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							                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.10.2025
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                Fahrzeughersteller                         : CITROEN, PEUGEOT, STELLANTIS
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 21
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                EGX                 EGX                        ohne                        65,1                     660      2200    10/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100420*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : OE-Befestigung oder Kit: B225L36417-FLAT


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*; F*8HY*;
                                                             F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; H; J*HFX; J*KFU*; J*KFV*; J*NFU*; J*8HX*;
                                                             J*8HZ*; L*****; 2
                                                             100 Nm für Typ : D; S; S*****; SH; SH****; SH8FN; S*8FN
                 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C-ELYSEE
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 D            e2*2007/46*0225*.. 53 - 85 185/65R15 88                12I                      Limousine;
                                                         195/60R15 88                11A; 12A; 245; 27I       Frontantrieb;
                                                         205/55R15 88                11A; 12A; 245; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     26P; 27I                 51A; 71A; 721; 725;
                                                                 205/60R15 91        11A; 12A; 245; 248;      73C; 74C; 76Q
                                                                                     26N; 26P; 27I

                 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C2
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 J*HFX        e2*2001/116*0283*.. 44 - 80        185/55R15 82                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                 J*KFU*       e2*2001/116*0344*..                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                 J*KFV*       e2*2001/116*0284*..                                                             725; 73C; 74C; 76Q
                 J*NFU*       e2*2001/116*0285*..
                 J*8HX*       e2*2001/116*0286*..
                 J*8HZ*       e2*2001/116*0316*..




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                F*HFX*       e2*98/14*0256*..    44 - 80     185/60R15           51G                     Citroen C3; Citroen
                F*KFU*       e2*2001/116*0289*..                                                         C3 X-TR;
                F*KFV*       e2*98/14*0257*..                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                F*NFU*       e2*98/14*0258*..                                                            51A; 71A; 721; 725;
                F*8HX*       e2*98/14*0259*..                                                            73C; 74C; 76Q
                F*8HY*       e2*98/14*0261*..
                F*8HZ*       e2*2001/116*0317*..
                F*9HX*       e2*2001/116*0318*..
                F*9HZ*       e2*2001/116*0329*..

                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 AIRCROSS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                2            e4*2007/46*1241*.. 60 - 81 205/60R15 91             12Q                     Frontantrieb;
                                                        205/65R15 94             12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/60R15 94             12A                     51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74C; 76Q; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3, DS3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S*****       e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/60R15 84                                     C3; C3 bis MJ2016;
                                                        185/65R15                51G                     Schrägheck 4-türig;
§22 100420*00




                                                        195/55R15 85                                     Frontantrieb;
                                                        195/60R15 88                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                         76Q; 77E
                S*****        e2*2007/46*0003*..   50 - 88   185/60R15 84                                DS3; Schrägheck 2-
                                                             185/65R15           51G                     türig; Frontantrieb;
                                                             195/55R15 85                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/60R15 88                                12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                         76Q; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3, DS3, DS3 CABRIO,
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S            e2*2007/46*0003*.. 50 - 88 185/60R15 84                                     DS3; Schrägheck 2-
                                                        185/65R15                51G                     türig; Frontantrieb;
                                                        195/55R15 85                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        195/60R15 88                                     12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                         76Q; 77E
                S             e2*2007/46*0003*..   44 - 88   185/60R15 84                                C3; C3 bis MJ2016;
                                                             185/65R15           51G                     Schrägheck 4-türig;
                                                             195/55R15 85                                Frontantrieb;
                                                             195/60R15 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                         76Q; 77E




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3, DS3, DS3 CABRIO,
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S            e2*2007/46*0003*.. 50 - 85 185/65R15 88                 12O                     C3 ab MJ2016;
                                                        185/70R15 89                 12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        195/60R15 88                 12Q                     51A; 71A; 721; 725;
                                                        195/65R15 91                 12Q                     73C; 74C; 76Q; 77E
                                                        205/55R15 88                 12A
                                                        205/60R15 91                 12A
                                                        205/65R15 94                 12A

                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 PICASSO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                SH           e2*2001/116*0371*.. 66 - 70 195/60R15                   12T; 51G                Frontantrieb;
                SH****       e2*2001/116*0371*..         205/55R15 88                12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                SH8FN        e24*2007/46*0029*..         205/60R15 91                12A                     51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             729; 73C; 74C; 76Q

                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 PLURIEL
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                H            e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 185/65R15                   51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/60R15 88                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 744;
                                                                                                             76Q
§22 100420*00




                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                L*****       e2*2001/116*0302*.. 65 - 80         195/65R15 91                                Coupe; Limousine; 2-
                                                                 205/60R15 91                                türig; 4-türig;
                                                                 215/60R15 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                                             848; 85A

                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN DS3, C3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S*8FN        e24*2007/46*0028*.. 44 - 88 185/60R15 84                                        C3; Schrägheck 4-
                                                         185/65R15                   51G                     türig; Frontantrieb;
                                                         195/55R15 85                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/60R15 88                                        12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                             76Q; 77E


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : OE-Befestigung oder Kit: B225L36417-FLAT


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : K*****; W*****; 2; 2*****; 2*HFX; 2*HFY; 2*HFZ;
                                                             2*KFU*; 2*KFW*; 2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFN*; 2*RFR; 2*RHY;
                                                             2*WJY; 2*WJZ; 2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*; 3*KFU*; 3*KFW*;
                                                             3*NFU*; 3*RHY*; 3*8HZ*; 3*9HV*; 3*9HY*; 3*9HZ*; 7; 7A
                                                             100 Nm für Typ : C; D


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 1007
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                K*****       e2*2001/116*0300*.. 50 - 80 185/60R15 84                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/50R15 82                                    12A; 51A; 71A; 721;
                                                         195/55R15 85                                    725; 73C; 74C; 744;
                                                                                                         76Q

                Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                2*HFX        e2*98/14*0212*..    44 - 80     185/55R15 82        11A; 24J                Kombi;
                2*KFU*       e2*2001/116*0291*.. 44 - 100    195/50R15 82        11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                2*KFW*       e2*98/14*0237*..                195/55R15 85        11A; 24J; 54F           12A; 51A; 71A; 721;
                2*NFU*       e2*98/14*0238*..                                                            725; 73C; 74C; 76Q
                2*RFN*       e2*98/14*0239*..
                2*RHY        e2*98/14*0174*..
                2*8HX*       e2*98/14*0250*..
                2*8HZ*       e2*2001/116*0311*..
                2*9HY*       e2*2001/116*0343*..
                2*9HZ*       e2*2001/116*0310*..
                2*HFX        e2*98/14*0212*..    40 - 66     185/55R15 82        11A; 22I; 24J; 24M      Pkw geschlossen;
                2*HFY        e2*93/81*0169*..                195/50R15 82        11A; 22I; 24J; 24M      nicht Kombi;
                2*HFZ        e2*93/81*0168*..,   66          195/55R15           11A; 21P; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                              e2*98/14*0168*..                                   24M; 51G                12A; 51A; 71A; 721;
                              e2*2001/116*0291*..
§22 100420*00




                2*KFU*                                                                                   725; 73C; 74C
                2*KFW*        e2*98/14*0237*..
                2*KFX         e2*93/81*0170*..
                2*NFZ*        e2*93/81*0171*..,
                              e2*98/14*0171*..
                2*RHY         e2*93/81*0174*..,
                              e2*98/14*0174*..
                2*WJY         e2*93/81*0085*..,
                              e2*98/14*0085*..
                2*WJZ         e2*93/81*0173*..,
                              e2*98/14*0173*..
                2*8HX*        e2*98/14*0250*..
                2*8HZ*        e2*2001/116*0311*..
                2*NFU*        e2*98/14*0238*..    80 - 100   185/55R15 82        11A; 24J                Pkw geschlossen;
                2*RFN*        e2*98/14*0239*..               195/50R15 82        11A; 24J; 24M           Cabrio; nicht Kombi;
                2*RFR         e2*93/81*0172*..               195/55R15           11A; 24J; 24M; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
                2*9HY*        e2*2001/116*0343*..                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                2*9HZ*        e2*2001/116*0310*..                                                        725; 73C; 74C; 76Q

                Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206+
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                2*****       e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 185/55R15       82                              Frontantrieb;
                                                         185/60R15       84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/50R15       82      11A; 22M; 246           12A; 51A; 71A; 721;
                                                         195/55R15       85      11A; 22M; 246           725; 73C; 74C




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 207
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                W*****       e2*2001/116*0340*.. 54 - 88     185/65R15           51G                     nicht Escapade (Ausf.
                                                                                                         WU****); Kombi;
                                                                                                         Frontantrieb; nicht
                                                                                                         m.erhöhter
                                                                                                         Bodenfreiheit;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                         76Q; 85A
                W*****        e2*2001/116*0340*.. 50 - 88    185/65R15           51G                     Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                         76Q; 85A

                Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 208, 2008
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                C            e2*2007/46*0070*.. 50 - 88 185/65R15                12T; 51G                Schrägheck; Peugeot
                                                                                                         208; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                         71A; 721; 725; 73C;
§22 100420*00




                                                                                                         74C; 76Q; 77E; 839
                C             e2*2007/46*0070*..   50 - 88   185/60R15 88        11A; 26P                Schrägheck; Peugeot
                                                             185/65R15 88        11A; 26P                208; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                                         77E; 839

                Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 301
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                D            e2*2007/46*0224*.. 53 - 85      185/65R15 88        12I                     Limousine;
                                                             195/60R15 88        11A; 12A; 245; 27I      Frontantrieb;
                                                             205/55R15 88        11A; 12A; 245; 248;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26P; 27I                51A; 71A; 721; 725;
                                                             205/60R15 91        11A; 12A; 245; 248;     73C; 74C; 76Q
                                                                                 26N; 26P; 27I

                Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 306
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                7            G264              44 - 74       185/55R15-81        12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                7A           G264                                                                        51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74C




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 307
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                3*KFU*       e2*2001/116*0288*.. 50 - 80         195/65R15 91                                Peugeot 307 SW;
                                                                                                             Kombi;
                3*KFW*         e2*98/14*0242*..                  205/60R15 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                3*NFU*         e2*2001/116*0243*..,                                                          12A; 51A; 71A; 721;
                               e2*98/14*0243*..                                                              725; 73C; 74C; 76Q
                3*RHY*         e2*98/14*0245*..
                3*8HZ*         e2*98/14*0251*..
                3*9HV*         e2*2001/116*0333*..
                3*9HY*         e2*2001/116*0299*..
                3*9HZ*         e2*2001/116*0287*..
                3*KFU*         e2*2001/116*0288*.. 50 - 80       195/65R15 91                                Limousine;
                3*KFW*         e2*98/14*0242*..                  205/60R15 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                3*NFU*         e2*2001/116*0243*..,                                                          12A; 51A; 71A; 721;
                               e2*98/14*0243*..                                                              725; 73C; 74C; 76Q
                3*RHY*         e2*98/14*0245*..
                3*8HZ*         e2*98/14*0251*..
                3*9HV*         e2*2001/116*0333*..
                3*9HY*         e2*2001/116*0299*..
                3*9HZ*         e2*2001/116*0287*..


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : STELLANTIS
§22 100420*00




                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : OE-Befestigung oder Kit: B225L36417-FLAT


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     OPEL CORSA-F ab MJ 2019
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                U            e2*2007/46*0639*.. 55 - 96 185/60R15 88                 11A; 248; 26B; 26N      CORSA-F; nicht
                                                                                                             CORSA-
                                                                 185/65R15 88        11A; 248;   26B; 26N    e; nicht Hybrid;
                                                                 195/60R15 88        11A; 245;   248; 26B;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     26J                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                 205/55R15 88        11A; 24J;   244; 26B;   725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                     26J; 27H;   27I         77E; 85A
                                                                 205/60R15 91        11A; 24J;   244; 26B;
                                                                                     26J; 27H;   27I
                                                                 215/55R15 89        11A; 24J;   244; 26B;
                                                                                     26J; 27H;   27I
                                                                 225/50R15 91        11A; 241;   244; 246;
                                                                                     26B; 26J;   27B; 27H
                                                                 225/55R15 92        11A; 241;   244; 246;
                                                                                     26B; 26J;   27B; 27H




