Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 24
Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., MERCEDES-BENZ, NISSAN, NISSAN
EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
CC 60,1 CC Ø60,1-H-Ø72 60,1 660 2200 10/25
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SD; (Kegelbund)
§22 100420*00
Zubehör : H11
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : DJF; SD
Zubehör : H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : DJF; SD
110 Nm für Typ : SD
120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/60R15 88 Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 88 Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
225/50R15 91 11A; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
77E
SD e2*2001/116*0314*.. 55 - 96 185/65R15 88 12O Dokker Stepway;
195/60R15 88 12O Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 24
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.. 66 - 77 185/65R15 88 12I Logan Stepway;
185/70R15 89 12A Frontantrieb;
195/60R15 88 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 91 12A 51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 74 185/65R15 12T; 51G Nicht Sandero Stepway;
e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 12A Sandero (Schrägheck)
205/55R15 88 12A ab Mj 2013;
205/60R15 91 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/65R15 88 12R; 51G Logan MCV ab MJ
2013;
e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 12A Logan (Stufenheck) ab
205/55R15 88 12A Mj 2013; Logan
205/60R15 91 12A (Kombi) ab Mj.2013;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E
§22 100420*00
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J Logan (Stufenheck)
e2*2007/46*0030*.. 50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A; 51A; 71A; 721;
225/50R15 91 11A; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
77E
SD e2*2001/116*0314*.. 54 - 77 185/65R15 88 Sandero Stepway ab Mj
185/70R15 89 2013; Frontantrieb;
195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71A; 721;
205/65R15 94 725; 73C; 74A; 74P;
76Q
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 175/65R15 84 51J Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0030*.. 185/60R15 84 Frontantrieb;
50 - 77 185/65R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A; 51A; 71A; 721;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 77E
225/50R15 91 11A; 24J; 24M; 57I
SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 96 185/65R15 12T; 51G Nur Lodgy; nicht
195/60R15 88 12O Lodgy Stepway;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 12A; 27H 51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 24
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 96 185/65R15 88 12O; 5FE nur Dokker; nicht
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 92 12O Dokker Stepway; Kombi
195/60R15 88 12O; 5FE u. Lkw geschl. Kasten;
195/60R15 92 12O Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 27H 51A; 71A; 721; 725;
205/65R15 94 11A; 12A; 27H 73C; 74A; 74P; 76Q
SD e2*2001/116*0314*.. 59 - 96 185/65R15 12T; 51G Nicht Lodgy; Lodgy
195/60R15 88 12O Stepway; Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 27F 51A; 71A; 721; 725;
205/65R15 94 11A; 12A; 26P; 27F 73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SANDERO, SANDERO STEPWAY, LOGAN, JOGGER, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DJF e19*2007/46*0026*.. 49 - 74 185/65R15 88 12T Sandero; nicht
195/60R15 88 12O Stepway; Frontantrieb;
205/55R15 88 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A 12A; 51A; 71A; 721;
225/50R15 91 11A; 12A; 24M; 245; 725; 73C; 74A; 74P;
26N; 26P 76Q
§22 100420*00
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 109 Nm
Verkaufsbezeichnung: SMART FORTWO, SMART FORFOUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
451 e1*2001/116*0413*.. 45 - 52 185/55R15 82 YA9; 12I; 57F Modell 2014; ab
185/60R15 84 12I; 57F; 575 e1*2001/116*0413*22;
195/55R15 85 YAC; 11A; 12A; 249; nur ForFour;
57F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 YAG; 11A; 12A; 249; 51A; 71A; 721; 725;
57F 73C; 74A; 74P; 76B;
205/55R15 88 YAD; 11A; 12A; 249; 76Q; 97N
57F
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : E12; K13
Zubehör : H14
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : E11
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 24
Zubehör : H1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K14; (Kegelbund)
Zubehör : H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : K13
105 Nm für Typ : K14
110 Nm für Typ : E11
120 Nm für Typ : E12
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K13 e13*2007/46*1111*.. 59 175/55R15 77 11A; 24J; 5CV 4-türig; Frontantrieb;
59 - 72 165/65R15 81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R15 81 11A; 24J 12A; 51A; 71A; 721;
185/55R15 82 11A; 24J 725; 73C; 74A; 74P
195/50R15 82 11A; 24J; 248
195/55R15 85 11A; 24J; 248
205/50R15 86 11A; 24C; 248
K14 e9*2007/46*6454*.. 52 - 74 185/60R15 84 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100420*00
185/65R15 88 11A; 26P 12A; 51A; 71A; 721;
195/60R15 88 11A; 248; 26N; 26P 725; 73C; 74A; 74P;
205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26B; 76Q
26N; 27I
205/60R15 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27I
Verkaufsbezeichnung: Nissan Note
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E12 e11*2007/46*0753*.. 59 - 72 185/65R15 88 122 Frontantrieb;
195/60R15 88 12N 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A 51A; 71A; 721; 725;
205/60R15 91 12A 73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: NISSAN NOTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E11 e11*2001/116*0268*.. 50 - 81 175/65R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12A; 51A; 71A; 721;
185/65R15 88 725; 73C; 74A; 74P;
195/55R15 85 76Q
195/60R15 88
205/55R15 88 11A; 24M
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : P; BA; DA; KA; KC
Zubehör : H1
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 24
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JA; SR; R; AG; RJA; N; K56
Zubehör : H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; DA; KA
100 Nm für Typ : JA; KC; K56
105 Nm für Typ : SR
110 Nm für Typ : AG; P; R; RJA
125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 165/65R15 81 12N; 5DV; 51J Nicht Kombi
175/60R15 81 12N; 5DV; 51J (Grandtour); nicht ab
48 - 82 185/55R15 82 12N MJ 2012;
185/60R15 84 12N 10B; 11B; 11G; 11H;
50 - 82 185/60R15 12N; 51G 51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q;
845
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 165/65R15 81 5DV; 51J Nicht Kombi
175/60R15 81 5DV; 51J (Grandtour); nicht ab
175/65R15 84 51J MJ 2012;
48 - 82 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100420*00
185/60R15 84 12A; 51A; 71A; 721;
195/55R15 85 725; 73C; 74A; 74P;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 76Q; 845
48 - 102 205/55R15 88 11A; 24J; 24M
100 - 102 185/65R15 51G
101 - 102 195/60R15 88
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 175/60R15 81 5DV; 51J Nicht Kombi
175/65R15 84 51J (Grandtour); nicht ab
48 - 82 185/55R15 82 MJ 2012;
185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 12A; 51A; 71A; 721;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
48 - 102 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 76Q; 845
100 - 102 185/65R15 51G
101 - 102 195/60R15 88
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 175/65R15 84 Nur Kombi (Grandtour);
185/55R15 82 nicht ab MJ 2012;
185/60R15 84 Frontantrieb;
195/55R15 85 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
55 - 58 165/65R15 51G 76Q; 845
55 - 82 175/60R15 81 5DV
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 24
Verkaufsbezeichnung: CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2007/46*0008*.. 48 - 66 185/60R15 84 12O Clio 4 ab Mj. 2012;
185/65R15 12T; 51G Kombilimousine;
195/60R15 88 12A Schrägheck; nicht
195/65R15 91 12A Captur;
205/55R15 88 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 27H 51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q;
845
R e2*2007/46*0008*.. 48 - 66 185/65R15 51G Clio 4 ab Mj. 2012;
Kombi; Kombilimousine;
Schrägheck; nicht
Captur; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q;
845
Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 66 185/65R15 51G Clio 4 ab Mj. 2012;
Kombi; Kombilimousine;
Schrägheck; nicht
§22 100420*00
Captur; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q;
845
R e2*2001/116*0327*.. 66 195/65R15 91 12Q Frontantrieb; Captur;
195/70R15 97 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A 51A; 71A; 721; 725;
205/65R15 94 12A 73C; 74A; 74P; 76Q;
215/60R15 94 12A 845
215/65R15 96 12A
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 66 185/60R15 84 12O Clio 4 ab Mj. 2012;
185/65R15 12T; 51G Kombilimousine;
195/60R15 88 12A Schrägheck; nicht
195/65R15 91 12A Captur;
205/55R15 88 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 27H 51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q;
845
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88 Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0013*.. 185/65R15 88 Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
225/50R15 91 11A; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 24
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J Logan (Stufenheck)
50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A; 51A; 71A; 721;
225/50R15 91 11A; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
77E
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84 51J Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0013*.. 185/60R15 84 Frontantrieb;
50 - 77 185/65R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A; 51A; 71A; 721;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 77E
225/50R15 91 11A; 24J; 24M; 57I
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 185/65R15 88 12R; 51G Logan MCV ab MJ
2013;
195/60R15 88 12A Logan (Stufenheck) ab
205/55R15 88 12A Mj 2013; Logan
205/60R15 91 12A (Kombi) ab Mj.2013;
Logan (Stufenheck) ab
Mj.2013; Logan
§22 100420*00
(Kombi) ab Mj.2013;
Logan MCV ab Mj.2013;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e2*2001/116*0319*.. 48 - 58 165/65R15 51G Modus (kurzer
175/65R15 51G Radstand); Grand
48 - 82 185/60R15 84 Modus (langer
Radstand);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
P e2*2001/116*0319*.. 48 - 58 165/65R15 12N; 51G Modus (kurzer
175/65R15 12N; 51G Radstand); Grand
48 - 82 185/60R15 12N; 51G Modus (langer
Radstand);
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 24
Verkaufsbezeichnung: MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e2*2001/116*0319*.. 48 - 82 175/65R15 12N; 51G Modus (kurzer
185/60R15 12N; 51G Radstand); Grand
Modus (langer
Radstand);
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO, RENAULT CLIO (E-TECH HYBRID)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RJA e2*2007/46*0676*.. 48 - 103 185/65R15 88 12Q Clio; Schrägheck;
195/60R15 88 12Q 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q;
77E; 845
Verkaufsbezeichnung: RENAULT KANGOO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KC e2*98/14*0164*.. 59 - 70 185/65R15 11A; 24M; 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
§22 100420*00
FEQ; FFJ
Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K56 e2*93/81*0011*.. 61 - 84 195/60R15 REB; Nur bis 1120kg 10B; 11B; 11G; 11H;
zul. Achslast; 11A; 12A; 51A; 71A; 721;
22B; 24J; 51G 725; 73C; 74A; 74P;
205/55R15-87 REB; 11A; 24J; 57E; 76T
57I
225/50R15-90 REB; 11A; 22B; 22F;
24D; 57F; 57I
61 - 88 195/65R15 11A; 22B; 24J; 51G
205/60R15 11A; 22B; 24J; 51G
66 - 69 205/50R15-86 REB; Nur bis 1060kg
zul. Achslast; 11A;
22B; 24J
205/55R15-87 REB; Nur bis 1090kg
zul. Achslast; 11A;
22B; 24J
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e2*93/81*0010*.., 47 - 84 185/55R15-81 11A; 22D; 5DV Frontantrieb;
e2*98/14*0010*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
DA e2*93/81*0009*.., 12A; 51A; 71A; 721;
e2*98/14*0009*.. 725; 73C; 74A; 74P;
852; RE4; RE8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 24
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e2*98/14*0010*.. 59 - 85 185/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
DA e2*98/14*0009*.. 12K; 51A; 71A; 721;
KA e2*98/14*0192*.. 725; 73C; 74A; 74P;
852; RE4; RE7
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e2*98/14*0068*.. 47 - 84 185/65R15-88 ab e2*98/14*0068*12;
47 - 103 195/60R15-88 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
RE4
Verkaufsbezeichnung: RENAULT ZOE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AG e2*2007/46*0251*.., 43 185/65R15 92 12T Frontantrieb; Elektro;
e2*2007/46*0681*.. 195/60R15 92 124 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A 51A; 71A; 721; 725;
225/50R15 91 11A; 12A; 245; 26P 73C; 74A; 74P; 76Q
§22 100420*00
Verkaufsbezeichnung: TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2007/46*0122*.. 55 - 63 185/55R15 82 erhöhtes
Anzugsmoment
125 Nm; Nur Twingo;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; FFJ
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 24
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§22 100420*00
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 24
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
249) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nicht serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigt en Karosserieteilen im Bereich
50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 100420*00
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist di e Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 24
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 100420*00
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 24
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 824kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
§22 100420*00
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten besc hriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
845) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 258mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
852) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 263mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 24
97N) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner der
des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
FEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
FFJ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 260 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
RE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben an
der Vorderachse (Durchmesser 262mm, Dicke 22mm) nicht zulässig.
RE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 bzw. 185/55R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44
bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ J x 16 ET44 ausgerüstet sind.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.
REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.
YA9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 165/60R15
Hinterachse: 185/55R15
§22 100420*00
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 175/60R15
Hinterachse: 195/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 185/60R15
Hinterachse: 205/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 24
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
YAG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 185/55R15
Hinterachse: 205/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100420*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTE R,LODGY, DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 100420*00
26J x = 330 y = 400 19 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: DJF
Genehm.Nr.: e19*2007/46*0026*..
Handelsbez.: SANDERO, SANDERO STEPWAY, LOGAN, JOGGER, DUSTER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 280 VA
26P x = 230 y = 230 VA
27V y = 120 y = 160 HA
27U y = 120 y = 110 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100420*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 280 30 VA
26N x = 280 y = 280 8 VA
27F x = 305 y = 260 25 HA
27H x = 305 y = 260 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTE R,LODGY, DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, nur Dokker
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 15 VA
§22 100420*00
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 400 20 HA
27H x = 325 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTE R,LODGY, DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Lodgy
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 15 VA
§22 100420*00
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: K14
Genehm.Nr.: e9*2007/46*6454*..
Handelsbez.: NISSAN MICRA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 250 VA
26P x = 230 y = 200 VA
27B x = 290 y = 260 HA
27I x = 240 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100420*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 250 8 VA
26J x = 280 y = 250 21 VA
27H x = 290 y = 260 8 HA
27F x = 290 y = 260 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0008*..
Handelsbez.: CLIO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 360 VA
26P x = 280 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 360 20 VA
§22 100420*00
26N x = 350 y = 360 8 VA
27F x = 300 y = 340 25 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 360 VA
26P x = 280 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 360 20 VA
§22 100420*00
26N x = 350 y = 360 8 VA
27F x = 300 y = 340 25 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: AG
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0681*..
Handelsbez.: RENAULT ZOE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 20 VA
§22 100420*00
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 280 20 HA
27H x = 285 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100420
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: LL6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: AG
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0251*..
Handelsbez.: RENAULT ZOE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 20 VA
§22 100420*00
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 280 20 HA
27H x = 285 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Teiletypgenehmigung
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 6 J x 15 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 100420*00
special wheels for passenger cars 6 J x 15 H2
Genehmigungsnummer: 100420*00
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
LL6050
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 100420*00
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 100420*00
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
16.10.2025
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
25-00341-CX-GBM-00
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 100420*00
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
Pkw“ nur gemäß
The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
accordance with
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 12
und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
and under the specified conditions mentioned there.
10. Bemerkungen:
Remarks:
§22 100420*00
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erteilt
Approval is granted
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Entfällt
Not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 100420*00
Approval number:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 12.11.2025
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Anlagen:
§22 100420*00
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 100420*00
Approval No.
Ausgabedatum: 12.11.2025 letztes Änderungsdatum: --
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
25-00341-CX-GBM-00 16.10.2025
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
LL6050 04.08.2025
§22 100420*00
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Entfällt
Not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 100420*00
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
schrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 100420
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100420*00
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 100420*00
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
ecuted.
§22 100420*00
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
dered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.