Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
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Fahrzeughersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT, GM DAEWOO (ROK),
GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
CC 56,6 CC Ø56,6-F-Ø72 56,6 660 2200 10/25
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
§22 100420*00
LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : KLAJ; CHIV; KLAS; KL1T; CHIS; CHIA
Zubehör : F3
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : SUPT; KLAJ; KLAT; SUPJ; UU6J
Zubehör : F1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; SUPJ; SUPT; UU6J
120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO KALOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAS e4*98/14*0063*.. 53 - 69 185/55R15 82 11A; 24J Nicht Aveo;
Schrägheck; 2-türig;
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
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Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAT e4*96/27*0017*.., 55 - 78 185/55R15-81 11A; 21M; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*97/27*0017*.., 195/50R15-82 11A; 21M; 22B 12A; 51A; 71A; 721;
e4*98/14*0017*.. 725; 73C; 74A; 74P
SUPT e4*96/27*0002*..,
e4*98/14*0002*..
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 195/50R15-82 nicht Kombi; 11A; Ab MJ 2000 (Facelift);
e4*98/14*0018*.. 24J; 5DK Kombi; Stufenheck 4-
195/55R15-85 11A; 24J türig;
205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
367 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
DF2
KLAJ e4*96/27*0018*.., 66 - 98 195/50R15-82 nicht Kombi; 5DK Bis MJ 1999; Kombi;
e4*97/27*0018*.., 195/55R15-84 Stufenheck 4-türig;
e4*98/14*0018*.. 205/50R15-86 11A; 22B; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ e4*96/27*0025*.. 12A; 51A; 71A; 721;
UU6J e4*96/27*0004*.. 725; 73C; 74A; 74P;
DF1
§22 100420*00
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAT e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 185/55R15-81 11A; 21M; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 21M; 22B 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 185/55R15 82 Aveo Variante SN./
195/50R15 82 Version 4..; ab
e4*2001/116*0063*12;
Stufenheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 185/55R15 82 11A; 21S Aveo Variante SH./
195/50R15 82 11A; 21S; 24J; 24M Version 5..; ab
195/55R15 85 11A; 21P; 21T; 24J; e4*2001/116*0063*18;
24M Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
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Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIV e50*2007/46*0087*.. 63 185/65R15 88 12I; 51J Stufenheck;
195/60R15 88 12I Schrägheck;
195/65R15 91 12T Frontantrieb;
205/55R15 88 124 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 124 51A; 71A; 721; 725;
215/60R15 94 12A 729; 73C; 74A; 74P;
76Q
KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 74 185/65R15 88 12I; 51J Stufenheck;
195/60R15 88 12I Schrägheck;
195/65R15 91 12T Frontantrieb;
205/55R15 88 124 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 124 51A; 71A; 721; 725;
215/60R15 94 12A 729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: SPARK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIS e50*2007/46*0006*.. 48 - 60 165/60R15 77 11A; 246 4-türig; Frontantrieb;
175/50R15 75 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
175/55R15 77 11A; 24J 12A; 51A; 71A; 721;
195/45R15 78 11A; 24J; 248 725; 73C; 74A; 74P
§22 100420*00
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : F1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
199 e3*2001/116*0286*.., 48 - 57 175/65R15 12M; 51G Nur Fiat Punto;
e3*2007/46*0009*.., 48 - 99 185/60R15 84 12M 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*2007/46*0010*.. 185/65R15 88 12M 51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q;
FH0
199 e3*2001/116*0286*.., 48 - 57 175/65R15 51G Nur Fiat Punto;
e3*2007/46*0009*.., 48 - 99 185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*2007/46*0010*.. 185/65R15 88 12K; 51A; 71A; 721;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 76Q; FH0
205/55R15 88 11A; 24J; 24M
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
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Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
199 e3*2001/116*0217*.. 48 - 57 175/65R15 12M; 51G Nur Fiat Punto;
48 - 99 185/60R15 84 12M 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R15 88 12M 51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q;
FH0
199 e3*2001/116*0217*.. 48 - 57 175/65R15 51G Nur Fiat Punto;
48 - 99 185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R15 88 12K; 51A; 71A; 721;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 76Q; FH0
205/55R15 88 11A; 24J; 24M
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : D-A
Zubehör : F3
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
§22 100420*00
für Typ : S-D/V; X01Monocab; J96/Kombi; OPEL ASTRA-F; OPEL
ASTRA-F-LFW; S-D/VAN; T92; T92/Conv; J96;
KADETT-E-CARAVAN; S-D; OPEL ASTRA-F-CABR.;
KADETT-E-LIEFERWAG; OPEL ASTRA-F-CC; T92/Kombi; S93
Coupe; ASTRA-F-CARAVAN; CORSA-B; GMIB; KADETT-E-CABRIO;
S93
Zubehör : F1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ASTRA-F-CARAVAN; CORSA-B; GMIB; J96;
J96/Kombi; KADETT-E-CABRIO; KADETT-E-CARAVAN;
KADETT-E-LIEFERWAG; OPEL ASTRA-F; OPEL ASTRA-F-CABR.;
OPEL ASTRA-F-CC; OPEL ASTRA-F-LFW; S-D; S-D/V; S-D/VAN;
S93; S93 Coupe; T92; T92/Conv; T92/Kombi; X01Monocab
140 Nm für Typ : D-A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ASTRA-F- F854 40 - 100 185/55R15-81 11A; 22B nicht Pirschausf.;
CARAVAN 40 - 110 195/50R15-81 QEG; 11A; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
T92/Kombi e1*96/79*0075*.., 22D 12A; 51A; 71A; 721;
e1*98/14*0075*.. 195/55R15-83 QEG; 11A; 21M; 22B; 725; 73C; 74A; 74P
22D
205/50R15-85 QEG; 11A; 21M; 22B;
22D; 24J
OPEL G065 40 - 100 185/55R15-81 33H Stufenheck;
ASTRA-F 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
T92 e1*96/79*0074*.., 205/50R15-82 11A; 21B; 22B; 33H 12A; 51A; 71A; 721;
e1*98/14*0074*.. 725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OPEL G372 52 - 85 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F- 195/50R15-82 12A; 51A; 71A; 721;
CABR. 195/55R15 11A; 21B; 22B; 51G 725; 73C; 74A; 74P
T92/Conv e1*96/79*0076*.. 195/55R15-83 11A; 21B; 22B
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J
OPEL F857 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B; 33H Schrägheck;
ASTRA-F- 40 - 110 195/50R15-81 11A; 21M; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
CC 195/55R15-83 11A; 21M; 22B; 33H 12A; 51A; 71A; 721;
T92 e1*96/79*0074*.., 205/50R15-85 11A; 21M; 22B; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
e1*98/14*0074*.. 33H
85 - 110 205/50R15 11A; 21M; 22B; 24J;
51G
OPEL F972 42 - 55 185/55R15-81 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F- 195/50R15-81 QDY; 11A; 21M; 22B; 12A; 51A; 71A; 721;
LFW 22D 725; 73C; 74A; 74P
195/55R15-83 QDY; 11A; 21M; 22B;
22D
205/50R15-85 QDY; 11A; 21M; 22B;
22D; 24J
Verkaufsbezeichnung: CORSA
§22 100420*00
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIB e50*2001/116*0001*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J Corsa D; 2-türig; 4-
185/65R15 51G türig;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q; 845; FHF
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 175/65R15 84 12I Corsa-E; Corsa-E Van;
175/70R15 86 12I ab
185/60R15 84 12Q e1*2001/116*0379*30;
185/65R15 88 12Q 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q; 845; FHF
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/65R15 84 12I; 51J Adam; nicht Adam
175/70R15 86 12I; 51J Rocks;
185/60R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R15 12T; 51G 12A; 51A; 71A; 721;
51 - 85 195/55R15 85 12I 725; 73C; 74A; 74P;
195/60R15 88 12I 76Q; 845; FHF
195/65R15 91 12A
205/55R15 88 12A
205/60R15 91 12A
85 185/60R15 12T; 51G; 52J
185/65R15 12T; 51G; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
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Seite: 6 von 15
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/60R15 81 12I; 51J nur Adam Rocks;
175/65R15 84 12I; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
175/70R15 86 12I; 51J 51A; 71A; 721; 725;
185/60R15 12T; 51G 73C; 74A; 74P; 76Q;
185/65R15 12T; 51G 845; FHF
51 - 85 195/55R15 85 12I
195/60R15 88 12I
195/65R15 91 12A
205/50R15 86 12A
205/55R15 88 12A
205/60R15 91 12A
85 185/60R15 12T; 51G; 52J
185/65R15 12T; 51G; 52J
S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J Corsa D; bis
185/65R15 51G e1*2001/116*0379*29;
195/60R15 51G 2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q; 845; FHF
§22 100420*00
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J Corsa D; bis
185/65R15 51G e50*2007/46*0055*04;
195/60R15 51G 2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q; 845; FHF
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 51 - 85 175/65R15 84 12I Corsa-E; Corsa-E Van;
175/70R15 86 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12Q 12A; 51A; 71A; 721;
185/65R15 88 12Q 725; 73C; 74A; 74P;
76Q; 845; FHF
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J Corsa D; bis
185/65R15 51G e1*2007/46*0505*08; 2-
195/60R15 51G türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q; 845; FHF
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 175/65R15 84 12I Corsa-E; Corsa-E Van;
175/70R15 86 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12Q 12A; 51A; 71A; 721;
185/65R15 88 12Q 725; 73C; 74A; 74P;
76Q; 845; FHF
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
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Verkaufsbezeichnung: CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-B G290 33 - 66 185/55R15-81 11A; 24J; 24M; 33J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 24C; 24D; 33J 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
CORSA-B G290 78 - 80 185/55R15-81 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
S93 e1*96/27*0053*.., 33 - 78 195/45R15-78 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0053*.. 33J; 367 12A; 51A; 71A; 721;
195/50R15-82 11A; 22B; 24C; 24D; 725; 73C; 74A; 74P
33J; 367; 54F
Verkaufsbezeichnung: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D-A e4*2007/46*0957*.. 54 - 55 175/55R15 77 KARL ROCKS; VIVA
175/60R15 81 11A; 21P ROCKS;
185/55R15 82 11A; 21P; 22H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 21N; 21P; 22H 12A; 51A; 71A; 721;
205/50R15 86 11A; 21B; 21N; 22F; 725; 73C; 74A; 74P;
248 76Q
D-A e4*2007/46*0957*.. 54 - 55 175/50R15 75 11A; 245 nicht Karl/Viva Rocks;
175/55R15 77 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100420*00
175/60R15 81 11A; 245; 26P 12A; 51A; 71A; 721;
185/55R15 82 11A; 24J; 248; 26P; 725; 73C; 74A; 74P;
27H 76Q
195/45R15 78 11A; 24J
195/50R15 82 11A; 24J; 24M; 26N;
26P; 27H
205/50R15 86 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26N; 27F
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 185/60R15 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
71A; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; FFJ
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 185/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
195/60R15 88 11A; 22Q; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
205/50R15 86 11A; 24M 76Q; FFJ
205/55R15 88 11A; 21M; 22Q; 24M
Verkaufsbezeichnung: OPEL KADETT-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KADETT- E388 55 - 85 185/55R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
E-CABRIO 381; 54F 12A; 51A; 71A; 721;
195/50R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
381; 54F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
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Verkaufsbezeichnung: OPEL KADETT-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KADETT- E388/1 55 - 85 185/55R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
