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							                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                        Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 16.10.2025
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                Fahrzeughersteller                           : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                     Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                           Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                     Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                          och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                            Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                CC 57,1             CC                             Ø57,1-EX-Ø72                57,1                     660      2200    10/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SEAT
                Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                      : EX1
§22 100420*00




                Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     MII
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 AA           e13*2007/46*1168*.. 44 - 66            165/60R15   77                               nicht Cross UP; Van;
                 AAN          e13*2007/46*1183*..                    165/65R15   81                               Schrägheck 2-türig;
                                                                     175/55R15   77                               Schrägheck 4-türig;
                                                                     175/60R15   81                               Frontantrieb;
                                                                     185/55R15   82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     195/50R15   82      11A; 248                 12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                  725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76Q; 77E; VCW

                 Verkaufsbezeichnung:     SEAT AROSA
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 6H           e1*95/54*0049*..  37 - 55              195/45R15           11A; 22B; 24M; 51G       bis e1*95/54*0049*02;
                                                                                                                  10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                  51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P; FFP
                 6HS           e9*98/14*0037*..          37 - 74     195/45R15 78                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SKODA
                Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                      : EX1




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.10.2025
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                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CITIGO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                AA           e13*2007/46*1169*.. 44 - 66           165/60R15   77                            nicht Cross UP; Van;
                AAN          e13*2007/46*1184*..                   165/65R15   81                            Schrägheck 2-türig;
                                                                   175/55R15   77                            Schrägheck 4-türig;
                                                                   175/60R15   81                            Frontantrieb;
                                                                   185/55R15   82                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   195/50R15   82    11A; 248                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76Q; 77E; VCW


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : EX1


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : AA; AAN; 1E; 1EX0; 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1; 6E;
                                                             6N; 6NF; 6X
                                                             120 Nm für Typ : AA
                Verkaufsbezeichnung:     UP!
§22 100420*00




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                AA           e13*2007/46*1167*.. 55                175/55R15   77                            nur Cross UP;
                                                                   175/60R15   81                            Frontantrieb;
                                                                   185/55R15   82                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   195/50R15   82                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76Q; 77E; VCW
                AA             e13*2007/46*1167*.. 85              165/65R15 M+S                             UP GTI;
                                                                   175/60R15 M+S                             Schräghecklimousine;
                                                                   185/55R15 M+S     11A; 26P                Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             76Q; 77E; VCW
                AA             e13*2007/46*1167*.. 44 - 66         165/60R15   77                            nicht Cross UP; Van;
                AAN            e13*2007/46*1182*..                 165/65R15   81                            Schrägheck 2-türig;
                                                                   175/55R15   77                            Schrägheck 4-türig;
                                                                   175/60R15   81                            Frontantrieb;
                                                                   185/55R15   82                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   195/50R15   82    11A; 248                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76Q; 77E; VCW




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85       185/55R15-81        nur bis 924 kg zul.     nur e1*96/79*0070*00;
                1EX0         G407                                                Achslast; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/50R15           51G                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                             195/50R15-82                                725; 73C; 74A; 74P
                                                             195/55R15-83        11A; 21B; 22B; 54A
                                                             205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                 24M

                Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                1H           e1*96/79*0068*..  40 - 44 185/55R15-81                                      Kombi; Frontantrieb;
                1HX0         F804              40 - 85 195/50R15                 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       195/50R15-82                                      12A; 51A; 71A; 721;
                                                       195/55R15-83              11A; 21B; 22B; 54A      725; 73C; 74A; 74P;
                                                       205/50R15-85              11A; 21B; 22B; 24J;     98H
                                                                                 24M
                1H            e1*96/79*0068*..     66        185/55R15-81                                Pkw geschlossen;
                1HX1          G156                           195/50R15           11A; 24J; 24M; 51G      Allradantrieb;
                                                             195/50R15-82        11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/50R15-85        11A; 21B; 24J; 24M      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
§22 100420*00




