Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
							                          Gutachten 366-0513-24-WIRD
                          zur Erteilung der TTG 100048
                          ANLAGE: 5                                                              Radtyp: AP7580
                          Hersteller: MAK S.p.A.                                                 Stand: 17.01.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 8

                                          Fahrzeughersteller              BMW AG, HONDA, ROVER




                          Raddaten:
                          Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 40
                          Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                          Technische Daten, Kurzfassung
                          Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                          410040561/CC        AP7580/CC                  Ø56,1-I-Ø72                   56,1     Kunststoff      600      2100    09/24
                          Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                          Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                          Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                          von 50km hingewiesen werden.
§22 100048*00, Korr. 01




                          Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
                          Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : MINI; R50
                          Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I17


                          Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                       Typ : UKL-K; MINI; MINI-N; UKL-C; UKL-L; UKL-N1
                          Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I17


                          Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                                       140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                                       140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
                           Verkaufsbezeichnung:     MINI
                           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                           MINI         e1*2001/116*0231*.. 55 - 160 205/40R18                   11A; 21B; 22B; 24D;      RS M14 x 1,25;
                                                                                                 24J; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             215/35R18 84        11A; 21B; 22B; 24D;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 24J                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                             225/35R18 83        11A; 21B; 22B; 24D;      74P
                                                                                                 24J
                           MINI          e1*2001/116*0231*.. 55 - 160        205/40R18           11A; 21B; 22B; 24D;      RS M12 x 1,5;
                           R50           e1*98/14*0168*..                                        24J; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             215/35R18 84        11A; 21B; 22B; 24D;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 24J                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                             225/35R18 83        11A; 21B; 22B; 24D;      74P
                                                                                                 24J




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 366-0513-24-WIRD
                          zur Erteilung der TTG 100048
                          ANLAGE: 5                                                            Radtyp: AP7580
                          Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.01.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 2 von 8
                          Verkaufsbezeichnung:     MINI
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                          MINI-N       e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/40R18          82      11A; 24D; 24J           Nur Clubman; Kombi;
                          UKL-N1       e24*2007/46*0023*..          215/35R18          80W     11A; 24D; 24J; 5DA      Frontantrieb;
                                                                    225/35R18          83      11A; 22I; 24D; 24J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           70 - 141 205/40R18          82W     11A; 24D; 24J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    215/35R18          84      11A; 24D; 24J           721; 725; 729; 73C;
                                                                    215/40R18          85      11A; 22M; 22P; 24D;     74A; 74P
                                                                                               24J
                                                                          225/35R18    83W     11A; 22I; 24D; 24J
                          MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 55 - 135     215/35R18    80W     11A; 24D; 24J           ab
                          UKL-L          e1*2007/46*0371*..               225/35R18    83      11A; 24D; 24J           e1*2001/116*0343*01;
                                                                 55 - 155 205/40R18    82W     11A; 24D; 24J           Nicht Clubman; Nicht
                                                                          215/35R18    84      11A; 24D; 24J           Cabrio; bis
                                                                          215/40R18    85      11A; 22H; 24D; 24J      e1*2007/46*0371*09;
                                                                          225/35R18    83W     11A; 24D; 24J           Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P
                          MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 72 - 155      205/40R18 82W       11A; 24J; 244           Roadster; Cabrio;
                          UKL-C          e1*2007/46*0369*..                215/35R18 84        11A; 24J; 244; 247      Coupe; Frontantrieb;
§22 100048*00, Korr. 01




                                                                           215/40R18 85        11A; 22H; 24J; 244;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               247                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P

                          Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                          UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R18          82      11A; 24D; 24J           Nur Clubman; Kombi;
                                                                    215/35R18          80W     11A; 24D; 24J; 5DA      Frontantrieb;
                                                                    225/35R18          83      11A; 22I; 24D; 24J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           70 - 141 205/40R18          82W     11A; 24D; 24J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    215/35R18          84      11A; 24D; 24J           721; 725; 729; 73C;
                                                                    215/40R18          85      11A; 22M; 22P; 24D;     74A; 74P
                                                                                               24J
                                                                           225/35R18 83W       11A; 22I; 24D; 24J




