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							Gutachten 21-00327-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53982
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: BR8090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.10.2021
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Fahrzeughersteller                         : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA, FIAT,
                                             OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
LG1                 LG1                        ohne                        65,1                     815      2400    10/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU
                                             135 Nm für Typ : KL; MX
 Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/45R19 96            11A; 245                   Sport, Longitude,
                                           235/45R19 95            11A; 245                   Limited; Modell "4x4";
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                              73C; 74D

 Verkaufsbezeichnung:     Compass
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
 MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 225/45R19        92    11A; 245; 248              Allradantrieb;
              e4*2007/46*1410*..            235/40R19        92    11A; 245; 248              Frontantrieb; nicht
                                            235/45R19        95    11A; 245; 248              Hybrid;
                                            245/40R19        94    11A; 245; 248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/45R19        98    11A; 245; 248              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                              73C; 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00327-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53982
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: BR8090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 225/45R19 92               11A; 248                 Allradantrieb;
                                         235/45R19 95               11A; 248                 Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ALFA ROMEO S.p.A., FCA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MP
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 952 (Kegelbund)
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 949
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 952
                                             130 Nm für Typ : 949
                                             135 Nm für Typ : MP
Verkaufsbezeichnung:     Giulia
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
952          e3*2007/46*0382*..        100 - 206 225/40R19 93  57E                           Limousine;
                                                 225/40R19 93W 57F                           Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     JEEP COMPASS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
MP           e3*2007/46*0508*.. 96 - 132 225/45R19 92                                        Allradantrieb; nur
                                         235/45R19 95                                        Hybrid;
                                         245/45R19 98                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D
MP             e3*2007/46*0508*..      88 - 125 225/45R19    92     11A;   245;   248        Allradantrieb;
                                                235/40R19    92     11A;   245;   248        Frontantrieb; nicht
                                                235/45R19    95     11A;   245;   248        Hybrid;
                                                245/40R19    94     11A;   245;   248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/45R19    98     11A;   245;   248        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00327-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53982
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: BR8090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     STELVIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
949          e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/55R19                12K; 51G                  Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                             71A; 721; 73C; 74D;
                                                                                             74H; 856
949            e3*2007/46*0435*..      110 - 206 225/55R19   99                              Allradantrieb;
                                                 235/50R19   99                              Heckantrieb;
                                                 235/55R19   101                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 255/45R19   100                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D; 74H; 856


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 940; 334
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 194
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 939
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                             120 Nm für Typ : 334
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W 11A; 22I; 248                         Schrägheck 4-türig;
                                         245/30R19 89W 11A; 21P; 22B; 24J;                   Frontantrieb;
                                                       244; 270                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                77 - 177 225/35R19 88Y 11A; 22I; 248                         12A; 51A; 71A; 721;
                                         235/35R19 91  11A; 22I; 248                         729; 73C; 74D; 74H
                                         245/30R19 89Y 11A; 21P; 22B; 24J;
                                                       244; 270

Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 235/35R19 91W 11A; 24M; 5GG                       Alfa Brera (Coupe);
                                 120 - 147 235/35R19 91Y 11A; 24M; 5GG                       Alfa Spider (Cabrio);
                                           245/35R19 93W 11A; 22I; 24D; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R19 94W 11A; 22I; 24D; 24J; 54A             12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                             721; 73C; 74D; 74H
                                       120 - 191 235/40R19 96      11A; 22I; 24M
                                                 245/35R19 93Y     11A; 22I; 24D; 24J
                                                 245/40R19 94Y     11A; 22I; 24D; 24J; 54A



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00327-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53982
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: BR8090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 24M                             Alfa 159 (Limousine);
                                 85 - 147 245/35R19 93    11A; 22I; 24D; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R19 94   11A; 22I; 24D; 24J; 54A            12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                             721; 73C; 74D; 74H
                                   85 - 191 235/40R19        96    11A;   22I; 24M
                                            245/35R19        93Y   11A;   22I; 24D; 24J
                                            245/40R19        94Y   11A;   22I; 24D; 24J; 54A
939            e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19        91W   11A;   24J; 24M           Alfa 159 Sportwagon
                                   85 - 147 245/35R19        93    11A;   22I; 24D; 24J      (Kombi);
                                            245/40R19        94    11A;   22I; 22K; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   24D;   24J; 54A           12A; 51A; 573; 71A;
                                       85 - 191 235/40R19 96       11A;   22I; 24J; 24M      721; 73C; 74D; 74H
                                                245/35R19 93Y      11A;   22I; 24D; 24J
                                                245/40R19 94Y      11A;   22I; 22K; 22L;
                                                                   24D;   24J; 54A

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 225/40R19 93                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19 91W 11A; 367                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
334          e3*2007/46*0318*..  100 - 125 235/35R19 91            11A; 244                  Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D; 74H
334            e3*2007/46*0318*..      70 - 103 235/35R19 91       11A; 245; 248             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D; 74H


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 225/35R19 88            QFA; 11A; 21S; 22I;       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..                                  24M                       12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00327-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53982
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: BR8090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 225/35R19 88        QFA; 11A; 21S; 22I;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                       12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177      225/35R19 88W 11A; 21P; 22I; 22L;              Nur Astra OPC; Coupe;
                                                        24M                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19     11A; 21P; 22I; 22L;              12A; 51A; 71A; 721;
                                                        24M; 51G                         73C; 74D
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 110 225/35R19 88  QFA; 11A; 21S; 22I;              Cabrio; Coupe;
                                                        24M                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                 55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21S; 22I;              12A; 51A; 71A; 721;
                                                        24M                              73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21S; 22I;             10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..                          24M                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R19 85             11A; 248; 26B; 26N;       Adam-S;
                                                               27F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 225/35R19 88          11A; 21P; 22M; 5FE        10B; 11G; 11H; 12A;
D/MONOCA                                                                                 51A; 71A; 721; 73C;
BB
                                                                                         74D

Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19               11A; 21B; 24J; 24M;       nicht Fz schlechte
R, VECTRA                                                      51G                       Strassen;
                                       235/35R19 91W           11A; 21B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               367                       12A; 51A; 52R; 71A;
                                                                                         721; 729; 73C; 74D
Z-C/S         e1*2001/116*0291*.. 74 - 184   235/35R19     11A; 21B; 24J; 24M;           nicht Fz schlechte
                                                           51G                           Strassen;
                                             235/35R19 91W 11A; 21B; 24J; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           367                           12A; 51A; 52R; 71A;
                                                                                         721; 729; 73C; 74D




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00327-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53982
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: BR8090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/LIM   e1*98/14*0187*..      74 - 155 235/35R19              11A; 21B; 22L; 24J;       nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                                 24M; 51G                  Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                            235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M; 367                      12A; 51A; 52R; 71A;
                                                                                             721; 729; 73C; 74D
Z-C            e1*2001/116*0290*.. 74 - 184     235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;            nicht Fz schlechte
                                                              24M; 367                       Strassen;
                                       74 - 206 235/35R19     11A; 21B; 22L; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              24M; 51G                       12A; 51A; 52R; 71A;
                                                235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;            721; 729; 73C; 74D
                                                              24M; 367

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen            Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19               11A; 21B; 22L; 24J;           nicht Fz schlechte
                                                               24M; 51G                      Strassen;
                                                 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M; 367                      12A; 51A; 52R; 71A;
                                                                                             721; 729; 73C; 74D
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*.. 74 - 155     235/35R19 91W 11A; 21B;       22L; 24J;      nicht Fz schlechte
                                                              24M; 367                       Strassen;
                                       74 - 206 235/35R19     11A; 21B;       22L; 24J;      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                              24M; 51G                       11H; 12A; 51A; 52R;
                                                235/35R19     11A; 21B;       22L; 24J;      71A; 721; 729; 73C;
                                                              24M; 367;       51G            74D
                                                235/35R19 91Y 11A; 21B;       22L; 24J;
                                                              24M; 367

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177            235/35R19         51G; 52A                  Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                             51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                             74D


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M;                 Kombi; Limousine;
                                                         24J; 24M; 51G                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 71A;
                                                                                             721; 73C; 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00327-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53982
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: BR8090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22L;             Kombi; Limousine;
                                                         24C; 24D; 51G                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71A;
                                                                                         721; 73C; 74D
YS3EXXXX      e11*96/27*0073*..    88 - 184 235/35R19 91Y      11A; 21B; 22B; 22L;       ab e11*96/27*0073*10;
                                                               24J; 24M                  Kombi; Limousine;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71A;
                                                                                         721; 73C; 74D


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserl aubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00327-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53982
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: BR8090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.10.2021
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kuns tstoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: BR8090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.10.2021
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.10.2021
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      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
856) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      OPEL
       Fahrzeugtyp:     S-D
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):     Adam, Adam-S

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 280              y = 400                  VA
             26P                     x = 230              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 280        y = 400            25                VA
             26N                  x = 280        y = 400             8                VA
             27F                  x = 240        y = 240            25                HA
             27H                  x = 240        y = 240             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.