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							                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.10.2025
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                Fahrzeughersteller                         : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                                             LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT, GM DAEWOO (ROK),
                                                             GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                                             VAUXHALL
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                CC 56,6             CC                         Ø56,6-F-Ø72                 56,6                     660      2200    10/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
§22 100420*00




                                                             LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
                                                             Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : KLAJ; CHIV; KLAS; KL1T; CHIS; CHIA
                Zubehör                                    : F3


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : SUPT; KLAJ; KLAT; SUPJ; UU6J
                Zubehör                                    : F1


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; SUPJ; SUPT; UU6J
                                                             120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T
                 Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO KALOS
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 KLAS         e4*98/14*0063*.. 53 - 69 185/55R15 82                  11A; 24J                 Nicht Aveo;
                                                                                                              Schrägheck; 2-türig;
                                                                                                              4-türig;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74A; 74P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO LANOS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                KLAT         e4*96/27*0017*.., 55 - 78 185/55R15-81              11A; 21M; 22B           10B; 11B; 11G; 11H;
                             e4*97/27*0017*..,         195/50R15-82              11A; 21M; 22B           12A; 51A; 71A; 721;
                              e4*98/14*0017*..                                                           725; 73C; 74A; 74P
                SUPT          e4*96/27*0002*..,
                              e4*98/14*0002*..

                Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                KLAJ         e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 195/50R15-82           nicht Kombi; 11A;       Ab MJ 2000 (Facelift);
                              e4*98/14*0018*..                                   24J; 5DK                Kombi; Stufenheck 4-
                                                             195/55R15-85        11A; 24J                türig;
                                                             205/50R15-86        11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 367                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         DF2
                KLAJ          e4*96/27*0018*..,    66 - 98   195/50R15-82        nicht Kombi; 5DK        Bis MJ 1999; Kombi;
                              e4*97/27*0018*..,              195/55R15-84                                Stufenheck 4-türig;
                              e4*98/14*0018*..               205/50R15-86        11A; 22B; 24J; 367      10B; 11B; 11G; 11H;
                SUPJ          e4*96/27*0025*..                                                           12A; 51A; 71A; 721;
                UU6J          e4*96/27*0004*..                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         DF1
§22 100420*00




                Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO/CHEVROLET LANOS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                KLAT         e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 185/55R15-81            11A; 21M; 22B           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/50R15-82            11A; 21M; 22B           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CHIA         e50*2007/46*0046*.. 53 - 69     185/55R15 82                                Aveo Variante SN./
                                                             195/50R15 82                                Version 4..; ab
                                                                                                         e4*2001/116*0063*12;
                                                                                                         Stufenheck 4-türig;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76Q
                CHIA          e50*2007/46*0046*.. 55 - 74    185/55R15 82        11A; 21S                Aveo Variante SH./
                                                             195/50R15 82        11A; 21S; 24J; 24M      Version 5..; ab
                                                             195/55R15 85        11A; 21P; 21T; 24J;     e4*2001/116*0063*18;
                                                                                 24M                     Schrägheck 4-türig;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.10.2025
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                                                                                                                        Seite: 3 von 15
                Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CHIV         e50*2007/46*0087*.. 63               185/65R15   88     12I; 51J                Stufenheck;
                                                                  195/60R15   88     12I                     Schrägheck;
                                                                  195/65R15   91     12T                     Frontantrieb;
                                                                  205/55R15   88     124                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  205/60R15   91     124                     51A; 71A; 721; 725;
                                                                  215/60R15   94     12A                     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             76Q
                KL1T           e4*2007/46*0270*..      51 - 74    185/65R15   88     12I; 51J                Stufenheck;
                                                                  195/60R15   88     12I                     Schrägheck;
                                                                  195/65R15   91     12T                     Frontantrieb;
                                                                  205/55R15   88     124                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  205/60R15   91     124                     51A; 71A; 721; 725;
                                                                  215/60R15   94     12A                     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             76Q

                Verkaufsbezeichnung:     SPARK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CHIS         e50*2007/46*0006*.. 48 - 60          165/60R15   77     11A; 246                4-türig; Frontantrieb;
                                                                  175/50R15   75     11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  175/55R15   77     11A; 24J                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                  195/45R15   78     11A; 24J; 248           725; 73C; 74A; 74P
§22 100420*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : F1


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, ABARTH
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                199          e3*2001/116*0286*.., 48 - 57 175/65R15                  12M; 51G                Nur Fiat Punto;
                             e3*2007/46*0009*.., 48 - 99  185/60R15 84               12M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e3*2007/46*0010*..           185/65R15 88               12M                     51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                                             FH0
                199            e3*2001/116*0286*.., 48 - 57       175/65R15          51G                     Nur Fiat Punto;
                               e3*2007/46*0009*.., 48 - 99        185/60R15   84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                               e3*2007/46*0010*..                 185/65R15   88                             12K; 51A; 71A; 721;
                                                                  195/55R15   85     11A;   24J;   24M       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                  195/60R15   88     11A;   24J;   24M       76Q; FH0
                                                                  205/55R15   88     11A;   24J;   24M
                                                                  205/60R15   91     11A;   24J;   24M




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                199          e3*2001/116*0217*.. 48 - 57 175/65R15    12M; 51G                               Nur Fiat Punto;
                                                 48 - 99 185/60R15 84 12M                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         185/65R15 88 12M                                    51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                                             FH0
                199            e3*2001/116*0217*.. 48 - 57        175/65R15          51G                     Nur Fiat Punto;
                                                       48 - 99    185/60R15   84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  185/65R15   88                             12K; 51A; 71A; 721;
                                                                  195/55R15   85     11A;   24J;   24M       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                  195/60R15   88     11A;   24J;   24M       76Q; FH0
                                                                  205/55R15   88     11A;   24J;   24M
                                                                  205/60R15   91     11A;   24J;   24M


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : D-A
                Zubehör                                    : F3


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
§22 100420*00




                                                             für Typ : S-D/V; X01Monocab; J96/Kombi; OPEL ASTRA-F; OPEL
                                                             ASTRA-F-LFW; S-D/VAN; T92; T92/Conv; J96;
                                                             KADETT-E-CARAVAN; S-D; OPEL ASTRA-F-CABR.;
                                                             KADETT-E-LIEFERWAG; OPEL ASTRA-F-CC; T92/Kombi; S93
                                                             Coupe; ASTRA-F-CARAVAN; CORSA-B; GMIB; KADETT-E-CABRIO;
                                                             S93
                Zubehör                                    : F1


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ASTRA-F-CARAVAN; CORSA-B; GMIB; J96;
                                                             J96/Kombi; KADETT-E-CABRIO; KADETT-E-CARAVAN;
                                                             KADETT-E-LIEFERWAG; OPEL ASTRA-F; OPEL ASTRA-F-CABR.;
                                                             OPEL ASTRA-F-CC; OPEL ASTRA-F-LFW; S-D; S-D/V; S-D/VAN;
                                                             S93; S93 Coupe; T92; T92/Conv; T92/Kombi; X01Monocab
                                                             140 Nm für Typ : D-A
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ASTRA-F-     F854              40 - 100 185/55R15-81                 11A; 22B                nicht Pirschausf.;
                CARAVAN                        40 - 110 195/50R15-81                 QEG; 11A; 21M; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                T92/Kombi    e1*96/79*0075*..,                                       22D                     12A; 51A; 71A; 721;
                             e1*98/14*0075*..           195/55R15-83                 QEG; 11A; 21M; 22B;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                                     22D
                                                                  205/50R15-85       QEG; 11A; 21M; 22B;
                                                                                     22D; 24J
                OPEL           G065                    40 - 100 185/55R15-81         33H                     Stufenheck;
                ASTRA-F                                         195/50R15-82         11A; 21B; 22B; 33H      10B; 11B; 11G; 11H;
                T92            e1*96/79*0074*..,                205/50R15-82         11A; 21B; 22B; 33H      12A; 51A; 71A; 721;
                               e1*98/14*0074*..                                                              725; 73C; 74A; 74P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW           Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                OPEL         G372              52 - 85      185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                ASTRA-F-                                    195/50R15-82                                 12A; 51A; 71A; 721;
                CABR.                                       195/55R15            11A; 21B; 22B; 51G      725; 73C; 74A; 74P
                T92/Conv     e1*96/79*0076*..               195/55R15-83         11A; 21B; 22B
                                                            205/50R15-85         11A; 21B; 22B; 24J
                OPEL          F857                 40 - 85  185/55R15-81         11A; 22B; 33H           Schrägheck;
                ASTRA-F-                           40 - 110 195/50R15-81         11A; 21M; 22B; 33H      10B; 11B; 11G; 11H;
                CC                                          195/55R15-83         11A; 21M; 22B; 33H      12A; 51A; 71A; 721;
                T92           e1*96/79*0074*..,             205/50R15-85         11A; 21M; 22B; 24J;     725; 73C; 74A; 74P
                              e1*98/14*0074*..                                   33H
                                                   85 - 110 205/50R15            11A; 21M; 22B; 24J;
                                                                                 51G
                OPEL          F972                 42 - 55   185/55R15-81        11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                ASTRA-F-                                     195/50R15-81        QDY; 11A; 21M; 22B;     12A; 51A; 71A; 721;
                LFW                                                              22D                     725; 73C; 74A; 74P
                                                             195/55R15-83        QDY; 11A; 21M; 22B;
                                                                                 22D
                                                             205/50R15-85        QDY; 11A; 21M; 22B;
                                                                                 22D; 24J