                          Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                          Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                          Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2


                          Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GK
                                                                       110 Nm für Typ : GR




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 366-0513-24-WIRD
                          zur Erteilung der TTG 100048
                          ANLAGE: 5                                                            Radtyp: AP7580
                          Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.01.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 8
                          Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                          GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73        215/35R18 80        11A; 21B; 22B; 24C;     Steilheck; 5-türig;
                                         e6*2007/46*0011*..                                    24D                     Frontantrieb;
                          GG1            e6*2001/116*0125*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         e6*2007/46*0010*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                          GG2            e6*2001/116*0127*..,                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                         e6*2007/46*0015*..                                                            74P
                          GG3            e6*2001/116*0128*..,
                                         e6*2007/46*0016*..
                          GG5            e6*2001/116*0131*..,
                                         e6*2007/46*0013*..
                          GG6            e6*2001/116*0132*..,
                                         e6*2007/46*0014*..

                          Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                          GK           e6*2007/46*0162*..        75 - 96   205/35R18 81        11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               26J; 27I                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E
                          GR             e6*2007/46*0415*..      72 - 79   205/40R18 82        11A; 26N; 26P           CROSSTAR;
§22 100048*00, Korr. 01




                                                                           215/40R18 85        11A; 26B; 26N           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E




                          Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                          Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                          Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2


                          Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen          Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                          F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 215/35R18 84    11A; 22I; 24M                         nur Rover Streetwise;
                          RF           e11*93/81*0016*..                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P


                          Auflagen
                          10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                               Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                               zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                               nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                               der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                               Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 366-0513-24-WIRD
                          zur Erteilung der TTG 100048
                          ANLAGE: 5                                                         Radtyp: AP7580
                          Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.01.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 4 von 8
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                          11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                               oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                               einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                               FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                               Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                               lassen.
                          11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                               Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                               ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                               den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                               nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                               der Fahrzeugpapiere enthält.
                          11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                               sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                               Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                               Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                               Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                               vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                               Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 100048*00, Korr. 01




                          11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                               erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungst eile verwendet werden.
                               Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                               nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                          12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                               Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                               Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                               aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                          21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                               Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                          22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                               die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                               herzustellen.
                          22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                               gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                               Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                               des Reifens) herzustellen.
                          22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                 die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                 des Reifens) herzustellen.
                          22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                               Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                               Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                               des Reifens) herzustellen.
                          22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                               Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der




                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 366-0513-24-WIRD
                          zur Erteilung der TTG 100048
                          ANLAGE: 5                                                         Radtyp: AP7580
                          Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.01.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 5 von 8
                                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                          244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                               Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                               Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                               abgedeckt sein.
                          247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                               befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                               Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                               dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                               Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                               im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                          248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                               Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                               kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                               Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                               (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                          24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 100048*00, Korr. 01




                               hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                               des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                               genannten Bereich abgedeckt sein.
                          24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                               hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                               des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                               genannten Bereich abgedeckt sein.
                          24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                 abgedeckt sein.
                          24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                               hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                               Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                               gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                               Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                               abgedeckt sein.
                          26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                               der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                               Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                          26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 366-0513-24-WIRD
                          zur Erteilung der TTG 100048
                          ANLAGE: 5                                                         Radtyp: AP7580
                          Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.01.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 6 von 8
                          26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                               Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                               bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                               beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                          26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                               der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                               bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                               beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                          27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                          51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                               Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                               Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                               Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                          51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                               Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                               EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                               Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                               des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 100048*00, Korr. 01