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 208, 2008
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                U            e2*2007/46*0639*.. 55 - 96 185/65R15         88      11A; 26N                PEUGEOT 208; nicht e-
                                                        195/60R15         88      11A; 26J                208; nicht Hybrid;
                                                        205/55R15         88      11A; 248; 26J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/60R15         91      11A; 248; 26J           12A; 51A; 71A; 721;
                                                        215/55R15         89      11A; 248; 26J; 27H      725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                                          77E; 85A; 97X


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 100420*00




                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technisc hen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 16.10.2025
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                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1, 04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 100420*00




                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustel len.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 100420*00




                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 16.10.2025
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                      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                      Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlic h anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERU NGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§22 100420*00




                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                     entnehmen.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                848) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 301mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                85A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                97X) Die Verwendung dieser Räder ist nur zulässig, wenn in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eine
                     ET+32 eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      PEUGEOT
                       Fahrzeugtyp:     D
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0224*..
                       Handelsbez.:     PEUGEOT 301

                       Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 280              y = 260                  VA
                             26P                     x = 230              y = 210                  VA
                             27B                     x = 270              y = 310                  HA
                             27I                     x = 220              y = 260                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100420*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 280        y = 260             8                VA
                             26J                  x = 280        y = 260            25                VA
                             27H                  x = 270        y = 310             8                HA
                             27F                  x = 270        y = 310            24                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      PEUGEOT
                       Fahrzeugtyp:     C
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0070*..
                       Handelsbez.:     PEUGEOT 208, 2008

                       Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 275              y = 240                  VA
                             27I                     x = 330              y = 320                  HA
                             26B                     x = 325              y = 290                  VA
                             27B                     x = 380              y = 370                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100420*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 325        y = 290            25                VA
                             26N                  x = 325        y = 290             8                VA
                             27F                  x = 380        y = 370            25                HA
                             27H                  x = 380        y = 370             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      Stellantis/PSA
                       Fahrzeugtyp:     U
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0639*..
                       Handelsbez.:     OPEL CORSA-F ab MJ 2019

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 200              y = 200                  VA
                             26P                     x = 200              y = 200                  VA
                             27B                     x = 200              y = 250                  HA
                             27I                     x = 200              y = 200                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100420*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 200        y = 200            25                VA
                             26N                  x = 200        y = 200             8                VA
                             27F                  x = 200        y = 250            10                HA
                             27H                  x = 200        y = 250             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      Stellantis/PSA
                       Fahrzeugtyp:     U
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0639*..
                       Handelsbez.:     PEUGEOT 208, 2008

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 200              y = 200                  VA
                             26P                     x = 200              y = 200                  VA
                             27B                     x = 200              y = 250                  HA
                             27I                     x = 200              y = 200                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100420*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 200        y = 200             8                VA
                             26N                  x = 200        y = 200            30                VA
                             27F                  x = 200        y = 250            20                HA
                             27H                  x = 200        y = 250             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                             Teiletypgenehmigung
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6 J x 15 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§22 100420*00




                                         special wheels for passenger cars 6 J x 15 H2


                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      Entfällt
                      Not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      LL6050
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§22 100420*00




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      On the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      16.10.2025

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      25-00341-CX-GBM-00
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                      Pkw“ nur gemäß
                      The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                      accordance with

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 12

                      und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                      and under the specified conditions mentioned there.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
§22 100420*00




                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      Siehe Prüfbericht
                      See test report

                12.   Die Genehmigung wird erteilt
                      Approval is granted

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Entfällt
                      Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                         4

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:       12.11.2025
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:




                      Anlagen:
§22 100420*00




                      Enclosures:
                      Gemäß Inhaltsverzeichnis
                      According to index
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                           Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 100420*00
                Approval No.


                Ausgabedatum:        12.11.2025                 letztes Änderungsdatum: --
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                      Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                      Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                      Test report(s) No.:                                                Date
                      25-00341-CX-GBM-00                                                 16.10.2025

                      Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                      Information document No.:                                          Date
                      LL6050                                                             04.08.2025
§22 100420*00




                      Liste der Änderungen:                                              Datum:
                      List of modifications:                                             Date
                      Entfällt
                      Not applicable
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 100420*00

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                schrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                KBA 100420

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
                ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100420*00




                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg


                                                               2
                Approval No.: 100420*00

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
                ecuted.
§22 100420*00




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                dered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.