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     Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 5

     Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020251710

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            KT20
     Typ                               KT20-8519
     Radgröße                          8,5J x 19 H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     W4           KT20-8519 W4 / N3 Ø72,6xØ56,1         5/114,3/56,1       40        690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51958
     Herstellerzeichen                 KESKIN
     Radtyp und Ausführung             KT20-8519
     Radgröße                          8,5J x 19 H2
✏✌   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✎✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
     S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      120                  -
     S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        Subaru

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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     Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 2 von 5


     Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Subaru Impreza WRX      195,206        225/35R19   K1c K2b K41 K42 K45 T88               A01 A12 A16
     Sti                                                                                      A19 Sth S03
     GD/GG
     e1*98/14*0145*09-..,
     e1*98/14*0163*08-..
     - WRX STi
     Subaru Levorg           125            225/35R19   K1c K2b K6g K6i T88                   A01 A12 A16
     V1, V                   125            225/40R19   K1c K2b K6g K6i                       A19 A56 Car
     e1*2007/46*1203*03-..   125            235/35R19   K1c K2b K6d K6h K6i                   S02
                             125            245/35R19   K1c K2c K6d K6h K6i
                             125            255/30R19   K1c K2c K5b K6d K6h K6i
                             125            255/35R19   K1c K2c K5b K6d K6h K6i
     Subaru Outback          110, 129       235/50R19   K1c K2c                               A01 A12 A16
     B6                      110, 129       245/45R19   K1c K2b                               A19 A56 Car
     e1*2007/46*1320*..      110, 129       245/50R19   K1c K2c                               S02
                             110, 129       255/45R19   K1c K2c

✏✌   Allgemeine Hinweise
✎✍
✌    Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
☞☞   Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
➜
     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
     Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

     Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
     geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                             V      W        Y
     210 km/h                100% 100% 100%
     220 km/h                97%    100% 100%
     230 km/h                94%    100% 100%
     240 km/h                91%    100% 100%
     250 km/h                -      95%      100%
     260 km/h                -      90%      100%
     270 km/h                -      85%      100%
     280 km/h                -      -        95%
     290 km/h                -      -        90%
     300 km/h                -      -        85%

     Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
     unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
     oder Reifenherstellers zu beachten.

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     Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                    Keskin Europa GmbH

                                                                                          Seite 3 von 5

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
     Abrollumfang verwendet werden.

     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
     Änderungsabnahme vorzuführen.

     A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

✏✌   A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
✎✍   Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
✌    Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
☞☞
➜    A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
     DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
     verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
     müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
     sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
     4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

     K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




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     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
     Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 4 von 5

     K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

     K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
     Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
     vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

     K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
     Radmitte vollständig umzulegen.

     K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte vollständig umzulegen.

✏✌   K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
✎✍   Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
✌
☞☞   K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
➜    Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
     Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

     K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
     100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

     S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Stufenheck.

     T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 4. April 2018 in Lambsheim statt.




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     Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 5 von 5

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 4. April 2018



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     Tufan                                                                00291897.DOC




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim