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							                             Gutachten 366-0465-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51234
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: IR8590
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                             Fahrzeughersteller                          : VOLKSWAGEN



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 47
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                            Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                            Rad                             Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
                             120547651/IG2X IR8590/IG2X PCD120              ohne                        65,1                  1000     2450    11/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 51234, Erweiterung 02




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: C017; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm für Typ : 7L
                                                                          180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA;
                                                                          7J0
                             Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 190 255/50R19 107                                        Nur Pickup (Serie);
                             2HS2         e1*2007/46*0750*..          255/55R19 111                                        Radhausverbreiterung
                                                                      275/45R19 108                                        ab Werk;
                                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                           73C; 74D; 74E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0465-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51234
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: IR8590
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.09.2019
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                             Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 235/45R19 99  5JK                               nicht mit Höherlegung;
                                                                       255/40R19 100 5KA                               nicht mit
                                                                                                                       Tieferlegung; ab
                                                                                                                       e1*2001/116*0289*25;
                                                                                                                       T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                                                       (Serie);
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
                             7HMA           e1*2001/116*0289*..   62 - 150 235/45R19 99  5JK                           nicht mit Höherlegung;
                                                                           245/45R19 102 54A                           nicht mit
                                                                           255/40R19 100 5KA                           Tieferlegung; ab
                                                                                                                       e1*2001/116*0289*25;
                                                                                                                       T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                                                       (Serie);
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51234, Erweiterung 02




                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
                             7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/45R19 99  5JK                nicht mit Höherlegung;
                                                                       255/40R19 100 5KA                nicht mit
                                                                                                        Tieferlegung; T6; ab
                                                                                                        e1*2001/116*0220*36;
                                                                                                        Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D
                             7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/45R19 99  5JK                nicht mit Höherlegung;
                                                                       245/45R19 102 54A                nicht mit
                                                                       255/40R19 100 5KA                Tieferlegung; T6; ab
                                                                                                        e1*2001/116*0220*36;
                                                                                                        Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0465-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51234
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: IR8590
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             7L           e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 255/50R19 103 11A; 24J; 24M                    Nicht
                                                                                                                       Schlechtwegefahrwerk;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 235/45R19 99            5JK                      nicht mit Höherlegung;
                                                                      245/45R19 102           54A                      nicht mit
                                                                      255/40R19 100           5KA                      Tieferlegung; ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0130*16;
                                                                                                                       T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                                                       (Serie);
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
                             7J0            e1*2007/46*0130*..   62 - 150 235/45R19 99  5JK                            nicht mit Höherlegung;
§ 22 51234, Erweiterung 02




                                                                          255/40R19 100 5KA                            nicht mit
                                                                                                                       Tieferlegung; ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0130*16;
                                                                                                                       T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                                                       (Serie);
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
                             7J0            e1*2007/46*0130*..   62 - 150 235/45R19 99  5JK                            bis
                                                                          255/40R19 100 5KA                            e1*2007/46*0130*15;
                                                                                                                       Lkw geschl.Kasten
                                                                                                                       (Serie);
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0465-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51234
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: IR8590
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/45R19 99  5JK                               Ab
                             7HMA         e1*2001/116*0289*..          255/40R19 100 5KA                               e1*2001/116*0289*11;
                                                                                                                       Ab
                                                                                                                       e1*2001/116*0220*20;
                                                                                                                       bis
                                                                                                                       e1*2001/116*0289*24;
                                                                                                                       bis
                                                                                                                       e1*2001/116*0220*35;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
                             7HC            e1*2001/116*0220*..   62 - 173 255/40R19 100 11A; 367; 5KA                 T5 ab MJ 2003; T5 ab
                             7HCA           e1*2001/116*0286*..                                                        MJ 2003; Nur bis
                             7HK            L148                                                                       e1*2001/116*0289*10;
                             7HKX0          L148                                                                       Nur bis
                             7HM            e1*2001/116*0218*..                                                        e1*2001/116*0220*19;
                             7HMA           e1*2001/116*0289*..                                                        Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
§ 22 51234, Erweiterung 02




                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0465-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51234
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: IR8590
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 6
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 51234, Erweiterung 02




                                  abgedeckt sein.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1550kg.
                             5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1600kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0465-16-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51234
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: IR8590
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 6
                                   Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                   Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
§ 22 51234, Erweiterung 02




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.