                          5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                               Achslast von 900kg.
                          71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                               werden.
                          71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                               werden.
                          721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                               außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                               Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                               Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                               Ventilherstellers zu beachten.
                          725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                               Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                          729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                               das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                               Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                               Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                          73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                          74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                               die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                               Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                               beachten.
                          74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                               Zentrierringe verwendet werden.
                          77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                               Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 366-0513-24-WIRD
                          zur Erteilung der TTG 100048
                          ANLAGE: 5                                                        Radtyp: AP7580
                          Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 17.01.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 7 von 8


                          Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                          Fahrzeug:

                                 Hersteller:       HONDA
                                 Fahrzeugtyp:      GK
                                 Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0162*..
                                 Handelsbez.:      JAZZ

                                 Variante(n):

                          Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                               von [mm]             bis [mm]
                                       26P                      x = 150              y = 250                 VA
                                       26B                      x = 200              y = 300                 VA
                                       27I                      x = 200              y = 300                 HA
                                       27B                      x = 250              y = 350                 HA

                          Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100048*00, Korr. 01




                                             Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                            von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                                       26N                   x = 200        y = 300            8                VA
                                       26J                   x = 200        y = 300           30                VA
                                       27H                   x = 250        y = 350            8                HA
                                       27F                   x = 250        y = 350           15                HA




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 366-0513-24-WIRD
                          zur Erteilung der TTG 100048
                          ANLAGE: 5                                                        Radtyp: AP7580
                          Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 17.01.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 8 von 8

                          Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                          Fahrzeug:

                                 Hersteller:       HONDA
                                 Fahrzeugtyp:      GR
                                 Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0415*..
                                 Handelsbez.:      JAZZ

                                 Variante(n):

                          Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                               von [mm]             bis [mm]
                                       26B                      x = 290              y = 275                 VA
                                       26P                      x = 240              y = 225                 VA
                                       27B                      x = 250              y = 320                 HA
                                       27I                      x = 200              y = 270                 HA

                          Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100048*00, Korr. 01




                                             Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                            von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                                       26J                   x = 290        y = 275           20                VA
                                       26N                   x = 290        y = 275            8                VA
                                       27H                   x = 250        y = 320            8                HA




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                              Kraftfahrt-Bundesamt
                                                             DE-24932 Flensburg




                                                         Teiletypgenehmigung
                                                            National Type Approval

                                 ausgestellt von:

                                                             Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                 nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                 für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                          Sonderräder für Pkw 7½ J x 18 H2

                                 issued by:

                                                             Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                 according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
§22 100048*00, Korr. 01




                                 of the following approval object

                                                    special wheels for passenger cars 7½ J x 18 H2


                          Genehmigungsnummer: 100048*00, Korr. 01
                          Approval number:

                          1.     Genehmigungsinhaber:
                                 Holder of the approval:
                                 MAK S.p.A.
                                 IT-25013 Carpenedolo (BS)

                          2.     Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                 If applicable, name and address of representative:
                                 Entfällt
                                 Not applicable

                          3.     Typbezeichnung:
                                 Type:
                                 AP7580
                                             Kraftfahrt-Bundesamt
                                                            DE-24932 Flensburg



                                                                       2

                          Genehmigungsnummer: 100048*00, Korr. 01
                          Approval number:

                          4.     Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                 Identification markings:
                                 Hersteller oder Herstellerzeichen
                                 Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                 Felgengröße
                                 Size of the wheel

                                 Typ und die Ausführung
                                 Type and version

                                 Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                 Date of manufacture (month and year)

                                 Genehmigungszeichen
§22 100048*00, Korr. 01




                                 Approval identification

                                 Einpresstiefe
                                 Inset/outset



                          5.     Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                 Position of the identification markings:
                                 An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                 On the inside/outside of the wheel

                          6.     Zuständiger Technischer Dienst:
                                 Responsible Technical Service:
                                 TÜV AUSTRIA GMBH
                                 AT-1230 Wien

                          7.     Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                 Date of test report issued by the Technical Service:
                                 17.01.2025

                          8.     Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                 Number of test report issued by that Technical Service:
                                 366-0513-24-WIRD
                                             Kraftfahrt-Bundesamt
                                                            DE-24932 Flensburg



                                                                      3

                          Genehmigungsnummer: 100048*00, Korr. 01
                          Approval number:

                          9.     Verwendungsbereich:
                                 Range of application:
                                 Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                 gemäß:
                                 The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                 restricted to the application listed:

                                 Anlage/n zum Prüfbericht
                                 Annex/es of the test report
                                 1 - 22

                                 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                 beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                 The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                                 conditions.
§22 100048*00, Korr. 01




                          10.    Bemerkungen:
                                 Remarks:
                                 Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                 The indications given in the above mentioned test report including its
                                 annexes shall apply.

                                 Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                                 einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                                 Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                                 sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                                 Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                                 VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                                 National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                                 proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                                 or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                                 2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                                 to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

                          11.    Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                 Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                 Siehe Prüfbericht
                                 See test report

                          12.    Die Genehmigung 100048*00 genehmigt am 29.01.2025 wird berichtigt
                                 Approval 100048*00 granted on 29.01.2025 is corrected
                                             Kraftfahrt-Bundesamt
                                                            DE-24932 Flensburg



                                                                     4

                          Genehmigungsnummer: 100048*00, Korr. 01
                          Approval number:

                          13.    Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                 Reason(s) for the extension (if applicable):
                                 Korrektur der Genehmigung
                                 Grund: Felgengröße wurde korrigiert

                                 correction of the approval
                                 reason: Wheel size has been corrected

                          14.    Ort:          DE-24932 Flensburg
                                 Place:

                          15.    Datum:        31.01.2025
                                 Date:

                          16.    Unterschrift: Im Auftrag
§22 100048*00, Korr. 01




                                 Signature:




                                Anlagen:
                                Enclosures:
                                Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                According to index
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                           Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                     Index to the information package


                          Nummer der Genehmigung: 100048*00, Korr. 01
                          Approval No.


                          Ausgabedatum:        29.01.2025                 letztes Änderungsdatum: 31.01.2025
                          Date of issue:                                  last date of amendment:


                                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                                Test report(s) No.:                                               Date
                                366-0513-24-WIRD                                                  17.01.2025
                                366-0513-24-WIRD                                                  17.01.2025
§22 100048*00, Korr. 01




                                Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                                Information document No.:                                         Date
                                AP7580                                                            09.12.2024

                                Liste der Änderungen:                                             Datum:
                                List of modifications:                                            Date
                                Entfällt
                                Not applicable

                                Liste der Korrekturen:                                            Datum:
                                List of corrections:                                              Date
                                Korrektur der Felgengröße
                                Correction of the wheel rim size
                                              Kraftfahrt-Bundesamt
                                                            DE-24932 Flensburg




                          Nummer der Genehmigung: 100048*00, Korr. 01

                          - Anlage -

                          Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                          Nebenbestimmungen

                          Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                          schrift zu kennzeichnen.

                          Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                          KBA 100048

                          Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                          unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                          ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                          Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
§22 100048*00, Korr. 01




                          der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
                          ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                          Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                          können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                          Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                          te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                          den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                          zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                          gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                          ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                          nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                          entspricht.

                          Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                          Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                          sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                          Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                          seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                          Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                          Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                          Rechtsbehelfsbelehrung

                          Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                          erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                          DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg


                                                                         2
                          Approval No.: 100048*00, Korr. 01

                          - Attachment -

                          Collateral clauses and instruction on right to appeal

                          Collateral clauses

                          All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                          applied regulation.

                          The approval identification is as follows: - see German version -

                          The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                          documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                          the Kraftfahrt-Bundesamt.
                          Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                          one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                          the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                          Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
§22 100048*00, Korr. 01




                          ecuted.

                          The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                          with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                          issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                          violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                          signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                          ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                          The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                          from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                          the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                          taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                          dered access to the production and storage facilities.

                          The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                          mark rights of third parties are not affected with this approval.

                          Instruction on right to appeal

                          This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                          writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                          DE-24944 Flensburg.