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							                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 14

                Fahrzeughersteller                         : CITROEN, FCA, FIAT, FORD, PEUGEOT
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 29
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                A2X                 A2X                        ohne                        58,1                     600      2100    05/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100186*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN CITROEN NEMO
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 A            e3*2007/46*0013*.. 50 - 55 205/40R17           84      11A; 24C; 24D            Pkw geschlossen; Lkw
                                                         205/45R17           84      11A; 24C; 24D            geschl.Kasten (Serie);
                                                         215/40R17           83      11A; 24C; 24D            Frontantrieb;
                                                         215/45R17           87      11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              73C; 74D; 744

                 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 A            e3*2001/116*0273*.. 50 - 55 205/40R17          84      11A; 24C; 24D            Pkw geschlossen; Lkw
                 225L         N130                        205/45R17          84      11A; 24C; 24D            geschl.Kasten (Serie);
                                                          215/40R17          83      11A; 24C; 24D            Frontantrieb;
                                                          215/45R17          87      11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              73C; 74D; 744




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.08.2025
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                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FCA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : FA1 (Kegelbund lose)
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : FA1
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FA1
                                                             125 Nm für Typ : FA1
                Verkaufsbezeichnung:     500
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FA1          e3*2018/858*00001*.. 47               205/45R17 84      11A; 24J; 248; 26N;     ABARTH 500e; mit
                                                                                     26P; 27I                Radhausverbreiterung
                                                                   215/40R17 83      11A; 24J; 248; 26B;     (Flap) Serie;
                                                                                     26N; 27H; 27I           Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 74H; 76S;
§22 100186*00




                                                                                                             77E
                FA1            e3*2018/858*00001*.., 43            195/45R17 81      11A;   24J; 248; 26B;   10B; 11B; 11G; 11H;
                               e3*2018/858*00012*..                                  26N;   27B; 27H         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                   205/45R17 84      11A;   24J; 248; 26B;   73C; 74D; 74H; 77E
                                                                                     26N;   27B; 27F
                                                                   215/40R17 83      11A;   241; 246; 248;
                                                                                     26B;   26J; 27B; 27F


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : FA; 175; 186; 188; 225; 225L; 312; 839; 843
                                                             100 Nm für Typ : 183; 192; 198; 312; 323; 350; 844; 955
                Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 125 205/45R17            88    11A; 24M                Schrägheck;
                                                          215/40R17            87    11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
                                                          215/45R17            87    11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/45R17            91    11A; 21S; 22I; 24D;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     24J                     73C; 74D; 76S
                955            e3*2001/116*0278*.. 51 - 99         205/45R17   88    11A; 24M                Schrägheck;
                                                                   215/40R17   87    11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
                                                                   215/45R17   87    11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   225/45R17   91    11A; 21S; 22I; 24D;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     24J                     73C; 74D; 76S




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     FIAT BARCHETTA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                183          e3*95/54*0005*..,  96     205/40R17-84              11A; 21L; 21M; 22D      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       Reinf
                             G954                      215/40R17-83              11A; 21L; 21M; 22B;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                 22D; 24J                73C; 74D; FFM

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                198          e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/50R17 89           51J                     Schrägheck;
                                                          215/45R17 87W          51J                     Frontantrieb;
                                                          225/45R17 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT COUPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FA           e3*92/53*0002*..   96 - 102 215/40R17               11A; 22B; 24M; 631      10B; 11B; 11G; 11H;
                175          e3*93/81*0001*..,  96 - 142 215/45R17 87            11A; 21B; 21L; 22B;     12A; 51A; 71A; 721;
                              e3*95/54*0008*..,                                  24M; 54A                73C; 74D; FES
                              G730                 108 - 142 215/40R17           FFT; 11A; 22B; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
§22 100186*00




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 205/40R17      84      11A; 24C; 24D           Pkw geschlossen; Lkw
                             e3*2007/46*0011*..           205/45R17      84      11A; 24C; 24D           geschl.Kasten (Serie);
                225L         N157                         215/40R17      83      11A; 24C; 24D; 5DW      Frontantrieb;
                                                          215/45R17      87      11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 744

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT IDEA, MUSA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 215/35R17       83      11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/40R17       83      11A; 24M                12A; 51A; 71A; 721;
                                                 51 - 74 205/40R17       84      11A; 24M                73C; 74D
                                                         215/40R17       87      11A; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT LINEA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94     205/45R17 88        11A; 24J; 24M           Stufenheck;
                                                             215/40R17 87        11A; 24D; 24J           Frontantrieb;
                                                             215/45R17 87        11A; 22I; 24D; 24J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT MULTIPLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                186          e3*98/14*0042*..   68 - 89 205/45R17                51G                     ab e3*98/14*0042*08;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                188          e3*98/14*0048*..   44 - 74      205/40R17 80        11A; 21B; 22B; 22D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 22L; 24J; 24M; 367;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                 54A
                                                   44 - 96   205/40R17 80W       11A; 21B; 22B; 22D;     73C; 74D; FES
                                                                                 22L; 24J; 24M; 367;
                                                                                 54A

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT STILO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                192          e3*98/14*0089*..   59 - 125 215/45R17 87            11A; 21B; 22B; 22L;     Kombi; Limousine;
                                                                                 24J; 24M                Schrägheck 2-türig;
                                                             225/45R17 90        11A; 21B; 22B; 22D;     Schrägheck 4-türig;
                                                                                 22L; 24D; 24J; 362      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                312          e3*2001/116*0261*.. 44 - 77  215/35R17 79           11A; 22M; 24D; 24J      Fiat 500; Fiat 500 C
                                                                                                         (Cabrio); Nicht
                                                                                                         LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                                         türig; Frontantrieb;
§22 100186*00




                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 77E; 916;
                                                                                                         FE0
                312           e3*2001/116*0261*.. 44 - 77    195/40R17 81        11A; 24D                Fiat 500; Fiat 500 C
                                                             215/35R17 79        11A; 22M; 24D; 24J      (Cabrio); Nicht
                                                                                                         LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 77E; 916;
                                                                                                         FE0
                312           e3*2001/116*0261*.. 99 - 139   195/40R17 81        11A; 24J; 51J           500 Abarth; 2-türig;
                                                             205/40R17 80        11A; 22M; 24J           Frontantrieb;
                                                             215/35R17 79        11A; 22M; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 77E; 82N

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
                312          e3*2007/46*0064*..  44 - 77  215/35R17 79   11A; 22M; 24D; 24J              Fiat 500; Fiat 500 C
                                                                                                         (Cabrio); Nicht
                                                                                                         LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 77E; 916;
                                                                                                         FE0




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 5 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                312          e3*2007/46*0064*..  99 - 139 195/40R17 81   11A; 24J; 51J                       500 Abarth; 2-türig;
                                                          205/40R17 80   11A; 22M; 24J                       Frontantrieb;
                                                          215/35R17 79   11A; 22M; 24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 77E; 82N
                312            e3*2007/46*0064*..      50 - 70   195/40R17 81        5DF                     Nur LANCIA Ypsilon;
                                                                                                             Schrägheck 4-türig;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 77E
                312            e3*2007/46*0064*..      44 - 70   195/40R17 81        11A; 248; 27I           Nur Fiat Panda
                                                                                                             (Kombi); nicht Panda
                                                                                                             Cross; Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             729; 73C; 74D; 77E
                312            e3*2007/46*0064*..      44 - 77   195/40R17 81        11A; 24D                Fiat 500; Fiat 500 C
                                                                 215/35R17 79        11A; 22M; 24D; 24J      (Cabrio); Nicht
                                                                                                             LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                                             türig; Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100186*00




                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 77E; 916;
                                                                                                             FE0

                Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                844          e3*2001/116*0279*.. 77 - 110 205/50R17          89      11A; 248; 51J           Schrägheck;
                                                 77 - 147 205/50R17          89W     11A; 248; 51J           Frontantrieb;
                                                          215/45R17          91      51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/45R17          91      11A; 248                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     LANCIA LYBRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                839          e3*98/14*0047*..  76 - 113 215/45R17 87                 11A; 21B; 22B; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     24J                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 205/40R17 80                11A; 22P; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/35R17 79                11A; 22P; 24M           12A; 51A; 71A; 721;
                                                 44 - 77 215/40R17 83                11A; 22P; 24M           73C; 74D


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.08.2025
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                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     KA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                RU8          e3*2001/116*0280*.. 51 - 55         195/40R17 81        11A; 21P; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     24M                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                 205/40R17 80        11A; 21P; 22I; 24D;     73C; 74D
                                                                                     24J
                                                                 215/35R17 79        11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                                     24D


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BIPPER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 205/40R17           84      11A; 24C; 24D           Pkw geschlossen; Lkw
                A*****       e3*2001/116*0272*..         205/45R17           84      11A; 24C; 24D           geschl.Kasten (Serie);
                225L         N127                        215/40R17           83      11A; 24C; 24D           Frontantrieb;
§22 100186*00




