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							               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
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                               Fahrzeughersteller           Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER BENZ,
                                                            DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung                 Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                           Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               511250666/WS5 OW9080/WS5X                   ohne                       66,6                     900      2460    08/21
               X
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54097*00




               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: OW8080 KBA: 54093 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
               Radtyp: OW8080 KBA: 54093 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder
               Radtyp: OW8080 KBA: 54093 Lochkreis: 5x112 ET: 33

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAV6, KAV7, KAV8




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                            Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 06.04.2022
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B425L29517R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 225/40R18 91              11A; 248                  Schräghecklimousine;
                                                        235/35R18 90              11A; 24J; 248; 26P        Allradantrieb;
                                                        235/40R18 91              11A; 24J; 248; 26P        Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            76O

               Verkaufsbezeichnung:     2er Reihe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               U2AT         e1*2018/858*00117*.. 100 - 150 235/45R18 94                                     Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            76O; 83P
§22 54097*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: OW8080 KBA: 54093 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
               Radtyp: OW8080 KBA: 54093 Lochkreis: 5x112 ET: 40

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAV6, KAV7
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : R1ES
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L30517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : R1ES; (Baureihe W213)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L30517R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : R1ES
                                                            150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
               R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99         GA9; 57F; KAV6;      Coupé; Cabrio;
                                                                              KAV7                 Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   76B; 76O
               R1ES          e1*2007/46*1560*..   143 - 155 275/40R18 103     GA9; 57F; KAV6;      Baureihe W213;
                                                                              KAV7                 E300de;
                                                                                                   E300 e;
                                                                                                   Kombilimousine;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   76B
               R1ES          e1*2007/46*1560*..   110 - 270 275/40R18 103     GA9; 57F; KAV6;      Baureihe W213; nicht
                                                                              KAV7                 All Terrain; nicht
                                                            275/40R18 99Y     GA9; 5JK; 57F; KAV6; E300de; nicht E300e;
                                                                              KAV7                 Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
§22 54097*00




                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   76B; 76O
               212           e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103      57F; 58P; KAV6; KAV7 Baureihe W213;
                                                                                                   E300de;
                                                                                                   E300e; nur Limousine
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   76B
               212           e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/40R18 97       GCM; 688             Baureihe W212; nicht
                                                            265/35R18 97      GCM; 57F; 689; KAV6; AMG-Paket;
                                                                              KAV7                 Stufenheck;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                                   74D; 76B




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: OW8080 KBA: 54093 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
               Radtyp: OW8080 KBA: 54093 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder
               Radtyp: OW8080 KBA: 54093 Lochkreis: 5x112 ET: 33



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                            Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 06.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 22
               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAV6, KAV7, KAV8
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 212 (Baureihe W212)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 212K; 204; R2CW; 204 K; R2CS; F2CLA
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 212
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L30517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : R1EC (Baureihe W213)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L30517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
§22 54097*00




                                                            für Typ : 251; 164; 163
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L30517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : H1GLE
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B525L28517R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm   für Typ : F2CLA; 204; 204 K; 212K
                                                            130 Nm   ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                            140 Nm   für Typ : F2CLA
                                                            150 Nm   für Typ : H1GLE; R2CS; R2CW; 163; 164; 212; 251
                                                            150 Nm   ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 245/40R18 97           GB5; 57F; KAV6;           nicht All-Terrain;
                                                                                  KAV7                      nicht C 300 e;
                                                                265/35R18 97      11A; 248; 57F; 689;       Kombilimousine;
                                                                                  KAV6; KAV7                Allradantrieb;
                                                                265/40R18 97      YAR; 11A; 248; 57F;       Heckantrieb;
                                                                                  KAV6; KAV7                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                275/35R18 99      11A; 248; 57F; 688;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  KAV6; KAV7                721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            76B; 76O




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CW         e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 245/40R18 97       GB5; 57F; KAV6;           nicht C 300 e;
                                                                              KAV7                      Limousine;
                                                            265/35R18 97      11A; 248; 57F; 689;       Allradantrieb;
                                                                              KAV6; KAV7                Heckantrieb;
                                                            265/40R18 97      YAR; 11A; 248; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KAV6; KAV7                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            275/35R18 99      11A; 248; 57F; 688;       721; 725; 73C; 74D;
                                                                              KAV6; KAV7                76B; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen   Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 245/35R18 92        GA2; 11A; 27I; 57F;  bis
                                                                              KAV6; KAV7; KAV8     e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                   Coupe; Heckantrieb;
                                                            255/35R18 94      11A; 27I; 57F; 68B;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KAV6; KAV7; KAV8     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                                   74D; 76B
               204           e1*2001/116*0431*.. 85 - 245   245/40R18 97      GB5; 57F; 67O; KAV6; Nur Baureihe 205;
               204 K         e1*2001/116*0457*..                              KAV7                 neue C-KLASSE;
                                                                                                   Cabrio;
                                                            255/35R18 94Y     11A; 248; 57F; 6B2;  Kombilimousine; Coupe;
§22 54097*00




                                                                              KAV6; KAV7           Limousine;
                                                            255/40R18 95Y     11A; 248; 57F; 6B3;  Allradantrieb;
                                                                              KAV6; KAV7           Heckantrieb; nicht
                                                            265/35R18 97      11A; 248; 57F; 6B4;  Hybrid;
                                                                              KAV6; KAV7           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/40R18 97      YAR; 11A; 248; 57F;  12A; 51A; 576; 71C;
                                                                              KAV6; KAV7           71K; 721; 725; 73C;
                                                            275/35R18 95Y     11A; 248; 27I; 57F;  74D; 76B; 76O
                                                                              688; KAV6; KAV7
               204           e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 245/35R18          GA2; 11A; 24M; 51G; Nur Baureihe 204; Nur
                                                                              57F; KAV6; KAV7;     4-MATIC; Limousine;
                                                                              KAV8                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R18 94      GAX; 11A; 24M; 57F;  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              KAV6; KAV7; KAV8     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                   74D; 76B
               204           e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 245/40R18 97Y      YBG; 5IM; 57F; KAV6; Nur Baureihe 205;
               204 K         e1*2001/116*0457*..                              KAV7                 neue C-KLASSE;
                                                                                                   Cabrio;
                                                            255/35R18 94Y     11A; 248; 5HI; 57F;  Kombilimousine; Coupe;
                                                                              6B2; KAV6; KAV7      Limousine;
                                                            255/40R18 99      11A; 248; 57F; 6B3;  Allradantrieb;
                                                                              KAV6; KAV7           Heckantrieb; nur
                                                            265/35R18 97Y     11A; 248; 5IM; 57F;  Hybrid;
                                                                              6B4; KAV6; KAV7      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/40R18 101     YAR; 11A; 248; 57F;  12A; 51A; 576; 71C;
                                                                              KAV6; KAV7           71K; 721; 725; 73C;
                                                            275/35R18 99      11A; 248; 27I; 57F;  74D; 76B; 76O
                                                                              67B; KAV6; KAV7




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 22
               Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen
                                                                                               Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 245/40R18 93Y       57F; 67O; KAV6   Nur Baureihe 205;
                                                          255/40R18 95        11A; 248; 57F; 68W;
                                                                                               neue C-KLASSE; nur
                                                                              KAV6             Fzg.-Breite 1839mm;
                                                           265/35R18 93Y      11A; 248; 57F; 689;
                                                                                               Allradantrieb; nicht
                                                                              KAV6             Hybrid;
                                                           265/40R18 97       YAR; 11A; 248; 57F;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KAV6             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           275/35R18 95       11A; 248; 27I; 57F;
                                                                                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                              688; KAV6        76B; 76O
               204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 245/35R18 92Y       11A; 24M; 57F; 68T;
                                                                                               Nur Baureihe 204;
                                                                              KAV6; KAV7; KAV8 Limousine;
                                                                                               Heckantrieb;
                                                           255/35R18 94   11A; 24M; 57F; 68B;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          KAV6; KAV7; KAV8     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                                               76B
               204 K         e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 11A; 22I; 22M;  Nur 4-MATIC; bis
                                                                          24M; 5GM; 57F; KAV6; e1*2001/116*0457*24;
                                                                          KAV7; KAV8           Kombi;
                                                           255/35R18 94   GAX; 11A; 22I; 22M;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          24M; 57F; KAV6;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          KAV7; KAV8           721; 725; 729; 73C;
§22 54097*00




                                                                                               74D; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     CLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
               F2CLA        e1*2007/46*1912*..    285 - 310 235/45R18 M+S 52J                           AMG CLA 45; AMG
                                                                                                        CLA
                                                            245/40R18 97                                45S; Kombi; Limousine;
                                                            255/40R18 99                                Allradantrieb;
                                                            265/35R18 97      11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76O
               F2CLA         e1*2007/46*1912*..   225       235/40R18 91      11A;   26N; 27I           AMG CLA 35; Kombi;
                                                            245/40R18 93      11A;   24J; 26N; 27I      Limousine;
                                                            255/40R18 95      11A;   24J; 24M; 26J;     Allradantrieb;
                                                                              27B;   27H                Frontantrieb;
                                                            265/35R18 93      11A;   24J; 24M; 26J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27B;   27H                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76O

               Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99         GA9; 57F; KAV6;           Coupé; Cabrio;
                                                                              KAV7                      Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76B; 76O


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
               R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103        GA9; 57F; KAV6;      Baureihe W213;
                                                                              KAV7                 E300de;
                                                                                                   E300 e;
                                                                                                   Kombilimousine;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   76B
               R1ES          e1*2007/46*1560*..   110 - 270 275/40R18 103     GA9; 57F; KAV6;      Baureihe W213; nicht
                                                                              KAV7                 All Terrain; nicht
                                                            275/40R18 99Y     GA9; 5JK; 57F; KAV6; E300de; nicht E300e;
                                                                              KAV7                 Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   76B; 76O
               212           e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103      57F; 58P; KAV6; KAV7 Baureihe W213;
                                                                                                   E300de;
                                                                                                   E300e; nur Limousine
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   Allradantrieb;
§22 54097*00




                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   76B
               212           e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/40R18 97       GCM; 688             Baureihe W212; nicht
                                                            265/35R18 97      GCM; 57F; 689; KAV6; AMG-Paket;
                                                                              KAV7                 Stufenheck;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                                   74D; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 265/35R18 97         GCM; 5IM; 57F; 689;       Kombi; Heckantrieb;
                                                                              KAV6; KAV7                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            275/35R18 99      5JK; 57F; 67B; 688;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              KAV6; KAV7                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; DEJ

               Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 200 255/55R18 105                                  GLE SUV;
                                                         275/50R18 107        11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         285/50R18 109        11A; 245; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        75I; 76O; BES; DEÄ




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18           11A; 24J; 24M; 51J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          103W                56G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          255/55R18 105       11A; 24D; 24J             721; 725; 73C; 74A;
                                                          285/50R18 109       11A; 24C; 24D             76O

               Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               163          e1*96/79*0083*..  110 - 215 285/50R18 109         11A; 24K                  10B; 11G; 11H; 12K;
                                              255       285/50R18             10N; 11A; 24K; 51G        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A
               164           e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/55R18 105      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/50R18 109     11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
§22 54097*00




               10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                    Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Reifenfabrikate verwendet werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.04.2022
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               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§22 54097*00




                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.04.2022
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               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 54097*00




                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten .
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.04.2022
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                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es i st eine
                      Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                      den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/45R18
                                    Hinterachse:                        275/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 54097*00




                    Achslast von 1460kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          275/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R18
                                    Hinterachse:                          245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
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                                   Vorderachse:                          245/40R18
                                   Hinterachse:                          275/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R18
                                   Hinterachse:                          265/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
§22 54097*00




                                   Vorderachse:                          225/40R18
                                   Hinterachse:                          255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R18
                                   Hinterachse:                          245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Ant riebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/45R18
                                   Hinterachse:                        255/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
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                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R18
                                   Hinterachse:                          255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/45R18
                                   Hinterachse:                          255/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54097*00




                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R18
                                   Hinterachse:                         265/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.04.2022
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               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldruc ksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 54097*00




               BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
                    (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig
               DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 245/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R18
                    Hinterachse: 275/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 255/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.04.2022
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                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R18
                    Hinterachse: 245/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GCM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          245/40R18
                                  Hinterachse:                          265/35R18
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KAV6) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OW8080 KBA: 54093 Lochkreis 5x112 ET: 33
               KAV7) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OW8080 KBA: 54093 Lochkreis 5x112 ET: 40
§22 54097*00




               KAV8) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse OW8080 KBA: 54093 Lochkreis 5x112 ET: 50
               YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/45R18
                                   Hinterachse:                          265/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/45R18
                                   Hinterachse:                          245/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      F1H
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*2018*..
                      Handelsbez.:      BMW 1ER-REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 245              y = 270                 VA
                            26P                      x = 195              y = 220                 VA
                            27B                      x = 280              y = 330                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
§22 54097*00




                            27F                   x = 280        y = 330           25                HA
                            27H                    x280          y = 330            8                HA
                            26J                    x245          y = 270           18                VA
                            26N                   x = 245        y = 270            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
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                                                                                                                  Seite: 17 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      204
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:      C-KLASSE

                      Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 245              y = 350                 VA
                            26P                      x = 195              y = 300                 VA
                            27B                      x = 340              y = 260                 HA
                            27I                      x = 290              y = 210                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54097*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27H                   x = 340        y = 260            8                HA
                            27F                   x = 340        y = 260           28                HA
                            26N                   x = 245        y = 350            8                VA
                            26J                   x = 245        y = 350           17                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      F2CLA
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:      CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 325              y = 310                 VA
                            26P                      x = 275              y = 260                 VA
                            27B                      x = 280              y = 280                 HA
                            27I                      x = 230              y = 230                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54097*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 280        y = 280           20                HA
                            27H                   x = 280        y = 280            8                HA
                            26J                   x = 325        y = 310           20                VA
                            26N                   x = 325        y = 310            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      204 K
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0457*..
                      Handelsbez.:      C-KLASSE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 350                 VA
                            26P                      x = 240              y = 285                 VA
                            27B                      x = 300              y = 350                 HA
                            27I                      x = 250              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54097*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 300        y = 350           30                HA
                            27H                   x = 300        y = 350            8                HA
                            26J                   x = 300        y = 350           30                VA
                            26N                   x = 300        y = 350            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      204
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:      C-KLASSE

                      Variante(n):      ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 350                 VA
                            26P                      x = 240              y = 285                 VA
                            27B                      x = 300              y = 350                 HA
                            27I                      x = 250              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54097*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 300        y = 350           30                HA
                            27H                   x = 300        y = 350            8                HA
                            26J                   x = 300        y = 350           30                VA
                            26N                   x = 300        y = 350            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      F2CLA
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:      CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27B                      x = 280              y = 280                 HA
                            27I                      x = 230              y = 230                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 280        y = 280           30                HA
§22 54097*00




                            27H                   x = 280        y = 280            8                HA
                            26J                   x = 325        y = 310           30                VA
                            26N                   x = 325        y = 310            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0094-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54097
               ANLAGE: 3                                                        Radtyp: OW9080
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 06.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:      H1GLE
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1885*..
                      Handelsbez.:      GLE-Klasse, GLS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 270              y = 270                  VA
                            26P                     x = 320              y = 320                  VA
                            27I                     x = 280              y = 330                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54097*00




                            27F                  x = 280        y = 330             8                HA
                            27H                  x = 280        y = 330            30                HA
                            26J                  x = 320        y = 320             8                VA
                            26N                  x = 320        y = 320            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 9 J x 18 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54097*00




                                        special wheels for passenger cars 9 J x 18 H2


               Genehmigungsnummer: 54097*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     OW9080
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54097*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54097*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     06.04.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0094-22-WIRD
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54097*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-3

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54097*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54097*00
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       28.04.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54097*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54097*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        28.04.2022                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     366-0094-22-WIRD                                                   06.04.2022

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     OW9080                                                             20.12.2021
§22 54097*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54097*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54097

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54097*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54097*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54097*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.