● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
Hersteller Keskin Europa GmbH
Seite 1 von 6
Auftraggeber Keskin Europa GmbH
Carl-Benzstraße 22-24
67227 Frankenthal
QM-NR. 49020251710
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell KT20
Typ KT20-8519
Radgröße 8,5J x 19 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
VW KT20-8519 VW / ohne Ring 5/100/57,1 30 690 2100
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51958
Herstellerzeichen KESKIN
Radtyp und Ausführung KT20-8519
Radgröße 8,5J x 19 H2
✏✌ Einpresstiefe ET (s.o.)
✎✍ Herstelldatum Monat und Jahr
✌
☞☞ Befestigungsmittel
➜
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel 26 mm 120 27
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
Hersteller Keskin Europa GmbH
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3 66-132 215/35R19 K1c K2b K41 K44 K46 T85 A01 A12 A16
8L 66-132 225/35R19 K1c K2b K41 K44 K46 L02 T84 T88 A19 Au5 K45
e1*95/54*0042*.., 66-132 235/35R19 G01 K1c K2b K41 K44 K46 L02 T87 S02
e1*98/14*0042*.. T88
Audi A3 S3 154-180 225/35R19 L02 T88 A01 A12 A16
8L A19 R21 S02
e1*98/14*0042*..
Audi TT (I) 110-180 225/35R19 K1a K2b K46 L02 T84 T88 A01 A12 A16
8N 110-180 235/35R19 G01 K1a K2b K46 K90 L02 A19 Cbo Cpe
e1*97/27,98/14, K56 R21 S02
2001/116*
0089, 0247*..
Audi TT (I) 3,2 184 225/35R19 K1a K2b K46 K56 L02 T88 A01 A12 A16
8N 184 235/35R19 G01 K1c K2b K46 K56 K90 L02 T87 A19 Cbo Cpe
e1*2001/116*0089*.. T88 R21 S02
Seat Toledo / Leon 50-150 215/35R19 K2b K41 K46 K56 T85 A01 A12 A16
1M 50-154 225/35R19 K2c K41 K46 K56 L02 T84 T88 A19 Au5 Flh
✏✌ e9*97/27*0026*.., 50-154 235/35R19 G01 K2c K41 K46 K56 L02 T87 T88 K1c K44 K45
✎✍ e9*98/14*0026*.. Lim Se4 S02
✌ Skoda Octavia (I) 44-132 215/35R19 K1c K2c K41 K44 K46 K56 T85 A01 A12 A16
☞☞ 1U 44-132 225/35R19 K1c K2c K41 K44 K45 K46 K56 L02 A19 Au5 Car
➜ e11*95/54*0066*..; T84 T88 Lim S02
e11*2001/116*0066*;
e11*2007/46*0011*..
VW Beetle, -/Cabrio 55-125 215/35R19 K1c K2c K41 K42 K45 K46 R37 T85 A01 A12 A16
9C, 1Y 55-125 225/35R19 K1c K2c K41 K42 K45 K46 K90 L02 A19 Au5 Cbo
e1*97/27,98/14, T84 T88 Flh S02
2001/116*0106*..,
e1*2001/116*0205*..
VW Golf (IV), Bora 50-150 215/35R19 K1c K2b K41 K44 K45 K46 R37 T85 A01 A12 A16
1J 50-177 225/35R19 K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02 T84 A19 Au5 Car
e1*96/79, 98/14, T88 Flh K56 R21
2001/116*0071*.. 50-177 235/35R19 G01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02 S02
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
Hersteller Keskin Europa GmbH
Seite 3 von 6
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
✏✌ Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
✎✍ erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
✌ Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
☞☞ Abrollumfang verwendet werden.
➜
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Au5 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel-Typ "FS III" in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser
256 mm an Achse 1.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
Hersteller Keskin Europa GmbH
Seite 4 von 6
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
✏✌
✎✍ K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
✌ durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
☞☞ herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
➜ möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
Hersteller Keskin Europa GmbH
Seite 5 von 6
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
✏✌ Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
✎✍
✌ S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
☞☞ Seite 1) verwendet werden.
➜
Se4 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 5. April 2018 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
Hersteller Keskin Europa GmbH
Seite 6 von 6
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 5. April 2018
✏✌
✎✍
✌
☞☞
➜
Tufan 00291943.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim