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							                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                      Seite: 1 von 8

                             Fahrzeughersteller                       : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB)
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9.50 J x 22 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
                             IR2                 IR2                     ohne                          72,6                  1030     2450    10/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB)
                             Befestigungsteile                        : Flachbund-muttern M14x1,5
§ 22 51210, Erweiterung 02




                             Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 133 Nm für Typ : LG; LW
                                                                        140 Nm für Typ : LR
                             Verkaufsbezeichnung:     Discovery
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             LR           e11*2007/46*3784*.., 132 - 250 275/40R22 107Y 11A; 24J                          Kombi; Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1055*..             285/40R22 110 11A; 24J                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                          73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 265/40R22 106 11A; 245; 26N; 26P                 Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1053*..             285/35R22 106 11A; 241; 246; 248;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       26B; 26J                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                          73C; 74D
                             LM             e11*98/14*0185*..      130 - 375 265/40R22          11A; 22I; 24C; 24M        nicht für gepanzerte
                                                                             106W
                                                                             285/35R22          11A; 22B; 24C; 24D        Fz;
                                                                             106W
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                          73C; 74D; 744; RC0
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             LW           e11*2007/46*0909*.., 155 - 423 265/40R22 106Y 11A; 24J; 248; 26N;           Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1056*..                            26P                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         275/40R22 107Y 11A; 241; 246; 248;           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        26J; 26P                      73C; 74D
                                                                         275/40R22 108Y 11A; 241; 246; 248;
                                                                                        26J; 26P
                                                                         285/35R22 106Y 11A; 241; 246; 248;
                                                                                        26B; 26J

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : LAND ROVER (GB)
                             Befestigungsteile                       : Flachbund-muttern M14x1,5
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 51210, Erweiterung 02




                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 265/40R22 106 11A; 245; 26N; 26P             Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1053*..             285/35R22 106 11A; 241; 246; 248;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       26B; 26J                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D
                             LM             e11*98/14*0185*..    130 - 375 265/40R22           11A; 22I; 24C; 24M     nicht für gepanzerte
                                                                           106W
                                                                           285/35R22           11A; 22B; 24C; 24D     Fz;
                                                                           106W
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 744; RC0

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 8
                                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                    der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
§ 22 51210, Erweiterung 02




                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§ 22 51210, Erweiterung 02




                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             RC0) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 130kW
                                  Dieselmotor bis einschließlich Fz-EG-Genehmigung e11*98/14*0185*02 .
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.09.2019
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     JAGUAR
                                    Fahrzeugtyp:    LG
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0649*..
                                    Handelsbez.:    RANGE ROVER

                                    Variante(n):    Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                                    von [mm]             bis [mm]
                                          26P                        x = 260             y = 260                 VA
                                          26B                        x = 310             y = 310                 VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51210, Erweiterung 02




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 310       y = 420            30                 VA
                                          26N                   x = 310       y = 420            10                 VA
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     JAGUAR
                                    Fahrzeugtyp:    LW
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0909*..
                                    Handelsbez.:    Range Rover Sport

                                    Variante(n):    Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                                    von [mm]             bis [mm]
                                          26P                        x = 260             y = 260                 VA
                                          26B                        x = 310             y = 310                 VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 310       y = 420            30                 VA
§ 22 51210, Erweiterung 02




                                          26N                   x = 310       y = 420            10                 VA
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     JAGUAR
                                    Fahrzeugtyp:    LG
                                    Genehm.Nr.:     e5*2007/46*1053*..
                                    Handelsbez.:    RANGE ROVER

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 260             y = 260                   VA
                                          26B                      x = 310             y = 310                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 310       y = 420            30                 VA
§ 22 51210, Erweiterung 02




                                          26N                   x = 310       y = 420            10                 VA
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     JAGUAR
                                    Fahrzeugtyp:    LW
                                    Genehm.Nr.:     e5*2007/46*1056*..
                                    Handelsbez.:    Range Rover Sport

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 260             y = 260                   VA
                                          26B                      x = 310             y = 310                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 310       y = 420            30                 VA
§ 22 51210, Erweiterung 02




                                          26N                   x = 310       y = 420            10                 VA