Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§ 22 51135*01
special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2
Nummer der Genehmigung: 51135 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
entfällt
not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
IR8090
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 51135 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Felgengröße
Size of the wheel
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Einpresstiefe
Inset/outset
Typ und die Ausführung
Type and version
§ 22 51135*01
Genehmigungszeichen
Approval identification
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
on the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
28.04.2017
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0431-16-WIRD/N1
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der Genehmigung: 51135 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1-4
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§ 22 51135*01
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
siehe Prüfbericht
see test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
eine weitere Ausführung kommt hinzu
a further version is added
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Extension of application range
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Nummer der Genehmigung: 51135 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 18.05.2017
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§ 22 51135*01
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
- Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
- Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
- Beschreibungsunterlagen
Information package
Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3 Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2016
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Fahrzeughersteller : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
120538726/IR2 IR8090/IR2 PCD120 ohne 72,6 1000 2450 10/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
ROVER
Befestigungsteile : Flachbundmuttern M14x1,5
Zubehör : Radbefestigung: Serie; Nabenkappe: C017-C034
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 133 Nm für Typ : LG; LW
§ 22 51135*01
140 Nm für Typ : LA; LM; LS
Verkaufsbezeichnung: DISCOVERY 3,DISCOVERY 4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LA e11*2001/116*0233*.. 140 - 220 255/55R19 107 11A; 24J Discovery 3;
275/50R19 108 11A; 24C; 24M Discovery 4;
Allradantrieb; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 573;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 74E; 744;
765
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LG e11*2007/46*0649*.. 155 - 190 235/65R19 109 Allradantrieb;
255/55R19 107 11A; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
265/55R19 109 11A; 245; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
765
LM e11*98/14*0185*.. 130 - 291 255/55R19 107 11A; 24J; 24M nicht für gepanzerte
265/50R19 11A; 24C; 24M Fz;
106W
275/50R19 108 11A; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744; 75I; 765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3 Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2016
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Verkaufsbezeichnung: Range Rover Sport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LW e11*2007/46*0909*.. 155 - 250 235/65R19 109 Allradantrieb;
255/55R19 111 11A; 245; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
265/55R19 109 11A; 24J; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
275/50R19 108 11A; 24J; 248; 26J; 721; 725; 73C; 74D;
26P 765
275/55R19 111 11A; 24J; 248; 26J;
26P
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LS e11*2001/116*0243*.. 140 - 287 255/50R19 107 11A; 24J 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 573;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 74E; 744
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 51135*01
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3 Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2016
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22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 51135*01
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3 Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2016
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§ 22 51135*01
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3 Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: LAND ROVER
Fahrzeugtyp: LG
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0649*..
Handelsbez.: RANGE ROVER
Variante(n): Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 260 VA
26B x = 310 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 420 30 VA
§ 22 51135*01
26N x = 310 y = 420 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
ANLAGE: 3 Radtyp: IR8090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: LAND ROVER
Fahrzeugtyp: LW
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0909*..
Handelsbez.: Range Rover Sport
Variante(n): Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 260 VA
26B x = 310 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 420 30 VA
26N x = 310 y = 420 10 VA
§ 22 51135*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.