                                                         215/45R17           87      11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 744


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 06.08.2025
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                       Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                       Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                       vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
§22 100186*00




                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge is t die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 06.08.2025
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                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebs maßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100186*00




                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Fronts chürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
§22 100186*00




                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                5DF) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 925kg.
                5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 974kg.
                631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 06.08.2025
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                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                     entnehmen.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 100186*00




                82N) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305x28mm
                     des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
                916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                     (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
                FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
                     Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
                FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
                     Anbau der Sonderräder entfernt werden.
                FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
                     werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
                     werden.
                FFT) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Rei fengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      FIAT
                       Fahrzeugtyp:     312
                       Genehm.Nr.:      e3*2007/46*0064*..
                       Handelsbez.:     FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA

                       Variante(n):     Frontantrieb, Nur Fiat Panda (Kombi)

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 245              y = 270                  VA
                             26P                     x = 195              y = 220                  VA
                             27B                     x = 270              y = 230                  HA
                             27I                     x = 220              y = 180                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100186*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 245        y = 270             8                VA
                             26J                  x = 245        y = 270             8                VA
                             27H                  x = 270        y = 230             8                HA
                             27F                  x = 270        y = 230            18                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      Stellantis/FCA
                       Fahrzeugtyp:     FA1
                       Genehm.Nr.:      e3*2018/858*00012*..
                       Handelsbez.:     500

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 315              y = 270                  VA
                             26P                     x = 265              y = 220                  VA
                             27B                     x = 270              y = 270                  HA
                             27I                     x = 220              y = 220                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100186*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 315        y = 270            20                VA
                             26N                  x = 315        y = 270             8                VA
                             27F                  x = 270        y = 270            20                HA
                             27H                  x = 270        y = 270             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      Stellantis/FCA
                       Fahrzeugtyp:     FA1
                       Genehm.Nr.:      e3*2018/858*00001*..
                       Handelsbez.:     500

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 280              y = 230                  VA
                             26B                     x = 330              y = 280                  VA
                             27I                     x = 220              y = 220                  HA
                             27B                     x = 270              y = 270                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100186*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 330        y = 280             8                VA
                             26J                  x = 330        y = 280            25                VA
                             27H                  x = 270        y = 270             8                HA
                             27F                  x = 270        y = 270            20                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      Stellantis/FCA
                       Fahrzeugtyp:     FA1
                       Genehm.Nr.:      e3*2018/858*00001*..
                       Handelsbez.:     500

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 315              y = 270                  VA
                             26P                     x = 265              y = 220                  VA
                             27B                     x = 270              y = 270                  HA
                             27I                     x = 220              y = 220                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100186*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 315        y = 270            20                VA
                             26N                  x = 315        y = 270             8                VA
                             27F                  x = 270        y = 270            20                HA
                             27H                  x = 270        y = 270             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                             Teiletypgenehmigung
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§22 100186*00




                                         special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                Genehmigungsnummer: 100186*00
                Approval number:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      Entfällt
                      Not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      AP7070
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Genehmigungsnummer: 100186*00
                Approval number:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§22 100186*00




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      On the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      06.08.2025

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      25-00198-CX-GBM-00
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Genehmigungsnummer: 100186*00
                Approval number:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                      Pkw“ nur gemäß
                      The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                      accordance with

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 29

                      und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                      and under the specified conditions mentioned there.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
§22 100186*00




                      Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      Siehe Prüfbericht
                      See test report

                12.   Die Genehmigung wird erteilt
                      Approval is granted

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Entfällt
                      Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                         4

                Genehmigungsnummer: 100186*00
                Approval number:

                14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:       02.09.2025
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§22 100186*00




                      Anlagen:
                      Enclosures:
                      Gemäß Inhaltsverzeichnis
                      According to index
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                           Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 100186*00
                Approval No.


                Ausgabedatum:        02.09.2025                 letztes Änderungsdatum: --
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                      Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                      Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                      Test report(s) No.:                                                Date
                      25-00198-CX-GBM-00                                                 06.08.2025

                      Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                      Information document No.:                                          Date
                      AP7070                                                             10.06.2025
§22 100186*00




                      Liste der Änderungen:                                              Datum:
                      List of modifications:                                             Date
                      Entfällt
                      Not applicable
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 100186*00

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                schrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                KBA 100186

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
                ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100186*00




                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg


                                                               2
                Approval No.: 100186*00

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
                ecuted.
§22 100186*00




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                dered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.