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA
§22 100420*00




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GMIB         e50*2001/116*0001*.. 44 - 74    185/60R15           51G; 52J                Corsa D; 2-türig; 4-
                                                             185/65R15           51G                     türig;
                                                             195/60R15           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76Q; 845; FHF

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 175/65R15       84      12I                     Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                         175/70R15       86      12I                     ab
                                                         185/60R15       84      12Q                     e1*2001/116*0379*30;
                                                         185/65R15       88      12Q                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76Q; 845; FHF
                S-D           e1*2001/116*0379*.. 51 - 74    175/65R15   84      12I; 51J                Adam; nicht Adam
                                                             175/70R15   86      12I; 51J                Rocks;
                                                             185/60R15           12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/65R15           12T; 51G                12A; 51A; 71A; 721;
                                                   51 - 85   195/55R15   85      12I                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                             195/60R15   88      12I                     76Q; 845; FHF
                                                             195/65R15   91      12A
                                                             205/55R15   88      12A
                                                             205/60R15   91      12A
                                                   85        185/60R15           12T; 51G; 52J
                                                             185/65R15           12T; 51G; 52J




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/60R15       81      12I; 51J                nur Adam Rocks;
                                                         175/65R15       84      12I; 51J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         175/70R15       86      12I; 51J                51A; 71A; 721; 725;
                                                         185/60R15               12T; 51G                73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                         185/65R15               12T; 51G                845; FHF
                                                 51 - 85 195/55R15       85      12I
                                                         195/60R15       88      12I
                                                         195/65R15       91      12A
                                                         205/50R15       86      12A
                                                         205/55R15       88      12A
                                                         205/60R15       91      12A
                                                 85      185/60R15               12T; 51G; 52J
                                                         185/65R15               12T; 51G; 52J
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 185/60R15               51G; 52J                Corsa D; bis
                                                         185/65R15               51G                     e1*2001/116*0379*29;
                                                         195/60R15               51G                     2-türig; 4-türig;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76Q; 845; FHF
§22 100420*00




                Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 44 - 74     185/60R15           51G; 52J                Corsa D; bis
                                                             185/65R15           51G                     e50*2007/46*0055*04;
                                                             195/60R15           51G                     2-türig; 4-türig;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76Q; 845; FHF
                S-D/V         e50*2007/46*0055*.. 51 - 85    175/65R15   84      12I                     Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                             175/70R15   86      12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/60R15   84      12Q                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                             185/65R15   88      12Q                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76Q; 845; FHF

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 185/60R15    51G; 52J                            Corsa D; bis
                                                        185/65R15    51G                                 e1*2007/46*0505*08; 2-
                                                        195/60R15    51G                                 türig; 4-türig;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76Q; 845; FHF
                S-D/VAN       e1*2007/46*0505*..   51 - 85   175/65R15   84      12I                     Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                             175/70R15   86      12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/60R15   84      12Q                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                             185/65R15   88      12Q                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76Q; 845; FHF




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 7 von 15
                Verkaufsbezeichnung:     CORSA-B
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CORSA-B      G290              33 - 66       185/55R15-81        11A; 24J; 24M; 33J      10B; 11B;   11G; 11H;
                                                             195/50R15-81        11A; 24C; 24D; 33J      12A; 51A;   71A; 721;
                                                                                                         725; 73C;   74A; 74P
                CORSA-B       G290                 78 - 80   185/55R15-81        11A; 24J; 24M           10B; 11B;   11G; 11H;
                                                             195/50R15-81        11A; 24C; 24D           12A; 51A;   71A; 721;
                                                                                                         725; 73C;   74A; 74P
                S93           e1*96/27*0053*..,    33 - 78   195/45R15-78        11A; 22B; 24C; 24D;     10B; 11B;   11G; 11H;
                              e1*98/14*0053*..                                   33J; 367                12A; 51A;   71A; 721;
                                                             195/50R15-82        11A; 22B; 24C; 24D;     725; 73C;   74A; 74P
                                                                                 33J; 367; 54F

                Verkaufsbezeichnung:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                D-A          e4*2007/46*0957*..   54 - 55   175/55R15 77                                 KARL ROCKS; VIVA
                                                            175/60R15 81      11A; 21P                   ROCKS;
                                                            185/55R15 82      11A; 21P; 22H              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15 82      11A; 21N; 21P; 22H         12A; 51A; 71A; 721;
                                                            205/50R15 86      11A; 21B; 21N; 22F;        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                              248                        76Q
                D-A          e4*2007/46*0957*..   54 - 55   175/50R15 75      11A; 245                   nicht Karl/Viva Rocks;
                                                            175/55R15 77      11A; 245                   10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100420*00




                                                            175/60R15 81      11A; 245; 26P              12A; 51A; 71A; 721;
                                                            185/55R15 82      11A; 24J; 248; 26P;        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                              27H                        76Q
                                                            195/45R15 78      11A; 24J
                                                            195/50R15 82      11A; 24J; 24M; 26N;
                                                                              26P; 27H
                                                            205/50R15 86      11A; 24M; 241; 246;
                                                                              26B; 26N; 27F

                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92       185/60R15           12T; 51G                10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                         71A; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76Q; FFJ
                X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92       185/60R15           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/55R15   85      11A;   24M              12A; 51A; 71A; 721;
                                                             195/60R15   88      11A;   22Q; 24M         725; 73C; 74A; 74P;
                                                             205/50R15   86      11A;   24M              76Q; FFJ
                                                             205/55R15   88      11A;   21M; 22Q; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     OPEL KADETT-E
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                KADETT-      E388              55 - 85 185/55R15-81              11A; 22B; 22F; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                E-CABRIO                                                         381; 54F                12A; 51A; 71A; 721;
                                                       195/50R15-81              11A; 22B; 22F; 24J;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                                 381; 54F




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 15
                Verkaufsbezeichnung:     OPEL KADETT-E
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                KADETT-      E388/1            55 - 85 185/55R15-81              11A; 22B; 22F; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                E-CABRIO                                                         381; 54F                12A; 51A; 71A; 721;
                                                       195/50R15-81              11A; 22B; 22F; 24J;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                                 381; 54F
                                                   85        185/55R15           11A; 22B; 22F; 24J;
                                                                                 381; 51G
                KADETT-       D560                 40 - 85   185/55R15-81        11A; 22B; 22F; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                E-                                                               54F                     12A; 51A; 71A; 721;
                CARAVAN                                      195/50R15-81        11A; 22B; 22F; 24J;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                                 54F
                KADETT-       D560/1               40 - 85   185/55R15-81        11A; 22B; 22F; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                E-                                                               54F                     12A; 51A; 71A; 721;
                CARAVAN                                      195/50R15-81        11A; 22B; 22F; 24J;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                                 54F
                KADETT-       D560/2               40 - 85   185/55R15-81        11A; 22B; 22F; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                E-                                                               54F                     12A; 51A; 71A; 721;
                CARAVAN                                      195/50R15-81        11A; 22B; 22F; 24J;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                                 54F
                KADETT-   D591                     40 - 74   185/55R15-81        11A; 22B; 22F; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                E-                                                               54F                     12A; 51A; 71A; 721;
                LIEFERWAG                                    195/50R15-81        11A; 22B; 22F; 24J;     725; 73C; 74A; 74P
§22 100420*00




                                                                                 54F
                KADETT-   D591/1                   40 - 62   185/55R15-81        11A; 22B; 22F; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                E-                                                               54F                     12A; 51A; 71A; 721;
                LIEFERWAG                                    195/50R15-81        11A; 22B; 22F; 24J;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                                 54F
                KADETT-   D591/2                   40 - 66   185/55R15-81        11A; 22B; 22F; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                E-                                                               54F                     12A; 51A; 71A; 721;
                LIEFERWAG                                    195/50R15-81        11A; 22B; 22F; 24J;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                                 54F

                Verkaufsbezeichnung:     TIGRA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S93          e1*93/81*0014*..,  66 - 78      185/55R15           11A; 24J; 24M; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
                Coupe        e1*95/54*0014*..,               195/50R15-82        11A; 21B; 22B; 22L;     12A; 51A; 71A; 721;
                              e1*98/14*0014*..                                   24J; 24M                725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85       195/60R15-87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*95/54*0030*..               195/65R15-91                                12A; 51A; 71A; 721;
                J96/Kombi     e1*95/54*0044*..               205/55R15-87        11A;   22B; 24J; 24M    725; 73C; 74A; 74P
                                                             205/60R15-90        11A;   22B; 24J; 24M
                                                             225/50R15-90        11A;   21B; 22B; 22F;
                                                                                 24C;   24D; 57I
                                                             225/55R15-92        11A;   21B; 22B; 22F;
                                                                                 24C;   24D; 686
                                                   60 - 85   195/65R15           51G




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 16.10.2025
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                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 100420*00




                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 100420*00




                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 16.10.2025
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                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw. )
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100420*00




                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
                33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
                     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
                33J)   Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
                       eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
                       berücksichtigen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                381) Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb
                     eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. Zusätzlich ist in den
                     Fahrzeugpapieren unter Ziff. 33 ein entsprechender Vermerk einzutragen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
§22 100420*00




                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        205/55R15
                                     Hinterachse:                        225/50R15
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 950kg.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          205/60R15
                                    Hinterachse:                          225/55R15
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§22 100420*00




                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                845) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 258mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
                     Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/1?? für Stufenheck und
                     JW?/3?? für Kombi.
                DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
                     Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/4?? für Stufenheck und
                     JW?/6?? für Kombi.
                FFJ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 260 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                FHF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 257 mm
                     (Dicke 17mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                QEG) Durch Nacharbeit des Federtellers ist im hinteren Radhaus eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 100420*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      OPEL
                       Fahrzeugtyp:     D-A
                       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0957*..
                       Handelsbez.:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 250              y = 250                 VA
                             26P                      x = 200              y = 200                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
§22 100420*00




                             26J                   x = 250        y = 250           30                VA
                             26N                   x = 250        y = 250            8                VA
                             27F                   x = 300        y = 300           30                HA
                             27H                   x = 300        y = 300            8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                             Teiletypgenehmigung
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6 J x 15 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§22 100420*00




                                         special wheels for passenger cars 6 J x 15 H2


                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      Entfällt
                      Not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      LL6050
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§22 100420*00




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      On the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      16.10.2025

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      25-00341-CX-GBM-00
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                      Pkw“ nur gemäß
                      The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                      accordance with

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 12

                      und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                      and under the specified conditions mentioned there.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
§22 100420*00




                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      Siehe Prüfbericht
                      See test report

                12.   Die Genehmigung wird erteilt
                      Approval is granted

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Entfällt
                      Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                         4

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:       12.11.2025
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:




                      Anlagen:
§22 100420*00




                      Enclosures:
                      Gemäß Inhaltsverzeichnis
                      According to index
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                           Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 100420*00
                Approval No.


                Ausgabedatum:        12.11.2025                 letztes Änderungsdatum: --
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                      Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                      Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                      Test report(s) No.:                                                Date
                      25-00341-CX-GBM-00                                                 16.10.2025

                      Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                      Information document No.:                                          Date
                      LL6050                                                             04.08.2025
§22 100420*00




                      Liste der Änderungen:                                              Datum:
                      List of modifications:                                             Date
                      Entfällt
                      Not applicable
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 100420*00

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                schrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                KBA 100420

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
                ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100420*00




                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg


                                                               2
                Approval No.: 100420*00

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
                ecuted.
§22 100420*00




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                dered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.