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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München



Teilegutachten Nr.                           09-00229-CP-BWG-10
Hersteller:                                  Delta GmbH
                                             D - 85235 Unterumbach
Typ:                                         Vertigo Viginity 20                                Seite 1 von 4

                                         10. Neufassung
                                              zum
                                 TEILEGUTACHTEN
                                        Nr.: 09-00229-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den
Änderungsumfang                          :     Sonderräder und Reifen

vom Typ                                  :     Vertigo Viginity 20

des Herstellers                          :     Delta GmbH
                                               Dorfstraße 8
                                               D – 85235 Unterumbach

0.      Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München



Teilegutachten Nr.                          09-00229-CP-BWG-10
Hersteller:                                 Delta GmbH
                                            D - 85235 Unterumbach
Typ:                                        Vertigo Viginity 20                                  Seite 2 von 4

I.      Verwendungsbereich
siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

II.     Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                                              Delta 4x4 GmbH
Art:                               Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                    und beidseitigem Hump.
Typ:                                                    Vertigo Viginity 20
Kennz. U. Ausf.:                 Vertigo Viginiti LO 920                  Vertigo Viginiti LO 1120
Radgröße:                              9 J x 20 H2                              11 J x 20 H2
Einpreßtiefe:                              s. U.                                     s. U.
Lochkreis:                                                      s. U.
Mittenloch Ø:                                                   s. U.
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Befestigung:                                                    s. U.
Anzugsmoment:                                 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14)
Ventile:                   Metallschraubventile mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
                          den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die
                           für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
                            zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Zulässige Radlast:                         s. U.                                     s. U.
Radprüfung:                    TÜV Pfalz / Bestätigungen von 21.05.2008 u. 09-0004-A00-V01

lfd. Ausf.           Kennzeichnung        Kennzeichnung        Loch-      Mitten Ein-        zul.    zul.
Nr.:                 Rad                  Zentrierring         kreis      loch   preß        Rad     Abroll-
                                                               [mm] /     [mm] tiefe         last    umfang
                                                               -zahl             [mm]        [kg]    [mm]
1.     LO 920        108/5                ohne                 108/5      63,4 20            850     2220
10.    LO 920        108/5                ohne                 108/5      63,4 30            850     2220
13.    LO 920        108/5                ohne                 108/5      63,4 34            850     2220
11.    LO 920        108/5                ohne                 108/5      63,4 40            900     2220
2.     LO 920        112/5                ohne                 112/5      57,1 35            900     2220
3.     LO 920        112/5                ohne                 112/5      66,6 35            900     2220
4.     LO 920        114,3/5              ohne                 114,3/5    68,1 48            900     2220
12.    LO 920        114,3/5              ohne                 114,3/5    67,1 48            900     2220
14.    LO 920        120/5                ohne                 120/5      72,6 40            950     2330
5.     LO 1120       108/5                ohne                 108/5      63,4 20            850     2220
6.     LO 1120       112/5                ohne                 112/5      57,1 35            900     2220
7.     LO 1120       112/5                ohne                 112/5      66,6 35            900     2220
8.     LO 1120       114,3/5              ohne                 114,3/5    67,1 48            900     2220
9.     LO 1120       114,3/5              ohne                 114,3/5    68,1 55            900     2220


                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.                         09-00229-CP-BWG-10
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Vertigo Viginity 20                                  Seite 3 von 4

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

III.    Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.

IV.    Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

V.      Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.

VI.     Anlagen
Anlage Audi 01                                      vom 20.04.2009
Anlage Audi 02                                      vom 20.04.2009
Anlage Audi 03                                      vom 20.04.2009
Anlage Audi 04                                      vom 20.04.2009
Anlage Audi 05                                      vom 20.04.2009
Anlage Audi 06                                      vom 09.03.2010
Anlage BMW 01                                       vom 03.03.2011
Anlage Bentley 01                                   vom 20.04.2009
Anlage Ford 01                                      vom 21.07.2014
Anlage Ford 02                                      vom 23.09.2009
Anlage Ford 03                                      vom 24.01.2011
Anlage Jaguar 01                                    vom 20.11.2013
Anlage Jaguar 02                                    vom 29.10.2020
Anlage Land Rover 01                                vom 24.06.2010
Anlage Land Rover 02                                vom 24.06.2010
Anlage Land Rover 03                                vom 24.06.2010
Anlage Land Rover 04                                vom 23.02.2012
Anlage Land Rover 05                                vom 20.08.2015
Anlage Mercedes 01                                  vom 20.04.2009
Anlage Mercedes 02                                  vom 20.04.2009
Anlage Mercedes 03                                  vom 20.04.2009
Anlage Toyota 01                                    vom 18.08.2010

                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Teilegutachten Nr.                         09-00229-CP-BWG-10
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Vertigo Viginity 20                                  Seite 4 von 4

VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 29. 10. 2020
AS-AUT-BWG/HEI-Sz
DEL


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage Jaguar 02 zu Teilegutachten Nr.:    09-00229-CP-BWG-**
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Vertigo Viginity 20                                  Seite 1 von 2

1.      Verwendungsbereich

 Fahrzeughersteller:          Typ:      kW-Bereich        Gen.-Nr.:                     Bezeichnung:

 Jaguar (GB)                  DC        120 - 280         e11*2007/46*3324*--           F-Pace

2.      Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                                Auflagen und Hinweise
                                                                    ( siehe Punkt 3.)
            255/50 R 20 – 109 *)                                      1), 2), 3), 4) 5)

            265/45 R 20 – 104 *)                                       1), 3), 4), 5)

            275/45 R 20 – 106 *)                                      1), 2), 3), 4) 5)

3.      Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)     Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
       entnehmen.
       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
       geeignete     Art    darauf    hinzuweisen    (Luftdruckaufkleber,    Ergänzen    der
       Bedienungsanleitung).
2a)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor
       der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der
       Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
3)     Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
       den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
       das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
4)     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Westendstraße 199
D-80686 München




Anlage Jaguar 02 zu Teilegutachten Nr.:    09-00229-CP-BWG-**
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Vertigo Viginity 20                                  Seite 2 von 2

        Fortsetzung zu
3.      Auflagen und Hinweise:
5)     Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
lfd. Ausf.          Kennzeichnung         Kennzeichnung       Loch-      Mitten Ein-      zul.      zul.
Nr.:                Rad                   Zentrierring        kreis      loch   preß      Rad       Abroll-
                                                              [mm] /     [mm] tiefe       last      umfang
                                                              -zahl             [mm]      [kg]      [mm]
11.    LO 920       108/5                 ohne                108/5      63,4 40          900       2220
Radbefestigung:              Kegelbundmuttern M 14 x 1,5 mm, Kegew. 60°
Anzugsmoment:                133 Nm

4.      Abnahme des Anbaus
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage Jaguar 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
09-00229-CP-BWG-**

München, den 29. 10. 2020
AS-AUT-BWG/HEI-Sz
DEL


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
						
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