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							     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51991 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036418 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0J x 18 H2 Typ KT20-8018
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 10

     Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020251710

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            KT20
     Typ                               KT20-8018
     Radgröße                          8,0J x 18 H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     VW           KT20-8018 VW / ohne Ring              5/100/57,1         30        690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51991
     Herstellerzeichen                 KESKIN
     Radtyp und Ausführung             KT20-8018
     Radgröße                          8,0J x 18 H2
✍✎   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✎✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
     S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel 26 mm 120                     27

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        Audi
                                       Seat
                                       Skoda
                                       Volkswagen

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51991 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036418 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0J x 18 H2 Typ KT20-8018
     Hersteller                       Keskin Europa GmbH

                                                                                         Seite 2 von 10


     Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Audi A3                66-132         225/35R18   K1c K2b K46 T83 T87                 A01 A12 A16
     8L                     66-132         225/40R18   K1c K2b K46                         A19 Au5 V18
     e1*95/54*0042*..,      66-132         245/35R18   K2b K44 K46 R03                     S02
     e1*98/14*0042*..
     Audi A3 S3             154-180        225/35R18   T87                                 A12 A16 A19
     8L                     154-180        225/40R18   A01 LK6                             S02
     e1*98/14*0042*..
     Audi S1, -/Sportback   170            205/40R18   M+S T86                             A12 A16 A19
     8X                     170            215/35R18   A01 K2h K6j T84                     A56 F24 Flh
     e1*2007/46*0414*..     170            225/35R18   A01 K1a K2b K3s K6j K8e             S02

     Audi TT (I)            110-180        225/35R18   K46 K56 T83 T87                     A01 A12 A16
     8N                     110-180        225/40R18   K1a K46 K56                         A19 Cbo Cpe
     e1*97/27,98/14,        110-180        245/35R18   K2b K44 K46 K56 K90 R03             V18 S02
     2001/116*
     0089, 0247*..
     Audi TT (I) 3,2        184            225/40R18   K1a K46 K56                         A01 A12 A16
✍✎   8N                     184            245/35R18   K2b K44 K46 K56 K90 R03             A19 Cbo Cpe
✎✍   e1*2001/116*0089*..                                                                   V18 S02
✌    Seat Ibiza / Cordoba   85-132         215/35R18   G01 K14 K1c K27 K2c K44 K45 K46     A01 A12 A16
☞☞   6L                                                T80 T84                             A19 Au5 B01
➜    e9*98/14*0041*..,                                                                     Flh Sth S02
     e9*2001/116*0041*..
     Seat Ibiza Cupra       132, 141       215/35R18   K1c K27 K2b K44 K46 K56 T84         A01 A12 A16
     6J                                                                                    A19 B91 Flh
     e9*2001/116*0067*..                                                                   S02
     Seat Toledo            77-92          215/35R18   K1c K2c K3b K5d K6h K8m T80 T84     A01 A12 A16
     NH                                                                                    A19 A58 Au5
     e11*2007/46*                                                                          Lim S02
     0251*00-19;
     e11*2007/46*252*..;
     e8*2007/46*0321*..
     Seat Toledo / Leon     50-132,154     245/35R18   A01 A58 K2c K44 K46 R03             A12 A16 A19
     1M                     50-150         205/45R18   R37 R70 T86 T90                     Au5 Flh Lim
     e9*97/27*0026*..,      50-150         215/40R18   A01 K1a K2b K46 R37 T85             Se4 V18 S02
     e9*98/14*0026*..       50-150         225/35R18   A01 K1a K2b K46 R37 T83 T87
                            50-154         225/40R18   A01 K1a K2b K45 K46
     Skoda Octavia (I)      44-132         205/45R18   K1c K2b K46 R70 V00 V18             A01 A12 A16
     1U                     44-132         215/40R18   K1c K2b K46 T85                     A19 Au5 Car
     e11*95/54*0066*..;     44-132         225/35R18   K1c K2c K44 K46 K56 T83 T87         K45 Lim S02
     e11*2001/116*0066*;    44-132         225/40R18   K1c K2c K41 K44 K46 K56
     e11*2007/46*0011*..
     Skoda Rapid            77-92          215/35R18   K1c K2c K3b K5d K6h K8m T80 T84     A01 A12 A16
     NH                                                                                    A19 A58 Au5
     e11*2007/46*                                                                          Lim S02
     0250*00-20;
     e11*2007/46*0249*..;
     e8*2007/46*0320*..



     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51991 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036418 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0J x 18 H2 Typ KT20-8018
     Hersteller                       Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 3 von 10
     Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     VW Beetle, -/Cabrio     55-125        225/35R18    K1c K2c K42 K45 K90 T83 T87           A01 A12 A16
     9C, 1Y                  55-125        225/40R18    K1c K2c K42 K45 K90                   A19 Au5 Cbo
     e1*97/27,98/14,                                                                          Flh S02
     2001/116*0106*..,
     e1*2001/116*0205*..
     VW Cross Polo           51-81         215/35R18    K1a K1b K2b K6g K6i K6x K8a T80       A01 A12 A16
     6R                                                 T84                                   A19 Au5 Flh
     e1*2001/116*0510*..                                                                      KMV S02
     - incl. Facelift 2014
     VW Golf (IV), Bora      50-150        215/40R18    K1c K2b K46 R37 T85 T89               A01 A12 A16
     1J                      50-150        225/35R18    K1c K2b K46 T83 T87                   A19 Au5 Car
     e1*96/79, 98/14,        50-177        225/40R18    K1c K2b K46 T88 T89                   Flh Sth V18
     2001/116*0071*..        50-177        245/35R18    K2c K44 K46 R03 T88 T89               S02
     VW Polo (IV)            74-110        215/35R18    G01 K1c K2c K43 K44 K45 K46 T80       A01 A12 A16
     9N                                                 T84                                   A19 Au5 Flh
     e1*98/14*0174*..,                                                                        Npf Sth S02
     e1*2001/116*0174*..
     VW Polo (IV) -          74-77         215/35R18    K1c K2b K42 T80 T84                   A01 A12 A16
     Fun/Cross-                                                                               A19 Au5 Flh
✍✎   9N                                                                                       KMV S02
✎✍   e1*2001/116*0174*..
✌    VW Polo GTI (V)         132, 141      215/35R18    K1c K2b K3b K6g K8k T84               A01 A12 A16
☞☞   6R                                                                                       A19 B91 Flh
➜    e1*2001/116*0510*..                                                                      Npf S02
     - incl. Facelift 2014

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
     Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51991 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036418 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18 H2 Typ KT20-8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                          Seite 4 von 10

     Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
     geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                            V      W        Y
     210 km/h               100% 100% 100%
     220 km/h               97%    100% 100%
     230 km/h               94%    100% 100%
     240 km/h               91%    100% 100%
     250 km/h               -      95%      100%
     260 km/h               -      90%      100%
     270 km/h               -      85%      100%
     280 km/h               -      -        95%
     290 km/h               -      -        90%
     300 km/h               -      -        85%

     Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
     unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
     oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

✍✎   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
✎✍   erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
✌    Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
☞☞   Abrollumfang verwendet werden.
➜
     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
     Änderungsabnahme vorzuführen.

     A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
     Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

     A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
     DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
     verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
     müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
     sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
     4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

     A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


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     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51991 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036418 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18 H2 Typ KT20-8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 5 von 10

     Au5    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
     Fahrzeugausführungen mit Bremssattel-Typ "FS III" in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser
     256 mm an Achse 1.

     B01    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

     B91    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
     Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

     Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Cabrio-Limousine, Roadster.

     Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Coupé.

     F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
     (Einzelradaufhängung).

     Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
✍✎   Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
✎✍
✌    G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
☞☞   Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
➜    Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

     K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

     K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
     dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
     Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
     des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
     sein.

     K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
     Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.




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     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51991 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036418 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18 H2 Typ KT20-8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 6 von 10

     K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
     Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

     K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
     Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
     oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

     K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
     dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

✍✎   K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
✎✍   Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
✌
☞☞   K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
➜    Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

     K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
     Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
     vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

     K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
     Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte vollständig umzulegen.

     K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
     Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

     K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
     Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
     Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.




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     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036418 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18 H2 Typ KT20-8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                          Seite 7 von 10

     K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
     100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

     K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
     umzulegen.

     K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

     K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
     Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

     K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

     K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

     K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

     K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
✍✎   bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
✎✍
✌    KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
☞☞   zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
➜
     LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
     Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Limousine.

     M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

     Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
     usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

     R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

     R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
     größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
     Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

     R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
     Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

     S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
     mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51991 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036418 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18 H2 Typ KT20-8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 8 von 10

     Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Stufenheck.

     T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.
✍✎
✎✍   T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
✌    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
☞☞   Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
➜    berücksichtigen.

     T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
     Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51991 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036418 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18 H2 Typ KT20-8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 9 von 10

     V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
     Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

              Vorderachse   Hinterachse

     Nr. 1    205/40R18     225/35R18
     Nr. 2    205/45R18     225/40R18
     Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
     Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
     Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
     Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
     Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
     Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
     Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
     Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
     Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
     Nr. 12   245/35R18     255/35R18
     Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
     Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
     Nr. 15   245/50R18     275/45R18
     Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
     Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
✍✎   Nr. 18   255/50R18     285/45R18
✎✍   Nr. 19   255/55R18     285/50R18
✌    Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18
☞☞
➜    Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
     Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
     des Fahrzeugs mitzuführen.

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juni 2018 in Lambsheim statt.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51991 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036418 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18 H2 Typ KT20-8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

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     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 15. Juni 2018


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     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim