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							                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                   Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                      Seite: 1 von 4

                             Fahrzeughersteller                       : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB)
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9.50 J x 22 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 49
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
                             IRR                 IRR                     ohne                          72,6                  1030     2450    10/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB)
                             Befestigungsteile                        : Flachbund-muttern M14x1,5
§ 22 51210, Erweiterung 02




                             Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 133 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 265/40R22 106 12A                                Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1053*..             275/40R22     12T; 51G                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                          74D
                             LM             e11*98/14*0185*..      130 - 375 265/40R22          11A; 24J                  nicht für gepanzerte
                                                                             106W
                                                                             285/35R22          11A; 22I; 24J; 24M        Fz;
                                                                             106W
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                          73C; 74D; 744; RC0

                             Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             LW           e11*2007/46*0909*.., 155 - 423 265/40R22 106Y 12A                               Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1056*..             275/40R22      12T; 51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                          74D

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : LAND ROVER (GB)
                             Befestigungsteile                        : Flachbund-muttern M14x1,5
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 4
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY 3,DISCOVERY 4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             LA           e11*2001/116*0233*.. 140 - 276 265/40R22 106 54A                            Discovery 3;
                                                                         285/35R22 106 11A; 24J; 24M                  Discovery 4;
                                                                                                                      Allradantrieb; nicht
                                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                      11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                                                      71K; 723; 73C; 74D;
                                                                                                                      74E; 744

                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 265/40R22 106 12A                            Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1053*..             275/40R22     12T; 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                      74D
                             LM             e11*98/14*0185*..    130 - 375 265/40R22           11A; 24J               nicht für gepanzerte
                                                                           106W
§ 22 51210, Erweiterung 02




                                                                           285/35R22           11A; 22I; 24J; 24M     Fz;
                                                                           106W
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 744; RC0

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 51210, Erweiterung 02




                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             Gutachten 17-00066-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51210
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IR9522
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             RC0) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 130kW
                                  Dieselmotor bis einschließlich Fz-EG-Genehmigung e11*98/14*0185*02 .
§ 22 51210, Erweiterung 02