flh W21
✌✍   - mit Handschaltung                                                                   S02
✌    Chrysler PT Cruiser     100-110        225/35R19   K1c K2c K44 L02 T84 T88            A01 A12 A14
☞☞   PT                                                                                    A16 A18 B02
➜    e11*98/14*0058*..                                                                     Cbo Flh W21
     - mit Automatik-Getr.                                                                 S02
     Chrysler Sebring        104-149        225/35R19   K1c K2c K42 K56 T88                A01 A12 A14
     JR                      104-149        235/35R19   K1c K2c K42 K45 K56 L02 T87 T88    A16 A18 B02
     e11*98/14*0138*..                                                                     Cbo S02
     - Cabrio
     Chrysler Sebring        104-149        225/35R19   K15 K1c K2c K42 K56 T88            A01 A12 A14
     JR                      104-149        235/35R19   K15 K1c K2c K42 K45 K56 L02 T87    A16 A18 B02
     e11*98/14*0138*..                                  T88                                Lim S02
     - Limousine
     Seat Toledo / Leon      50-150         215/35R19   K2b K41 K46 K56 T85                A01 A12 A14
     1M                      50-154         225/35R19   K2c K41 K46 K56 L02 T84 T88        A16 A18 Au5
     e9*97/27*0026*..,       50-154         235/35R19   G01 K2c K41 K46 K56 L02 T87 T88    B56 Flh K1c
     e9*98/14*0026*..                                                                      K44 K45 Lim
                                                                                           Se4 S01
     Skoda Octavia (I)       44-110         215/35R19   K1c K2c K41 K44 K46 K56 T85        A01 A12 A14
     1U                      44-110         225/35R19   K1c K2c K41 K44 K45 K46 K56 L02    A16 A18 Au5
     e11*95/54*0066*..;                                 T84 T88                            B56 Car Lim
     e11*2001/116*0066*;                                                                   S01
     e11*2007/46*0011*..
     VW Beetle, -/Cabrio     55-110         215/35R19   K1c K2c K41 K42 K45 K46 R37 T85    A01 A12 A14
     9C, 1Y                  55-110         225/35R19   K1c K2c K41 K42 K45 K46 K90 L02    A16 A18 Au5
     e1*97/27,98/14,                                    T84 T88                            B56 Cbo Flh
     2001/116*0106*..,                                                                     S01
     e1*2001/116*0205*..
     VW Golf (IV), Bora      50-110         215/35R19   K1c K2b K41 K44 K45 K46 R37 T85    A01 A12 A14
     1J                      50-110         225/35R19   K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02 T84    A16 A18 Au5
     e1*96/79, 98/14,                                   T88                                B56 Car Flh
     2001/116*0071*..        50-110         235/35R19   G01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02    K56 R21 S01

     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
     Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                            Seite 3 von 6

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
     Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
     die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

✏✎   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
✌✍   erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
✌    Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
☞☞   Abrollumfang verwendet werden.
➜
     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Auflagen und Hinweise

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
     Änderungsabnahme vorzuführen.

     A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
     Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

     A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
     Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

     A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
     E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
     so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
     den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
     Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
     Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                            Seite 4 von 6

     Au5    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
     Fahrzeugausführungen mit Bremssattel-Typ "FS III" in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser
     256 mm an Achse 1.

     B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
     oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

     B56    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
     an Achse 1.

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

     Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
     Limousine, Roadster.

     Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

     Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
     Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

     G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
✏✎   Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
✌✍   Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
✌    Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
☞☞
➜    K15    Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
     durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.

     K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51579 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
     Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                              Seite 5 von 6

     K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
     Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
     vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

     K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
     Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
     bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

     L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
     Reifenkombination herzustellen.

✏✎   Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
✌✍
✌    R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
☞☞   Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
➜    Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
     Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

     R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
     größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
     Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

     S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
     mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

     T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51579 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029117 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT19-8519
     Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                           Seite 6 von 6

     W21 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
     zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheiben 280x28 mm an Achse1.

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juni 2017 in Lambsheim statt.

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
✏✎   das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
✌✍
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☞☞   Lambsheim, 16. Juni 2017
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     Tufan                                                                00274053.DOC




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim