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							Gutachten 16-00620-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51209
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: IR9022
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2019
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Fahrzeughersteller                       : FORD MOTOR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                                           ROVER LIMITED (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 22 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
GD3X                GD3X                    ohne                        63,4                    1030     2450    10/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FORD MOTOR
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 220 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
SBF          e1*2007/46*1524*..       110 - 175 245/35R22 97                                 Allradantrieb;
                                                255/35R22 99                                 Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                           (GB)
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : LZ (Kegelbund lose)
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : LY; DC; DH
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 125 Nm für Typ : DC; DH
                                           133 Nm für Typ : LZ
                                           140 Nm für Typ : LY
Gutachten 16-00620-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51209
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: IR9022
Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 20.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 280 265/35R22 98                                 Allradantrieb;
             e5*2007/46*1047*..             265/40R22 106                                Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E; 771
DC             e11*2007/46*3324*.., 120 - 280 265/40R22           51G                    Allradantrieb;
               e5*2007/46*1047*..                                                        Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74D

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
DH           e11*2007/46*4311*.., 172  255/35R22 99                                      Allradantrieb;
             e5*2007/46*1052*..        255/40R22 103                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       265/35R22 98                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 221 245/35R22 97                                   Range Rover Evoque;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 280 265/35R22 98                                 Allradantrieb;
             e5*2007/46*1057*..             265/40R22 106                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
P            e4*2007/46*1067*..  120 - 240 255/30R22 95   11A; 245; 248; 26P     V90 Cross Country;
                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                 73C; 74D; 77E; QDZ
Gutachten 16-00620-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51209
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IR9022
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
U            e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 245/35R22 97                                   XC60 T8 Twin Engine;
                                                                                         Niveauregulierung;
                                                                                         Luftfederung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E
U              e4*2007/46*1220*..   110 - 240 245/35R22 97                               XC60; nicht Hybrid;
                                                                                         Niveauregulierung;
                                                                                         Luftfederung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen    Auflagen
L            e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 255/35R22 99                       nicht 223-235kW Twin
                                                                             Engine; Allradantrieb;
                                                                             Frontantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             73C; 74D; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 16-00620-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51209
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IR9022
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
QDZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 296 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 16-00620-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51209
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IR9022
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    P
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
       Handelsbez.:    S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             21B                      x = 270             y = 270                   VA
             22I                      x = 190             y = 350                   HA
             21P                      x = 220             y = 220                   VA
             22B                      x = 240             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             21N                   x = 270       y = 270             8                 VA
             21J                   x = 270       y = 270            10                 VA
             22H                   x = 240       y = 400             8                 HA
             22F                   x = 240       y = 400            20                 HA