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							                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 10                                                     Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 16.10.2025
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                Fahrzeughersteller                         : FCA, FIAT, OPEL / VAUXHALL
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 37
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/5                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                HA2X                HA2X                       ohne                          58,1                     660      2200    10/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100420*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FCA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     Tipo, Egea
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 356          e3*2007/46*0373*..  70 - 96          195/65R15   91      12Q                      inkl. Tipo Cross;
                                                                   205/60R15   91      12A                      Frontantrieb;
                                                                   215/55R15   89      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   215/60R15   94      12A                      51A; 71A; 721; 725;
                                                                   225/55R15   92      12A                      73C; 74D; 76Q; 77E


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 263; 932
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 199 (Fiat 500L Trekking)
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 10                                                   Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.10.2025
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                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 199 (Nur Fiat 500L)
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 932
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 937
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 263; 932
                                                             100 Nm für Typ : 937
                                                             120 Nm für Typ : 199
                                                             120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199
                Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 147 / GT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                937          e3*98/14*0070*..  74 - 110 185/65R15                    51G                     nur Alfa 147
§22 100420*00




                                                        195/60R15                    51G                     (Schrägheck);
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74D; 83P; 868;
                                                                                                             FH0
                937            e3*98/14*0070*..        74 - 110 185/65R15            12T; 51G                nur Alfa 147
                                                                195/60R15            12K; 51G                (Schrägheck);
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                             71A; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74D; 83P; 868; FH0

                Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 156
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                932          e3*96/27*0034*.., 77 - 122 185/65R15                    12T; 51G                nicht Ausf.m.Fz-
                             e3*98/14*0034*..           195/60R15 88                 11A; 12A; 21J; 22B;     Breite 1765mm; nicht
                                                                                     22F; 24J; 51J           GTA; Kombi; Limousine;
                                                                                                             nicht Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74D; 76Q; 83P;
                                                                                                             FH0

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT DOBLO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                263          e3*2007/46*0002*.., 55 - 77         185/65R15 92        5GM                     MPV; kurzer Radstand;
                               e3*2007/46*0007*..                                                            Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                             76Q; AGB



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 10                                                   Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                199          e3*2001/116*0217*.. 59 - 77 195/65R15    12T; 51G                               Fiat 500L; Fiat 500L
                                                         205/60R15 91 12A                                    Living; Schrägheck;
                                                         215/60R15 94 12A                                    MPV; Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74D; 76Q
                199            e3*2001/116*0217*.. 62 - 77       195/65R15           12T; 51G                Fiat 500L Trekking;
                                                                 205/60R15 91        12A                     Schrägheck; MPV;
                                                                 215/60R15 94        12A                     Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74D; 76Q
                199            e3*2001/116*0217*.. 62 - 77       195/65R15           51G                     Fiat 500L Living;
                                                                                                             Schrägheck; MPV;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74D; 76Q


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
§22 100420*00




                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     COMBO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                Combo-D      e3*2007/46*0079*.. 55 - 77          185/65R15 92        5GM                     MPV; kurzer Radstand;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                             76Q; AGB

                Verkaufsbezeichnung:     COMBO VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                Combo-D-     e3*2007/46*0076*.. 55 - 77          185/65R15 92        5GM                     MPV; kurzer Radstand;
                Van                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                             76Q; AGB


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 16.10.2025
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                       das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                       angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                       Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                       zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 100420*00




                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 16.10.2025
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                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1260kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§22 100420*00




                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                868) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                AGB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser              306mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                             Teiletypgenehmigung
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6 J x 15 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§22 100420*00




                                         special wheels for passenger cars 6 J x 15 H2


                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      Entfällt
                      Not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      LL6050
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§22 100420*00




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      On the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      16.10.2025

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      25-00341-CX-GBM-00
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                      Pkw“ nur gemäß
                      The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                      accordance with

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 12

                      und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                      and under the specified conditions mentioned there.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
§22 100420*00




                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      Siehe Prüfbericht
                      See test report

                12.   Die Genehmigung wird erteilt
                      Approval is granted

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Entfällt
                      Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                         4

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:       12.11.2025
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:




                      Anlagen:
§22 100420*00




                      Enclosures:
                      Gemäß Inhaltsverzeichnis
                      According to index
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                           Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 100420*00
                Approval No.


                Ausgabedatum:        12.11.2025                 letztes Änderungsdatum: --
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                      Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                      Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                      Test report(s) No.:                                                Date
                      25-00341-CX-GBM-00                                                 16.10.2025

                      Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                      Information document No.:                                          Date
                      LL6050                                                             04.08.2025
§22 100420*00




                      Liste der Änderungen:                                              Datum:
                      List of modifications:                                             Date
                      Entfällt
                      Not applicable
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 100420*00

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                schrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                KBA 100420

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
                ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100420*00




                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg


                                                               2
                Approval No.: 100420*00

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
                ecuted.
§22 100420*00




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                dered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.