                                                                                                         98H; FEQ
                1HX0F         F894                 40 - 85   185/55R15-81                                Schrägheck;
                                                             195/50R15           11A; 24J; 24M; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/50R15-82        11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71A; 721;
                                                             205/50R15-85        11A; 21B; 24J; 24M      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         98H
                1HX0F         F894                 40 - 44   185/55R15-81                                Steilheck;
                                                   40 - 85   195/50R15           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/50R15-82                                12A; 51A; 71A; 721;
                                                             195/55R15-83        11A; 21B; 22B; 54A      725; 73C; 74A; 74P;
                                                             205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;     98H
                                                                                 24M
                1HX1          e1*92/53*0004*..     66        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/50R15           11A; 24J; 24M; 51G      12A; 51A; 71A; 721;
                                                             195/50R15-82        11A; 24J; 24M           725; 73C; 74A; 74P;
                                                             205/50R15-85        11A; 21B; 24J; 24M      FEQ

                Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                6E           e1*2001/116*0114*.., 77         195/45R15 78        11A; 24J                10B; 11B;   11G; 11H;
                              e1*98/14*0114*..                                                           12A; 51A;   71A; 721;
                                                                                                         725; 73C;   74A; 74P;
                                                                                                         915
                6X            e1*2001/116*0085*.., 37 - 74   195/45R15-78        VEI; 11A                10B; 11B;   11G; 11H;
                              e1*97/27*0085*..,              195/50R15-82        11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A;   71A; 721;
                              e1*98/14*0085*..                                   24M; 54A                725; 73C;   74A; 74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                6N           e1*98/14*0069*..  37 - 92       195/45R15           51G                     Polo GP (Facelift
                                                                                                         Okt.1999); ab
                                                                                                         e1*98/14*0069*07;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74P
                6NF           G951                 33 - 88   195/45R15-78        11A; 24M                nur bis
                                                                                                         e1*98/14*0069*06;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
§22 100420*00




                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 7
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen B etriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 100420*00




                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeit smesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 16.10.2025
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                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
§22 100420*00




                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                     zulässig.
                98H) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                FEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                FFP) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
                     an der Vorderachse (innenbelüftet) nicht zulässig.
                VCW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
                     (Durchmesser 255 bzw. 256 bzw. 257mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                VEI) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
                     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. An den
                     hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen
                     eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00341-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100420
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: LL6050
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      VW
                       Fahrzeugtyp:     AA
                       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1167*..
                       Handelsbez.:     UP!

                       Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck 2-türig

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 195              y = 300                  VA
                             26P                     x = 145              y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100420*00




                             26N                  x = 195        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 195        y = 300            22                VA
                             27H                  x = 350        y = 250             8                HA
                             27F                  x = 350        y = 250            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                             Teiletypgenehmigung
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6 J x 15 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§22 100420*00




                                         special wheels for passenger cars 6 J x 15 H2


                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      Entfällt
                      Not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      LL6050
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§22 100420*00




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      On the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      16.10.2025

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      25-00341-CX-GBM-00
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                      Pkw“ nur gemäß
                      The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                      accordance with

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 12

                      und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                      and under the specified conditions mentioned there.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
§22 100420*00




                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      Siehe Prüfbericht
                      See test report

                12.   Die Genehmigung wird erteilt
                      Approval is granted

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Entfällt
                      Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                         4

                Genehmigungsnummer: 100420*00
                Approval number:

                14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:       12.11.2025
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:




                      Anlagen:
§22 100420*00




                      Enclosures:
                      Gemäß Inhaltsverzeichnis
                      According to index
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                           Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 100420*00
                Approval No.


                Ausgabedatum:        12.11.2025                 letztes Änderungsdatum: --
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                      Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                      Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                      Test report(s) No.:                                                Date
                      25-00341-CX-GBM-00                                                 16.10.2025

                      Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                      Information document No.:                                          Date
                      LL6050                                                             04.08.2025
§22 100420*00




                      Liste der Änderungen:                                              Datum:
                      List of modifications:                                             Date
                      Entfällt
                      Not applicable
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 100420*00

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                schrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                KBA 100420

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
                ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100420*00




                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg


                                                               2
                Approval No.: 100420*00

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
                ecuted.
§22 100420*00




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                dered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.