Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 6

     Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020251710

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            KT20
     Typ                               KT20-8519
     Radgröße                          8,5J x 19 H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     VW           KT20-8519 VW / ohne Ring              5/100/57,1         30        690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51958
     Herstellerzeichen                 KESKIN
     Radtyp und Ausführung             KT20-8519
     Radgröße                          8,5J x 19 H2
✏✌   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✎✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
     S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel 26 mm 120                     27

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        Audi
                                       Seat
                                       Skoda
                                       Volkswagen

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                       Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 2 von 6


     Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Audi A3                66-132         215/35R19    K1c K2b K41 K44 K46 T85               A01 A12 A16
     8L                     66-132         225/35R19    K1c K2b K41 K44 K46 L02 T84 T88       A19 Au5 K45
     e1*95/54*0042*..,      66-132         235/35R19    G01 K1c K2b K41 K44 K46 L02 T87       S02
     e1*98/14*0042*..                                   T88
     Audi A3 S3             154-180        225/35R19    L02 T88                               A01 A12 A16
     8L                                                                                       A19 R21 S02
     e1*98/14*0042*..
     Audi TT (I)            110-180        225/35R19    K1a K2b K46 L02 T84 T88               A01 A12 A16
     8N                     110-180        235/35R19    G01 K1a K2b K46 K90 L02               A19 Cbo Cpe
     e1*97/27,98/14,                                                                          K56 R21 S02
     2001/116*
     0089, 0247*..
     Audi TT (I) 3,2        184            225/35R19    K1a K2b K46 K56 L02 T88               A01 A12 A16
     8N                     184            235/35R19    G01 K1c K2b K46 K56 K90 L02 T87       A19 Cbo Cpe
     e1*2001/116*0089*..                                T88                                   R21 S02
     Seat Toledo / Leon     50-150         215/35R19    K2b K41 K46 K56 T85                   A01 A12 A16
     1M                     50-154         225/35R19    K2c K41 K46 K56 L02 T84 T88           A19 Au5 Flh
✏✌   e9*97/27*0026*..,      50-154         235/35R19    G01 K2c K41 K46 K56 L02 T87 T88       K1c K44 K45
✎✍   e9*98/14*0026*..                                                                         Lim Se4 S02
✌    Skoda Octavia (I)      44-132         215/35R19    K1c K2c K41 K44 K46 K56 T85           A01 A12 A16
☞☞   1U                     44-132         225/35R19    K1c K2c K41 K44 K45 K46 K56 L02       A19 Au5 Car
➜    e11*95/54*0066*..;                                 T84 T88                               Lim S02
     e11*2001/116*0066*;
     e11*2007/46*0011*..
     VW Beetle, -/Cabrio    55-125         215/35R19    K1c K2c K41 K42 K45 K46 R37 T85       A01 A12 A16
     9C, 1Y                 55-125         225/35R19    K1c K2c K41 K42 K45 K46 K90 L02       A19 Au5 Cbo
     e1*97/27,98/14,                                    T84 T88                               Flh S02
     2001/116*0106*..,
     e1*2001/116*0205*..
     VW Golf (IV), Bora     50-150         215/35R19    K1c K2b K41 K44 K45 K46 R37 T85       A01 A12 A16
     1J                     50-177         225/35R19    K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02 T84       A19 Au5 Car
     e1*96/79, 98/14,                                   T88                                   Flh K56 R21
     2001/116*0071*..       50-177         235/35R19    G01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02       S02

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
     Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 3 von 6

     Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
     geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                            V      W        Y
     210 km/h               100% 100% 100%
     220 km/h               97%    100% 100%
     230 km/h               94%    100% 100%
     240 km/h               91%    100% 100%
     250 km/h               -      95%      100%
     260 km/h               -      90%      100%
     270 km/h               -      85%      100%
     280 km/h               -      -        95%
     290 km/h               -      -        90%
     300 km/h               -      -        85%

     Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
     unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
     oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

✏✌   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
✎✍   erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
✌    Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
☞☞   Abrollumfang verwendet werden.
➜
     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
     Änderungsabnahme vorzuführen.

     A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
     Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

     A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
     DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
     verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
     müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
     sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     Au5    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
     Fahrzeugausführungen mit Bremssattel-Typ "FS III" in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser
     256 mm an Achse 1.



     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 4 von 6

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

     Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Cabrio-Limousine, Roadster.

     Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Coupé.

     Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

     G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
     Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

     K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
✏✌
✎✍   K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
✌    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
☞☞   herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
➜    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
     Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
     vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 5 von 6

     K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
     Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
     bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

     L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
     Reifenkombination herzustellen.

     Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Limousine.

     R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
     Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
     Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
     Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

     R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
     größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
✏✌   Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
✎✍
✌    S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
☞☞   Seite 1) verwendet werden.
➜
     Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
     mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

     T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 5. April 2018 in Lambsheim statt.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 6 von 6

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 5. April 2018



✏✌
✎✍
✌
☞☞
➜
     Tufan                                                                00291943.DOC




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim