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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51958 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
                             Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                                               Carl-Benzstraße 22-24
                                                               67227 Frankenthal
                                                               QM-NR. 49020251710

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            KT20
                             Typ                               KT20-8519
                             Radgröße                          8,5J x 19 H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                   (mm)
                             Y3           KT20-8519 Y3 / ZD12M Ø72,6xØ66,6         5/112/66,6         30         690    2100

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        51958
§ 22 51958, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen                 KESKIN
                             Radtyp und Ausführung             KT20-8519
                             Radgröße                          8,5J x 19 H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                     30

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        BMW
                                                               Mini/BMW

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51958 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
                             Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                            Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 3er-Reihe (VII)   100-195        225/40R19   T89 T93                             A12 A16 A19
                             G3L                   100-195        235/35R19   T91                                 A57 BW1 Lim
                             e1*2007/46*1947*..    100-195        245/35R19   A01 K2b R03 T89 T93                 MHy V19 S01
                                                   100-195        255/35R19   A01 K2b R03
                             BMW 3er-Touring (VII) 100-195        225/40R19   T93 138                             A12 A16 A19
                             G3K                   100-195        245/35R19   A01 A58 K2b R03 T93 138             A57 BW1 Car
                             e1*2007/46*2017*..    100-195        255/35R19   A01 K2b R03 T92 T96 138             V19 S01
                             BMW 5er-Reihe (VII)   120-265        225/40R19   A10 A84 R37 T89 T93 138             A16 A19 A57
                             G5L                   120-265        225/45R19   A10 A84 R37 T92 T96 138             B74 L06 Lim
                             e1*2007/46*1688*..    120-265        235/40R19   A10 A84 R37 T92 T96 138             MHy V19 S01
                                                   120-265        245/40R19   A32 A84 T94 T98 138
                                                   120-265        255/35R19   A12 R03 T92 T96 138
                                                   120-265        255/40R19   A12 R03 138
                             BMW 7er-Reihe (VI)    155-390        245/45R19   A11 A84 135                         A16 A19 A57
                             7L                    155-390        255/40R19   A12 138                             A60 B74 L04
§ 22 51958, Erweiterung 02




                             e1*2007/46*0276*10-.. 155-390        255/45R19   A01 A12 G01 134                     Lim S01
                             - mit Allradlenkung
                             BMW 7er-Reihe (VI)    155-390        245/45R19   A11 135                             A16 A19 A57
                             7L                    155-390        255/40R19   A12 138                             A60 B74 L05
                             e1*2007/46*0276*10-.. 155-390        255/45R19   A01 A12 G01 134                     Lim S01
                             - ohne Allradlenkung
                             BMW M340i xDrive      275            225/40R19   M+S T93                             A12 A16 A19
                             (VII)                 275            225/40R19   R02 T93                             A56 BW1 Lim
                             G3L                   275            235/35R19   M+S T91                             V19 S01
                             e1*2007/46*1947*..    275            245/35R19   A01 K2b M+S R03 T93
                                                   275            255/35R19   A01 K2b R03

                             BMW M550 i/d xDrive   294-390        245/40R19   A32 A84 M+S T94 T98 138             A16 A19 A56
                             (VII)                                                                                B74 L06 Lim
                             G5L                                                                                  S01
                             e1*2007/46*1688*..
                             Mini Countryman       75-155         225/40R19   K1c K2b T89 T93                     A01 A12 A16
                             FMX                   75-155         225/45R19   K1c K2b                             A19 A57 KMV
                             e1*2007/46*1682*..    75-155         235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e                 NoH S01
                             Mini Countryman JCW   170            225/40R19   K1c K2b T89 T93                     A01 A12 A16
                             FMX                   170            225/45R19   K1c K2b                             A19 A56 KMV
                             e1*2007/46*1682*..    170            235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e                 S01
                             - John Cooper Works
                             Mini Countryman SE    100            225/40R19   K1c K2b T93                         A01 A12 A16
                             FMX                   100            225/45R19   K1c K2b                             A19 A56 KMV
                             e1*2007/46*1682*..    100            235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e                 S01
                             - Hybrid

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51958 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
                             Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                                                      Seite 3 von 8
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
§ 22 51958, Erweiterung 02




                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
                             Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 8

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
§ 22 51958, Erweiterung 02




                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
                             Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                             B74    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.

                             BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



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                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
                             Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 8

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
§ 22 51958, Erweiterung 02




                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                             Allradlenkung (4WS).

                             L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                             mit Allradlenkung (4WS).

                             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
                             ohne Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
                             (Hybridelektrofahrzeug).

                             R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




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                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
                             Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 8

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 51958, Erweiterung 02




                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51958 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
                             Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                                                      Seite 7 von 8

                             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
                             Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
                             Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
                             Nr. 5    225/55R19     275/45R19
                             Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
                             Nr. 8    235/45R19     255/40R19
                             Nr. 9    235/50R19     255/45R19
                             Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 11   245/30R19     305/25R19
                             Nr. 12   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
                             Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
                             Nr. 14   245/45R19     275/40R19
§ 22 51958, Erweiterung 02




                             Nr. 15   245/50R19     275/45R19
                             Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 19   255/45R19     285/40R19
                             Nr. 20   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 21   255/55R19     275/50R19
                             Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 24   265/40R19     295/35R19
                             Nr. 25   265/45R19     295/40R19
                             Nr. 26   265/50R19     295/45R19
                             Nr. 27   275/30R19     315/25R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 3. April 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
                             Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                                                   Seite 8 von 8

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 3. April 2020
§ 22 51958, Erweiterung 02




                             Tufan                                                                00341409.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim