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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0422-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX20H2 Typ W0420 und 9.5JX20H2 Typ W0420
Fertiger/Zulieferer            Luethen Motorsport GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Hersteller                     Luethen Motorsport GmbH
                               Neuer Wall 84
                               20354 Hamburg
                               QM-Nr.: 16 115 01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                          Achse 2
Modell                         EDITION 1                        EDITION 1
Typ                            W0420                            W0420
Radgröße                       8.5JX20H2                        9.5JX20H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung                Mittenzentrierung

 Ausf. Kennzeichnung Rad/ Zentrierring             Lochzahl/           Einpress- Rad-      Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/    tiefe     last      (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-        W0420 / *mit 17 mm Distanzscheibe         5/112/66,6          28*          810    2300
         Kennz. 22516
-        W0420 / ZR 820 666 A8 Ø82,00-Ø66,55       5/112/66,6          45           810    2300

Kennzeichnungen                Achse 1                          Achse 2
Herstellerzeichen              LUETHEN                          LUETHEN
Radtyp und Ausführung          W0420 (s.o.)                     W0420 (s.o.)
Radgröße                       8.5JX20H2                        9.5JX20H2
Einpresstiefe                  ET 45                            ET 45
Giessereikennzeichen           1926F                            1926F
Herkunftsmerkmal               -                                -
Herstelldatum                  Monat und Jahr                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°     130                       Achse 1: 45, Achse 2: 28

Prüfungen

Die Gutachten Nr.20-0351-A00-V02 und 20-0350-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                         21-0422-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX20H2 Typ W0420 und 9.5JX20H2 Typ W0420
Fertiger/Zulieferer            Luethen Motorsport GmbH

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C 43 AMG 4matic         270, 287     225/35R20       K1c R02                          A06 A12 A14
Coupé/Cabrio            270, 287     255/30R20       K2b K4i K6g K6j R03 T92          A16 A22 A56
204                     270, 287     265/30R20       K2a K2b K4i K6h K6r R03          Cbo Cpe V20
e1*2001/116*                                                                          S01
0431*39-..
(FIN: W..205...)
- incl. Facelift 2018
C 450/ C43 AMG          270, 287     225/35R20       K1c R02                          A06 A12 A14
4matic                  270, 287     255/30R20       K2b K4i K6g K6j R03 T92          A16 A22 A56
204, 204K               270, 287     265/30R20       K2a K2b K4i K6h K6r R03          Car Lim V20
e1*2001/116*                                                                          S01
0431*36-..;
e1*2001/116*
0457*29-..
(FIN: W..205...)
- Limousine/T-Modell
- incl. Facelift 2018
SL                      225-335      255/30R20       R02                              A06 A12 A14
230, 231                225-335      255/30R20       R03 T88 T92                      A16 A22 X36
e1*2007/46*0803*..;                                                                   S01
e1*98/14*0169*19-
23
Baureihe 231
(FIN: W..231...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Nummer                         21-0422-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX20H2 Typ W0420 und 9.5JX20H2 Typ W0420
Fertiger/Zulieferer            Luethen Motorsport GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




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Nummer                         21-0422-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX20H2 Typ W0420 und 9.5JX20H2 Typ W0420
Fertiger/Zulieferer            Luethen Motorsport GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.


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Nummer                          21-0422-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8.5JX20H2 Typ W0420 und 9.5JX20H2 Typ W0420
Fertiger/Zulieferer             Luethen Motorsport GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20              255/45R20
Nr. 6    245/30R20              275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20              275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20              285/40R20
Nr. 14   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20              295/40R20
Nr. 18   265/50R20              295/45R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0422-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.5JX20H2 Typ W0420 und 9.5JX20H2 Typ W0420
Fertiger/Zulieferer            Luethen Motorsport GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Technologiezentrum Typprüfstelle
Lambsheim ab Januar 2020 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim im Mai 2020 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juni 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2020.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juni 2021




Tufan                                                                        00370736.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim