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							Gutachten 21-00237-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53093
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: BR7090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 12.08.2021
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Fahrzeughersteller                         : PSA Automobiles SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
EG1X                EG1X                       ohne                        65,1                      655      2250    07/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PSA Automobiles SA
Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 745


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : U
                                             110 Nm für Typ : B
                                             115 Nm für Typ : U
                                             120 Nm für Typ : U
 Verkaufsbezeichnung:     Citroen C4, Citroen e-C4
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
 B            e9*2007/46*6816*..  57 - 114 215/50R19 93                                        Frontantrieb; inkl.
                                           225/45R19 92                                        Elektro;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                               73C; 745

 Verkaufsbezeichnung:     DS3 CROSSBACK
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
 U            e2*2007/46*0639*.. 57 - 114 225/45R19 92                                         DS3 CROSSBACK;
                                                                                               DS3
                                                                                               CROSSBACK Elektro;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                               73C; 745

 Verkaufsbezeichnung:     MOKKA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
 U            e2*2007/46*0639*.. 57 - 96         215/50R19 93                                  Mokka; Mokka-e;
                                                 225/45R19 92                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                               73C; 745



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00237-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53093
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BR7090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 208, 2008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
U            e2*2007/46*0639*.. 57 - 114 225/45R19 92                                    PEUGEOT 2008;
                                                                                         PEUGEOT
                                                                                         e-2008; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 745


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00237-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53093
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BR7090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.08.2021
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745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughers teller
     verwendet werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.