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							Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.11.2016
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                Fahrzeughersteller                          : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND
                ROVER (GB), ROVER



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
120538726/IR2       IR8090/IR2 PCD120          ohne                        72,6                  1000     2450    10/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB)
Befestigungsteile                          : Flachbund-muttern M14x1,5
Zubehör                                    : Nabenkappe: C017; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm für Typ : LG; LW
                                             140 Nm für Typ : LR
Verkaufsbezeichnung:     Discovery
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
LR           e11*2007/46*3784*.., 132 - 250 235/65R19 109                                     Kombi; Allradantrieb;
             e5*2007/46*1055*..             255/55R19                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                            107W
                                            255/60R19 109                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                            265/55R19 109                                     721; 725; 73C; 74D
                                            275/55R19 111 11A; 24J
                                            285/55R19 114 11A; 24J

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 190 235/65R19 109                                     Allradantrieb;
             e5*2007/46*1053*..             255/55R19 107 11A; 26N                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                            265/55R19 109 11A; 245; 26N; 26P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                              765




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
LM           e11*98/14*0185*.. 130 - 291 255/55R19 107              11A; 24J; 24M            nicht für gepanzerte
                                         265/50R19                  11A; 24C; 24M            Fz;
                                         106W
                                         275/50R19 108              11A; 22I; 24C; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             744; 75I; 765

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LW           e11*2007/46*0909*.., 155 - 250 235/65R19 109                                    Allradantrieb;
             e5*2007/46*1056*..             255/55R19 111      11A; 245; 26N                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            265/55R19 109      11A; 24J; 26N; 26P            12A; 51A; 71C; 71K;
                                            275/50R19 108      11A; 24J; 248; 26J;           721; 725; 73C; 74D;
                                                               26P                           765
                                                 275/55R19 111 11A; 24J; 248; 26J;
                                                               26P




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB), ROVER
Befestigungsteile                          : Flachbund-muttern M14x1,5
Zubehör                                    : Nabenkappe: C017; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY 3,DISCOVERY 4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
LA           e11*2001/116*0233*.. 140 - 220 255/55R19 107 11A; 24J                           Discovery 3;
                                            275/50R19 108 11A; 24C; 24M                      Discovery 4;
                                                                                             Allradantrieb; nicht
                                                                                             für gepanzerte Fz;
                                                                                             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                             73C; 74D; 74E; 744;
                                                                                             765




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2016
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Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 190 235/65R19 109                                 Allradantrieb;
             e5*2007/46*1053*..             255/55R19 107 11A; 26N                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                            265/55R19 109 11A; 245; 26N; 26P              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          765
LM             e11*98/14*0185*..    130 - 291 255/55R19 107 11A; 24J; 24M                 nicht für gepanzerte
                                              265/50R19     11A; 24C; 24M                 Fz;
                                              106W
                                              275/50R19 108 11A; 22I; 24C; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          744; 75I; 765

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
LS           e11*2001/116*0243*.. 140 - 287 255/50R19 107 11A; 24J                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74D; 74E; 744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2016
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2016
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 25.11.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       JAGUAR
       Fahrzeugtyp:      LG
       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0649*..
       Handelsbez.:      RANGE ROVER

       Variante(n):      Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                         von [mm]             bis [mm]
             26P                          x = 260             y = 260                VA
             26B                          x = 310             y = 310                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                   von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                    x = 310       y = 420             30                VA
             26N                    x = 310       y = 420             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:       JAGUAR
       Fahrzeugtyp:      LW
       Genehm.Nr.:       e5*2007/46*1056*..
       Handelsbez.:      Range Rover Sport

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 260             y = 260                    VA
             26B                      x = 310             y = 310                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 310       y = 420             30                 VA
             26N                   x = 310       y = 420             10                 VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 25.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:       JAGUAR
       Fahrzeugtyp:      LW
       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0909*..
       Handelsbez.:      Range Rover Sport

       Variante(n):      Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                         von [mm]             bis [mm]
             26P                          x = 260             y = 260                VA
             26B                          x = 310             y = 310                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                   von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                    x = 310       y = 420             30                VA
             26N                    x = 310       y = 420             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0431-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:       JAGUAR
       Fahrzeugtyp:      LG
       Genehm.Nr.:       e5*2007/46*1053*..
       Handelsbez.:      RANGE ROVER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 260             y = 260                    VA
             26B                      x = 310             y = 310                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 310       y = 420             30                 VA
             26N                   x = 310       y = 420             10                 VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.