E-CABRIO 381; 54F 12A; 51A; 71A; 721;
195/50R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
381; 54F
85 185/55R15 11A; 22B; 22F; 24J;
381; 51G
KADETT- D560 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
E- 54F 12A; 51A; 71A; 721;
CARAVAN 195/50R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
54F
KADETT- D560/1 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
E- 54F 12A; 51A; 71A; 721;
CARAVAN 195/50R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
54F
KADETT- D560/2 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
E- 54F 12A; 51A; 71A; 721;
CARAVAN 195/50R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
54F
KADETT- D591 40 - 74 185/55R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
E- 54F 12A; 51A; 71A; 721;
LIEFERWAG 195/50R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
§22 100420*00
54F
KADETT- D591/1 40 - 62 185/55R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
E- 54F 12A; 51A; 71A; 721;
LIEFERWAG 195/50R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
54F
KADETT- D591/2 40 - 66 185/55R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
E- 54F 12A; 51A; 71A; 721;
LIEFERWAG 195/50R15-81 11A; 22B; 22F; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
54F
Verkaufsbezeichnung: TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S93 e1*93/81*0014*.., 66 - 78 185/55R15 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe e1*95/54*0014*.., 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71A; 721;
e1*98/14*0014*.. 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 85 195/60R15-87 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.. 195/65R15-91 12A; 51A; 71A; 721;
J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 205/55R15-87 11A; 22B; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
205/60R15-90 11A; 22B; 24J; 24M
225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 57I
225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 686
60 - 85 195/65R15 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 100420*00
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 100420*00
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw. )
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100420*00
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
381) Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb
eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. Zusätzlich ist in den
Fahrzeugpapieren unter Ziff. 33 ein entsprechender Vermerk einzutragen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
§22 100420*00
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
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686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§22 100420*00
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
845) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 258mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/1?? für Stufenheck und
JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/4?? für Stufenheck und
JW?/6?? für Kombi.
FFJ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 260 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
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FHF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 257 mm
(Dicke 17mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
QEG) Durch Nacharbeit des Federtellers ist im hinteren Radhaus eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 100420*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: D-A
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0957*..
Handelsbez.: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 100420*00
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 300 30 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Teiletypgenehmigung
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 6 J x 15 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 100420*00
special wheels for passenger cars 6 J x 15 H2
Genehmigungsnummer: 100420*00
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
LL6050
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 100420*00
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 100420*00
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
16.10.2025
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
25-00341-CX-GBM-00
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 100420*00
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
Pkw“ nur gemäß
The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
accordance with
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 12
und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
and under the specified conditions mentioned there.
10. Bemerkungen:
Remarks:
§22 100420*00
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erteilt
Approval is granted
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Entfällt
Not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 100420*00
Approval number:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 12.11.2025
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Anlagen:
§22 100420*00
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 100420*00
Approval No.
Ausgabedatum: 12.11.2025 letztes Änderungsdatum: --
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
25-00341-CX-GBM-00 16.10.2025
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
LL6050 04.08.2025
§22 100420*00
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Entfällt
Not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 100420*00
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
schrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 100420
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100420*00
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 100420*00
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
ecuted.
§22 100420*00
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
dered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.