TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 09-00229-CP-BWG-10
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Vertigo Viginity 20 Seite 1 von 4
10. Neufassung
zum
TEILEGUTACHTEN
Nr.: 09-00229-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den
Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : Vertigo Viginity 20
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 8
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr. 09-00229-CP-BWG-10
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Vertigo Viginity 20 Seite 2 von 4
I. Verwendungsbereich
siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Vertigo Viginity 20
Kennz. U. Ausf.: Vertigo Viginiti LO 920 Vertigo Viginiti LO 1120
Radgröße: 9 J x 20 H2 11 J x 20 H2
Einpreßtiefe: s. U. s. U.
Lochkreis: s. U.
Mittenloch Ø: s. U.
Zentrierart: Mittenzentrierung
Befestigung: s. U.
Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14)
Ventile: Metallschraubventile mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die
für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Zulässige Radlast: s. U. s. U.
Radprüfung: TÜV Pfalz / Bestätigungen von 21.05.2008 u. 09-0004-A00-V01
lfd. Ausf. Kennzeichnung Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul.
Nr.: Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll-
[mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
1. LO 920 108/5 ohne 108/5 63,4 20 850 2220
10. LO 920 108/5 ohne 108/5 63,4 30 850 2220
13. LO 920 108/5 ohne 108/5 63,4 34 850 2220
11. LO 920 108/5 ohne 108/5 63,4 40 900 2220
2. LO 920 112/5 ohne 112/5 57,1 35 900 2220
3. LO 920 112/5 ohne 112/5 66,6 35 900 2220
4. LO 920 114,3/5 ohne 114,3/5 68,1 48 900 2220
12. LO 920 114,3/5 ohne 114,3/5 67,1 48 900 2220
14. LO 920 120/5 ohne 120/5 72,6 40 950 2330
5. LO 1120 108/5 ohne 108/5 63,4 20 850 2220
6. LO 1120 112/5 ohne 112/5 57,1 35 900 2220
7. LO 1120 112/5 ohne 112/5 66,6 35 900 2220
8. LO 1120 114,3/5 ohne 114,3/5 67,1 48 900 2220
9. LO 1120 114,3/5 ohne 114,3/5 68,1 55 900 2220
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Vertigo Viginity 20 Seite 3 von 4
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage Audi 01 vom 20.04.2009
Anlage Audi 02 vom 20.04.2009
Anlage Audi 03 vom 20.04.2009
Anlage Audi 04 vom 20.04.2009
Anlage Audi 05 vom 20.04.2009
Anlage Audi 06 vom 09.03.2010
Anlage BMW 01 vom 03.03.2011
Anlage Bentley 01 vom 20.04.2009
Anlage Ford 01 vom 21.07.2014
Anlage Ford 02 vom 23.09.2009
Anlage Ford 03 vom 24.01.2011
Anlage Jaguar 01 vom 20.11.2013
Anlage Jaguar 02 vom 29.10.2020
Anlage Land Rover 01 vom 24.06.2010
Anlage Land Rover 02 vom 24.06.2010
Anlage Land Rover 03 vom 24.06.2010
Anlage Land Rover 04 vom 23.02.2012
Anlage Land Rover 05 vom 20.08.2015
Anlage Mercedes 01 vom 20.04.2009
Anlage Mercedes 02 vom 20.04.2009
Anlage Mercedes 03 vom 20.04.2009
Anlage Toyota 01 vom 18.08.2010
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr. 09-00229-CP-BWG-10
Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Vertigo Viginity 20 Seite 4 von 4
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 29. 10. 2020
AS-AUT-BWG/HEI-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage Jaguar 02 zu Teilegutachten Nr.: 09-00229-CP-BWG-**
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Vertigo Viginity 20 Seite 1 von 2
1. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen.-Nr.: Bezeichnung:
Jaguar (GB) DC 120 - 280 e11*2007/46*3324*-- F-Pace
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt 3.)
255/50 R 20 – 109 *) 1), 2), 3), 4) 5)
265/45 R 20 – 104 *) 1), 3), 4), 5)
275/45 R 20 – 106 *) 1), 2), 3), 4) 5)
3. Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2a) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor
der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der
Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
3) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage Jaguar 02 zu Teilegutachten Nr.: 09-00229-CP-BWG-**
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Vertigo Viginity 20 Seite 2 von 2
Fortsetzung zu
3. Auflagen und Hinweise:
5) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
lfd. Ausf. Kennzeichnung Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul.
Nr.: Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll-
[mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
11. LO 920 108/5 ohne 108/5 63,4 40 900 2220
Radbefestigung: Kegelbundmuttern M 14 x 1,5 mm, Kegew. 60°
Anzugsmoment: 133 Nm
4. Abnahme des Anbaus
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage Jaguar 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
09-00229-CP-BWG-**
München, den 29. 10. 2020
AS-AUT-BWG/HEI-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland