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     Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 1 von 7

     Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020251710

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            KT20
     Typ                               KT20-8519
     Radgröße                          8,5J x 19 H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
     führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                           Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                           (mm)
     Y3           KT20-8519 Y3 / ZD12M Ø72,6xØ66,6         5/112/66,6         30         690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51958
     Herstellerzeichen                 KESKIN
     Radtyp und Ausführung             KT20-8519
     Radgröße                          8,5J x 19 H2
✏✌   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✎✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
     S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                     30

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        BMW
                                       Mini/BMW

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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     Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 2 von 7


     Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     BMW 5er-Reihe (VII)   120-265        225/40R19     A10 A84 R37 T89 T93 138               A16 A19 A57
     G5L                   120-265        225/45R19     A10 A84 R37 T92 T96 138               L06 Lim V19
     e1*2007/46*1688*..    120-265        235/40R19     A10 A84 R37 T92 T96 138               S02
                           120-265        245/40R19     A32 A84 T94 T98 138
                           120-265        255/35R19     A12 R03 T92 T96 138
                           120-265        255/40R19     A12 R03 138
     BMW 7er-Reihe (VI)    155-330        245/45R19     A11 A84 135                           A16 A19 A57
     7L                    155-330        255/40R19     A12 138                               L04 Lim S02
     e1*2007/46*0276*10-.. 155-330        255/45R19     A01 A12 G01 134
     - mit Allradlenkung
     BMW 7er-Reihe (VI)    155-330        245/45R19     A11 135                               A16 A19 A57
     7L                    155-330        255/40R19     A12 138                               L05 Lim S02
     e1*2007/46*0276*10-.. 155-330        255/45R19     A01 A12 G01 134
     - ohne Allradlenkung
     BMW M550 i/d xDrive 294, 340         245/40R19     A32 A84 M+S T94 T98 138               A16 A19 A56
     (VII)                                                                                    L06 Lim S02
     G5L
✏✌   e1*2007/46*1688*..
✎✍   Mini Countryman       100-155        225/40R19     K1c K2b T89 T93                       A01 A12 A16
✌    FMX                   100-155        225/45R19     K1c K2b                               A19 A57 KMV
☞☞   e1*2007/46*1682*..    100-155        235/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e                   S02
➜    Mini Countryman JCW 170              225/40R19     K1c K2b T89 T93                       A01 A12 A16
     FMX                   170            225/45R19     K1c K2b                               A19 A56 KMV
     e1*2007/46*1682*..    170            235/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e                   S02
     - John Cooper Works
     Mini Countryman SE    100            225/40R19     K1c K2b T93                           A01 A12 A16
     FMX                   100            225/45R19     K1c K2b                               A19 A56 KMV
     e1*2007/46*1682*..    100            235/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e                   S02
     - Hybrid

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
     Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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     Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 3 von 7

     Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
     geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                             V      W        Y
     210 km/h                100% 100% 100%
     220 km/h                97%    100% 100%
     230 km/h                94%    100% 100%
     240 km/h                91%    100% 100%
     250 km/h                -      95%      100%
     260 km/h                -      90%      100%
     270 km/h                -      85%      100%
     280 km/h                -      -        95%
     290 km/h                -      -        90%
     300 km/h                -      -        85%

     Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
     unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
     oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

✏✌   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
✎✍   erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
✌    Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
☞☞   Abrollumfang verwendet werden.
➜
     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
     zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

     135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
     zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

     138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
     zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
     Änderungsabnahme vorzuführen.

     A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

     A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
     Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
     werden.


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     Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 4 von 7

     A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
     Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

     A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
     DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
     verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
     müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
     sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

     A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
     4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

     A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
     bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

✏✌   A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
✎✍   Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).
✌
☞☞   G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
➜    Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
     Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

     K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
     bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

     K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

     K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

     KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
     zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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     Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 5 von 7

     L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
     Allradlenkung (4WS).

     L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
     mit Allradlenkung (4WS).

     L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
     Allradlenkung (4WS).

     Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Limousine.

     M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

     R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

     R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
     größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
     Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

     S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.
✏✌
✎✍   T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
✌    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
☞☞   Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
➜    berücksichtigen.

     T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
     Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 6 von 7

     V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
     Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

              Vorderachse   Hinterachse

     Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
     Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
     Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
     Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
     Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
     Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
     Nr. 7    235/45R19     255/40R19
     Nr. 8    235/50R19     255/45R19
     Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
     Nr. 10   245/30R19     305/25R19
     Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
     Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
     Nr. 13   245/45R19     275/40R19
     Nr. 14   245/50R19     275/45R19
     Nr. 15   255/30R19     305/25R19
     Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
     Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
✏✌   Nr. 18   255/45R19     285/40R19
✎✍   Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
✌    Nr. 20   255/55R19     275/50R19
☞☞   Nr. 21   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
➜    Nr. 22   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
     Nr. 23   265/40R19     295/35R19
     Nr. 24   265/45R19     295/40R19
     Nr. 25   265/50R19     295/45R19
     Nr. 26   275/30R19     315/25R19

     Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
     Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
     des Fahrzeugs mitzuführen.

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 4. April 2018 in Lambsheim statt.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
     Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 7 von 7

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 4. April 2018



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     Tufan                                                                00291895.DOC




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