Gutachten 23-00093-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54747 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LL7080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : CITROEN, FCA, PSA Automobiles SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum BGX BGX ohne 65,1 700 2300 04/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). §22 54747*02 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm Zubehör : OE-Befestigung oder Kit: B225L36417-FLAT Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e2*2007/46*0079*.. 68 - 115 215/40R18 89W C4; Schrägheck 4- N*5FL e24*2007/46*0027*.. türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74C N e2*2007/46*0079*.. 68 - 115 215/40R18 89W C4; Schrägheck 4- N*5FL e24*2007/46*0027*.. türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4, DS4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e2*2007/46*0040*.. 68 - 115 215/40R18 89W C4; Schrägheck 4- türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00093-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54747 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LL7080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4, DS4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e2*2007/46*0040*.. 68 - 115 215/40R18 89W C4; Schrägheck 4- türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74C Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA Befestigungsteile : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm, für Typ : FH1 (Flachbund lose) Zubehör : OE-Befestigung oder Kit: B225L36417-FLAT Befestigungsteile : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm, für Typ : FH1 Zubehör : OE-Befestigung oder Kit: B225L36417-FLAT Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO JUNIOR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 54747*02 FH1 e3*2018/858*00078*.. 100 215/55R18 95 ALFA ROMEO JUNIOR; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Frontantrieb; Hybrid; nicht Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74C; 76O; 77E FH1 e3*2018/858*00078*.. 62 215/55R18 95 ALFA ROMEO JUNIOR; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74C; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: FIAT 600 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FH1 e3*2018/858*00078*.. 62 215/55R18 95 FIAT 600; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74C; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00093-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54747 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LL7080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: FIAT 600 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FH1 e3*2018/858*00078*.. 74 - 100 215/55R18 95 FIAT 600; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Frontantrieb; Hybrid; nicht Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74C; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: JEEP JUNIOR, JEEP AVENGER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FH1 e3*2018/858*00078*.. 62 215/55R18 95 JEEP AVENGER; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74C; 76O; 77E FH1 e3*2018/858*00078*.. 74 215/55R18 95 JEEP AVENGER; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Frontantrieb; nicht §22 54747*02 Elektro; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74C; 76O; 77E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PSA Automobiles SA Befestigungsteile : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm Zubehör : OE-Befestigung oder Kit: B225L36417-FLAT Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : U 115 Nm ( CORSA-F ) für Typ : U 115 Nm ( Mokka/Mokka-e ) für Typ : U 120 Nm ( PEUGEOT 208/e-208 ) für Typ : U 120 Nm ( PEUGEOT 2008/e-2008 ) für Typ : U Verkaufsbezeichnung: DS3, DS3 CROSSBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e2*2007/46*0639*.. 57 - 114 215/55R18 95 DS3 / DS3 CROSSBACK; DS3 / DS3 CROSSBACK Elektro; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74C; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00093-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54747 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LL7080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: MOKKA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e2*2007/46*0639*.. 57 - 100 215/55R18 95 Mokka; Mokka-e; 225/50R18 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: OPEL CORSA-F ab MJ 2019 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e2*2007/46*0639*.. 55 - 100 205/40R18 86 11A; 26P CORSA-F; inkl. Corsa- 215/35R18 84 11A; 248; 26N; 26P e; inkl. Hybrid; 215/40R18 85 11A; 248; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 89 11A; 248; 26N; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 208, 2008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e2*2007/46*0639*.. 55 - 100 205/40R18 86 PEUGEOT 208; PEUGEOT 215/35R18 84 11A; 26N e-208; inkl. Hybrid; 215/40R18 85 11A; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74C; 77E e2*2007/46*0639*.. §22 54747*02 U 57 - 114 215/55R18 95 PEUGEOT 2008; PEUGEOT 225/45R18 91 e-2008; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74C; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00093-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54747 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LL7080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der §22 54747*02 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00093-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54747 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LL7080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. §22 54747*02 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00093-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54747 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LL7080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: U Genehm.Nr.: e2*2007/46*0639*.. Handelsbez.: OPEL CORSA-F ab MJ 2019 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 54747*02 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 200 25 VA 26N x = 200 y = 200 8 VA 27F x = 200 y = 250 10 HA 27H x = 200 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00093-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54747 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LL7080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: U Genehm.Nr.: e2*2007/46*0639*.. Handelsbez.: PEUGEOT 208, 2008 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54747*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 200 8 VA 26N x = 200 y = 200 30 VA 27F x = 200 y = 250 20 HA 27H x = 200 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00093-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54747 zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: LL7080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.11.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J §22 54747*02 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland