Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51958 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
               Hersteller                        Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      Berlin Tyres Europa GmbH
                                                 Holzhauserstrasse 182
                                                 13509 Berlin
                                                 QM-Nr. 49020212006

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            KT20
               Typ                               KT20-8519
               Radgröße                          8,5J x 19 H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                        Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                                              (mm)
               W1-K066        KT20-8519 W1-K066 / Ø72,6xØ65,1 5/108/65,1            45         690    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        51958
               Herstellerzeichen                 KESKIN
               Radtyp und Ausführung             KT20-8519
               Radgröße                          8,5J x 19 H2
§22 51958*05




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                 30
               S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                 28
               S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                 28
               S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                 28

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Citroen
                                                 DS
                                                 Opel
                                                 Peugeot
                                                 Volvo

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51958 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
               Hersteller                       Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citr. C4 Picasso/       68-122         225/40R19   K1c K2b K6d K7a T89 T93         A01 A12 A16
               Spacetourer             68-122         235/35R19   K1c K2b K6d K7d T91             A19 A58 A60
               3                                                                                  B73 S02
               e2*2007/46*0356*..
               Citroen C5 Aircross     96-133         235/45R19                                   A12 A16 A19
               A                       96-133         245/45R19                                   A58 B29 BP2
               e2*2007/46*0642*..                                                                 NoP S03
               DS 7 Crossback          96-165         235/50R19                                   A12 A16 A19
               J                       96-165         245/45R19                                   A58 B29 BP2
               e2*2007/46*0601*..      96-165         255/45R19                                   NoE NoP S03
               Opel Grandland X        75-133         235/45R19                                   A12 A16 A19
               Z                       75-133         245/45R19                                   A58 B29 BP2
               e2*2007/46*0597*..                                                                 NoP R93 S03
               Opel Grandland, -/X     75-133         235/45R19                                   A12 A16 A19
               Z                       75-133         245/45R19   A01 K2b                         A58 B29 BP2
               e2*2007/46*0597*..                                                                 NoP S03
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 3008            73-133         235/45R19                                   A12 A16 A19
§22 51958*05




               M                       73-133         245/45R19   A01 K2b                         A58 B29 BP2
               e2*2007/46*0534*..                                                                 NoP S03
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 3008            73-133         235/45R19                                   A12 A16 A19
               M                       73-133         245/45R19                                   A58 B29 BP2
               e2*2007/46*0534*..                                                                 NoP R93 S03
               Peugeot 308, 308SW      60-165         225/35R19   T88                             A12 A16 A19
               (II)                    60-96, 115     215/35R19   T85                             A58 B07 B29
               L                                                                                  Car Flh Pe6
               e2*2007/46*0405*..                                                                 S02
               Peugeot 5008            73-133         235/45R19                                   A12 A16 A19
               M                       73-133         245/45R19                                   A58 B29 BP2
               e2*2007/46*0534*..                                                                 NoP S03
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 5008            73-133         235/45R19                                   A12 A16 A19
               M                       73-133         245/45R19                                   A58 B29 BP2
               e2*2007/46*0534*..                                                                 NoP R93 S03
               Peugeot 508 (I)         82-122         225/40R19   K2b T93                         A01 A12 A16
               8                       82-122         235/40R19   K1a K2b K6m                     A19 A58 B07
               e2*2007/46*0080*..;     82-122         245/35R19   K1a K2b K6m T93                 Car Lim S04
               e2*2007/46*0081*..      82-122         255/35R19   K1c K2b K6k K6n
               Peugeot 508 (I) RXH     120, 133       225/40R19   T93                             A12 A16 A19
               8                       120, 133       235/40R19                                   A57 Car KMV
               e2*2007/46*0080*06-..   120, 133       245/35R19   T93                             S04
                                       120, 133       245/40R19
                                       120, 133       255/35R19
               Volvo S80, -/BiFuel     96-200         235/35R19   K1c K42 LK6 T87 T88 T91         A01 A12 A16
               T, K                                                                               A19 B02 NBF
               e9*96/79,98/14,                                                                    S01
               2001/116*
               0028,0043*..



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51958 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 51958*05




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51958 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
               Hersteller                    Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
§22 51958*05




               B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
               an Achse 1.

               B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

               B73    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 268 mm an Achse2.

               BP2    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm in Verbindung mit Bremssattelträger mit Bügel
               an Achse 1.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51958 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

               K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
§22 51958*05




               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
               Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               Pe6    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse
               1.

               R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
               Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51958 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 51958*05




               berücksichtigen.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 12. Juli 2022 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51958 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55019318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ KT20-8519
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 12. Juli 2022
§22 51958*05




               Tufan                                                                00393537.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim