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     Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 6

     Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020251710

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            KT20
     Typ                               KT20-8519
     Radgröße                          8,5J x 19 H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     W1           KT20-8519 W1 / N22 Ø72,6xØ65,1        5/108/65,1         45        690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51958
     Herstellerzeichen                 KESKIN
     Radtyp und Ausführung             KT20-8519
     Radgröße                          8,5J x 19 H2
✏✌   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✎✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
     S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                  28
     S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                  28
     S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                  28
     S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  30

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        Citroen
                                       Opel
                                       Peugeot
                                       Volvo

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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     Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                          Keskin Europa GmbH

                                                                                        Seite 2 von 6


     Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Citroen C4 Picasso (II)   68-122         235/35R19   K1c K2b K6d K7d T91            A01 A12 A16
     3                                                                                   A19 A58 A60
     e2*2007/46*0356*..                                                                  B73 S02
     Opel Grandland X          88-130         235/45R19                                  A12 A16 A19
     Z                         88-130         245/45R19   A01 K2b                        A58 S04
     e2*2007/46*0597*..
     Opel Grandland X          88-130         235/45R19                                  A12 A16 A19
     Z                         88-130         245/45R19                                  A58 R93 S04
     e2*2007/46*0597*..
     Peugeot 3008              73-133         235/45R19                                  A12 A16 A19
     M                         73-133         245/45R19                                  A58 R93 S04
     e2*2007/46*0534*..
     Peugeot 3008              73-133         235/45R19                                  A12 A16 A19
     M                         73-133         245/45R19   A01 K2b                        A58 S04
     e2*2007/46*0534*..
     Peugeot 407/407SW         116-120        225/40R19   A01 G16 T89 T93                A12 A16 A19
     6*...*; 6*****; 6         116-155        225/40R19   T89 T93 Z17 Z18                B07 Car Lim
✏✌   e2*2001/116*                                                                        S02
✎✍   0292-0297,0312,
✌    0328,0330-0332,
☞☞   0336,0346,0352*..;
➜    e2*2001/116*0369*..;
     e3*2007/46*0062*..
     Peugeot 5008              73-133         235/45R19                                  A12 A16 A19
     M                         73-133         245/45R19                                  A58 R93 S04
     e2*2007/46*0534*..
     Peugeot 5008              73-133         235/45R19                                  A12 A16 A19
     M                         73-133         245/45R19                                  A58 S04
     e2*2007/46*0534*..
     Peugeot 508               82-122         225/40R19   K2b T93                        A01 A12 A16
     8                         82-122         235/40R19   K1a K2b K6m                    A19 A58 B07
     e2*2007/46*0080*..;       82-122         245/35R19   K1a K2b K6m T93                Car Lim S03
     e2*2007/46*0081*..        82-122         255/35R19   K1c K2b K6k K6n
     Peugeot 508 RXH           120, 133       225/40R19   T93                            A12 A16 A19
     8                         120, 133       235/40R19                                  A57 Car KMV
     e2*2007/46*0080*06-..     120, 133       245/35R19   T93                            S03
                               120, 133       245/40R19
                               120, 133       255/35R19
     Volvo S80, -/BiFuel       96-200         235/35R19   K1c K42 LK6 T87 T88 T91        A01 A12 A16
     T, K                                                                                A19 B02 NBF
     e9*96/79,98/14,                                                                     S05
     2001/116*
     0028,0043*..

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



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     Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 3 von 6

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
     Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

     Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
     geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                            V      W        Y
     210 km/h               100% 100% 100%
     220 km/h               97%    100% 100%
     230 km/h               94%    100% 100%
     240 km/h               91%    100% 100%
     250 km/h               -      95%      100%
     260 km/h               -      90%      100%
     270 km/h               -      85%      100%
✏✌   280 km/h               -      -        95%
✎✍   290 km/h               -      -        90%
✌    300 km/h               -      -        85%
☞☞
➜    Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
     unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
     oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
     Abrollumfang verwendet werden.

     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
     Änderungsabnahme vorzuführen.

     A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
     Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.


     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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     Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                    Keskin Europa GmbH

                                                                                          Seite 4 von 6

     A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
     DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
     verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
     müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
     sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
     bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

     A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

     A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

     B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
     oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

     B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
     an Achse 1.

     B73    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
     Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 268 mm an Achse2.
✏✌
✎✍   Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
✌    Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
☞☞
➜    G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
     dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
     (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
     eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

     K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
     Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 5 von 6

     K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte vollständig umzulegen.

     K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
     Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

     K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
     Radmitte vollständig umzulegen.

     K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
     Radmitte vollständig umzulegen.

     K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

     KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
     zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

     LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
     Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

✏✌   Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
✎✍   Limousine.
✌
☞☞   NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
➜    Fahrzeugausführungen.

     R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
     Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung).

     S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51958 nach §22 StVZO
     Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 6 von 6

     T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
     Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung).

     Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
     Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung).
✏✌
✎✍   Prüfort und Prüfdatum
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☞☞   Die Verwendungsprüfung fand am 4. April 2018 in Lambsheim statt.
➜
     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 4. April 2018




     Tufan                                                                   00291875.DOC



     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim