Gutachten 21-00327-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: BR8090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA, FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum LG1 LG1 ohne 65,1 815 2400 10/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad §22 53982*01 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BU 135 Nm für Typ : KL; MX Verkaufsbezeichnung: CHEROKEE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/45R19 96 11A; 245 Sport, Longitude, 235/45R19 95 11A; 245 Limited; Modell "4x4"; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: Compass Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MX e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 225/45R19 92 11A; 245; 248 Allradantrieb; e4*2007/46*1410*.. 235/40R19 92 11A; 245; 248 Frontantrieb; nicht 235/45R19 95 11A; 245; 248 Hybrid; 245/40R19 94 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 245; 248 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BU e3*KS18/858*00007*.. 96 225/45R19 92 11A; 248 Allradantrieb; Hybrid; 235/45R19 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00327-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: BR8090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 225/45R19 92 11A; 248 Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 248 Frontantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D BU e3*2007/46*0300*.. 96 - 132 225/45R19 92 11A; 248 nicht für Ausführung 235/45R19 95 11A; 248 mit 225/50R17 Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A., FCA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BU; MP; AV1 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, §22 53982*01 für Typ : 952 (Kegelbund) Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 949 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AV1; BU; 952 130 Nm für Typ : 949 135 Nm für Typ : MP Verkaufsbezeichnung: Giulia Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 952 e3*2007/46*0382*.. 100 - 206 225/40R19 93 57E Limousine; 225/40R19 93W 57F Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 74H Verkaufsbezeichnung: JEEP COMPASS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MP e3*2007/46*0508*.. 96 225/45R19 92 Frontantrieb; nur 235/45R19 95 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00327-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: BR8090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: JEEP COMPASS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MP e3*2007/46*0508*.. 96 - 132 225/45R19 92 Allradantrieb; nur 235/45R19 95 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D MP e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 225/45R19 92 11A; 245; 248 Allradantrieb; 235/40R19 92 11A; 245; 248 Frontantrieb; nicht 235/45R19 95 11A; 245; 248 Hybrid; 245/40R19 94 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 245; 248 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BU e3*KS18/858*00007*.. 96 225/45R19 92 11A; 248 Allradantrieb; Hybrid; 235/45R19 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 225/45R19 92 11A; 248 Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 248 Frontantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53982*01 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D BU e3*2007/46*0300*.. 96 - 132 225/45R19 92 11A; 248 nicht für Ausführung 235/45R19 95 11A; 248 mit 225/50R17 Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: STELVIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 949 e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/55R19 12K; 51G Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 74H; 856 949 e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 225/55R19 99 Allradantrieb; 235/50R19 99 Heckantrieb; 235/55R19 101 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 74H; 856 Verkaufsbezeichnung: TONALE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AV1 e3*2018/858*00061*.. 96 - 117 225/45R19 92 Frontantrieb; Hybrid; 235/45R19 95 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 26P 12A; 51A; 71A; 721; 245/45R19 98 11A; 26P 73C; 74D; 74H; 765; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00327-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: BR8090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 940; 334 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 194 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 939 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940 120 Nm für Typ : 334 Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W 11A; 22I; 248 Schrägheck 4-türig; 245/30R19 89W 11A; 21P; 22B; 24J; Frontantrieb; §22 53982*01 244; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 77 - 177 225/35R19 88Y 11A; 22I; 248 12A; 51A; 71A; 721; 235/35R19 91 11A; 22I; 248 729; 73C; 74D; 74H 245/30R19 89Y 11A; 21P; 22B; 24J; 244; 270 Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 235/35R19 91W 11A; 24M; 5GG Alfa Brera (Coupe); 120 - 147 235/35R19 91Y 11A; 24M; 5GG Alfa Spider (Cabrio); 245/35R19 93W 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94W 11A; 22I; 24D; 24J; 12A; 51A; 573; 71A; 54A 721; 73C; 74D; 74H 120 - 191 235/40R19 96 11A; 22I; 24M 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J 245/40R19 94Y 11A; 22I; 24D; 24J; 54A 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 24M Alfa 159 (Limousine); 85 - 147 245/35R19 93 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 22I; 24D; 24J; 12A; 51A; 573; 71A; 54A 721; 73C; 74D; 74H 85 - 191 235/40R19 96 11A; 22I; 24M 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J 245/40R19 94Y 11A; 22I; 24D; 24J; 54A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00327-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: BR8090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 24J; 24M Alfa 159 Sportwagon 85 - 147 245/35R19 93 11A; 22I; 24D; 24J (Kombi); 245/40R19 94 11A; 22I; 22K; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 24J; 54A 12A; 51A; 573; 71A; 85 - 191 235/40R19 96 11A; 22I; 24J; 24M 721; 73C; 74D; 74H 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J 245/40R19 94Y 11A; 22I; 22K; 22L; 24D; 24J; 54A Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 225/40R19 93 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91W 11A; 367 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 74H Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 235/35R19 91 11A; 244 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 74H e3*2007/46*0318*.. §22 53982*01 334 70 - 103 235/35R19 91 11A; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D; 74H Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 225/35R19 88 QFA; 11A; 21S; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0344*.. 24M 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 225/35R19 88 QFA; 11A; 21S; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00327-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: BR8090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 225/35R19 88W 11A; 21P; 22I; 22L; Nur Astra OPC; Coupe; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 11A; 21P; 22I; 22L; 12A; 51A; 71A; 721; 24M; 51G 73C; 74D A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 110 225/35R19 88 QFA; 11A; 21S; 22I; Cabrio; Coupe; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21S; 22I; 12A; 51A; 71A; 721; 24M 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21S; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0341*.. 24M 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 110 215/35R19 85 11A; 248; 26B; 26N; Adam-S; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D §22 53982*01 Verkaufsbezeichnung: MERIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22M; 5FE 10B; 11G; 11H; 12A; D/MONOCA 51A; 71A; 721; 73C; BB 74D Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19 11A; 21B; 24J; 24M; nicht Fz schlechte R, VECTRA 51G Strassen; 235/35R19 91W 11A; 21B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 367 12A; 51A; 52R; 71A; 721; 729; 73C; 74D Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 184 235/35R19 11A; 21B; 24J; 24M; nicht Fz schlechte 51G Strassen; 235/35R19 91W 11A; 21B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 367 12A; 51A; 52R; 71A; 721; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 155 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte Z02 / e11*2001/116*0214*.., 24M; 51G Strassen; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71A; 721; 729; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00327-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: BR8090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 184 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte 24M; 367 Strassen; 74 - 206 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51G 12A; 51A; 52R; 71A; 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J; 721; 729; 73C; 74D 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte 24M; 51G Strassen; 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71A; 721; 729; 73C; 74D Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte 24M; 367 Strassen; 74 - 206 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 10S; 11B; 11G; 24M; 51G 11H; 12A; 51A; 52R; 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; 71A; 721; 729; 73C; 24M; 367; 51G 74D 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J; 24M; 367 §22 53982*01 Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2001/116*0325*.., 177 235/35R19 51G; 52A Nur Zafira OPC; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Limousine; 24J; 24M; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22L; Kombi; Limousine; 24C; 24D; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00327-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: BR8090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 184 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22L; ab e11*96/27*0073*10; 24J; 24M Kombi; Limousine; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem §22 53982*01 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00327-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: BR8090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der §22 53982*01 Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00327-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: BR8090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem §22 53982*01 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00327-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: BR8090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. §22 53982*01 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 856) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398mm an der Vorderachse nicht zulässig. QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00327-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: BR8090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: ALFA ROMEO Fahrzeugtyp: AV1 Genehm.Nr.: e3*2018/858*00061*.. Handelsbez.: TONALE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 310 VA 26P x = 220 y = 260 VA §22 53982*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00327-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: BR8090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 07.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Adam, Adam-S Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 400 VA 26P x = 230 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 400 25 VA §22 53982*01 26N x = 280 y = 400 8 VA 27F x = 240 y = 240 25 HA 27H x = 240 y = 240 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 53982*01 special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2 Genehmigungsnummer: 53982*01 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: BR8090 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 53982*01 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 53982*01 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 07.10.2022 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 21-00327-CX-GBM-01 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 53982*01 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 23 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 53982*01 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 53982*01 Approval number: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung des Verwendungsbereiches Update of the range of application Aktualisierung der Ausführungen Update of the remarks 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 24.10.2022 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 53982*01 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 53982*01 Approval No. Ausgabedatum: 17.11.2021 letztes Änderungsdatum: 24.10.2022 Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 21-00327-CX-GBM-00 19.10.2021 21-00327-CX-GBM-01 07.10.2022 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date §22 53982*01 BR8090 28.09.2021 BR8090 06.10.2022 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes See item V.5. of the test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 53982*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 53982 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 53982*01 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 53982*01 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 53982*01 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.