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							Gutachten 16-00620-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51209
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: IR9022
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2019
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Fahrzeughersteller                       : FORD MOTOR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                                           ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR
                                           CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 22 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
GD2X                GD2X                    ohne                        63,4                    1030     2450    10/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD MOTOR
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 220 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
SBF          e1*2007/46*1524*..       110 - 175 245/35R22 97                                 Allradantrieb;
                                                255/35R22 99       11A; 24J; 248             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                           (GB)
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : LZ (Kegelbund lose)
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : DH; LY; DC; DF; LC
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 125 Nm für Typ : DC; DH
                                           133 Nm für Typ : DF; LC; LZ
                                           140 Nm für Typ : LY
Gutachten 16-00620-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51209
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: IR9022
Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 20.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 213 245/35R22 97W 11A; 245; 5BG                  10B; 11B; 11G; 11H;
               e5*2007/46*1058*..                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
DF           e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 245/35R22 97                                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e5*2007/46*1050*..                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 280 265/35R22 98                                 Allradantrieb;
             e5*2007/46*1047*..             265/40R22 106                                Heckantrieb;
                                            275/40R22 107 11A; 245                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E; 771

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
DH           e11*2007/46*4311*.., 172  255/35R22 99               11A; 245               Allradantrieb;
             e5*2007/46*1052*..        255/40R22 103              11A; 245               10B; 11B; 11G; 11H;
                                       265/35R22 98               11A; 24J               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 221 245/35R22 97                                   Range Rover Evoque;
                                          255/35R22 99                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R22 103                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                          265/30R22 97                                   73C; 74D
                                          265/35R22 98

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 280 265/35R22 98                                 Allradantrieb;
             e5*2007/46*1057*..             265/40R22 106                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/40R22 107                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 133 Nm
Gutachten 16-00620-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51209
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: IR9022
Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 20.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 255/30R22 95           11A; 248               Cabrio; Kombi; Coupe;
                                           255/35R22 99           11A; 248               2-türig; 4-türig;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
P            e4*2007/46*1067*..  120 - 240 245/35R22 97   11A; 24J; 248; 26P;    V90 Cross Country;
                                                          27H                    Allradantrieb;
                                           255/30R22 95   11A; 24J; 248; 26P;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          27H                    12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/35R22 99   11A; 24J; 248; 26P;    73C; 74D; 77E; QDZ
                                                          27H

Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
U            e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 245/35R22 97            11A; 24J               XC60 T8 Twin Engine;
                                          255/35R22 99            11A; 24J; 248          Niveauregulierung;
                                          265/30R22 97            11A; 24M; 241; 246     Luftfederung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E
U              e4*2007/46*1220*..   110 - 240 245/35R22 97        11A; 24J               XC60; nicht Hybrid;
                                              255/35R22 99        11A; 24J; 248          Niveauregulierung;
                                              265/30R22 97        11A; 24M; 241; 246     Luftfederung;
                                              265/35R22 98        11A; 24M; 241; 246     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
L            e4*2007/46*0929*.. 223 - 235 265/35R22 102                      Twin Engine;
                                                                             Allradantrieb;
                                                                             Frontantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             73C; 74D
Gutachten 16-00620-CX-GBM-02
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IR9022
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
L            e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 255/35R22 99                       nicht 223-235kW Twin
                                          265/35R22 102                      Engine; Allradantrieb;
                                                                             Frontantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             73C; 74D; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Gutachten 16-00620-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51209
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IR9022
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 730kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
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Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
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      von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
QDZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 296 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
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Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    P
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
       Handelsbez.:    S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             21B                      x = 270             y = 270                   VA
             22I                      x = 190             y = 350                   HA
             21P                      x = 220             y = 220                   VA
             22B                      x = 240             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             21N                   x = 270       y = 270             8                 VA
             21J                   x = 270       y = 270            10                 VA
             22H                   x = 240       y = 400             8                 HA
             22F                   x = 240       y = 400            20                 HA