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							               Gutachten 21-00327-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: BR8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.10.2022
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               Fahrzeughersteller                         : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA, FIAT,
                                                            OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 33
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               LG1                 LG1                        ohne                        65,1                     815      2400    10/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 53982*01




               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU
                                                            135 Nm für Typ : KL; MX
                Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/45R19 96              11A; 245                 Sport, Longitude,
                                                          235/45R19 95              11A; 245                 Limited; Modell "4x4";
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     Compass
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 225/45R19        92      11A; 245; 248            Allradantrieb;
                             e4*2007/46*1410*..            235/40R19        92      11A; 245; 248            Frontantrieb; nicht
                                                           235/45R19        95      11A; 245; 248            Hybrid;
                                                           245/40R19        94      11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R19        98      11A; 245; 248            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BU           e3*KS18/858*00007*.. 96  225/45R19 92                  11A; 248                 Allradantrieb; Hybrid;
                                                      235/45R19 95                  11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00327-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: BR8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.10.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 225/45R19 92                11A; 248                Allradantrieb;
                                                        235/45R19 95                11A; 248                Frontantrieb; nicht
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D
               BU             e3*2007/46*0300*..      96 - 132 225/45R19 92         11A; 248                nicht für Ausführung
                                                               235/45R19 95         11A; 248                mit 225/50R17 Serie;
                                                                                                            Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ALFA ROMEO S.p.A., FCA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : BU; MP; AV1
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
§22 53982*01




                                                            für Typ : 952 (Kegelbund)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 949
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : AV1; BU; 952
                                                            130 Nm für Typ : 949
                                                            135 Nm für Typ : MP
               Verkaufsbezeichnung:     Giulia
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               952          e3*2007/46*0382*..        100 - 206 225/40R19 93        57E                     Limousine;
                                                                225/40R19 93W       57F                     Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     JEEP COMPASS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                         Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MP           e3*2007/46*0508*.. 96    225/45R19 92                                           Frontantrieb; nur
                                                     235/45R19 95                                           Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00327-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: BR8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.10.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     JEEP COMPASS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MP           e3*2007/46*0508*.. 96 - 132 225/45R19 92                                    Allradantrieb; nur
                                                        235/45R19 95                                    Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D
               MP            e3*2007/46*0508*..   88 - 125 225/45R19    92      11A;   245;   248       Allradantrieb;
                                                           235/40R19    92      11A;   245;   248       Frontantrieb; nicht
                                                           235/45R19    95      11A;   245;   248       Hybrid;
                                                           245/40R19    94      11A;   245;   248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R19    98      11A;   245;   248       12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BU           e3*KS18/858*00007*.. 96  225/45R19 92               11A; 248                Allradantrieb; Hybrid;
                                                     235/45R19 95               11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D
               BU            e3*2007/46*0300*..   70 - 132 225/45R19 92         11A; 248                Allradantrieb;
                                                           235/45R19 95         11A; 248                Frontantrieb; nicht
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53982*01




                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D
               BU            e3*2007/46*0300*..   96 - 132 225/45R19 92         11A; 248                nicht für Ausführung
                                                           235/45R19 95         11A; 248                mit 225/50R17 Serie;
                                                                                                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     STELVIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               949          e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/55R19              12K; 51G                Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        71A; 721; 73C; 74D;
                                                                                                        74H; 856
               949           e3*2007/46*0435*..   110 - 206 225/55R19   99                              Allradantrieb;
                                                            235/50R19   99                              Heckantrieb;
                                                            235/55R19   101                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/45R19   100                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 74H; 856

               Verkaufsbezeichnung:     TONALE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AV1          e3*2018/858*00061*.. 96 - 117 225/45R19     92                              Frontantrieb; Hybrid;
                                                          235/45R19     95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/40R19     94      11A; 26P                12A; 51A; 71A; 721;
                                                          245/45R19     98      11A; 26P                73C; 74D; 74H; 765;
                                                                                                        77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00327-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: BR8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.10.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 940; 334
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 194
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 939
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                                            120 Nm für Typ : 334
               Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W               11A; 22I; 248           Schrägheck 4-türig;
                                                        245/30R19 89W               11A; 21P; 22B; 24J;     Frontantrieb;
§22 53982*01




                                                                                    244; 270                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      77 - 177 225/35R19 88Y        11A; 22I; 248           12A; 51A; 71A; 721;
                                                               235/35R19 91         11A; 22I; 248           729; 73C; 74D; 74H
                                                               245/30R19 89Y        11A; 21P; 22B; 24J;
                                                                                    244; 270

               Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
               939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 235/35R19 91W    11A; 24M; 5GG                    Alfa Brera (Coupe);
                                                120 - 147 235/35R19 91Y    11A; 24M; 5GG                    Alfa Spider (Cabrio);
                                                          245/35R19 93W    11A; 22I; 24D; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/40R19 94W    11A; 22I; 24D; 24J;              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                           54A                              721; 73C; 74D; 74H
                                                120 - 191 235/40R19 96     11A; 22I; 24M
                                                          245/35R19 93Y    11A; 22I; 24D; 24J
                                                          245/40R19 94Y    11A; 22I; 24D; 24J;
                                                                           54A
               939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W     11A; 24M                         Alfa 159 (Limousine);
                                                85 - 147 245/35R19 93      11A; 22I; 24D; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/40R19 94     11A; 22I; 24D; 24J;              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                           54A                              721; 73C; 74D; 74H
                                                85 - 191 235/40R19 96      11A; 22I; 24M
                                                          245/35R19 93Y    11A; 22I; 24D; 24J
                                                          245/40R19 94Y    11A; 22I; 24D; 24J;
                                                                           54A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00327-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: BR8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.10.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
               939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W     11A; 24J; 24M                    Alfa 159 Sportwagon
                                                85 - 147 245/35R19 93      11A; 22I; 24D; 24J               (Kombi);
                                                          245/40R19 94     11A; 22I; 22K; 22L;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           24D; 24J; 54A                    12A; 51A; 573; 71A;
                                                85 - 191 235/40R19 96      11A; 22I; 24J; 24M               721; 73C; 74D; 74H
                                                          245/35R19 93Y    11A; 22I; 24D; 24J
                                                          245/40R19 94Y    11A; 22I; 22K; 22L;
                                                                           24D; 24J; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 225/40R19 93                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/35R19 91W              11A; 367                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               334          e3*2007/46*0318*..  100 - 125 235/35R19 91              11A; 244                Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 74H
                              e3*2007/46*0318*..
§22 53982*01




               334                                    70 - 103 235/35R19 91         11A; 245; 248           Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 74H


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 225/35R19 88              QFA; 11A; 21S; 22I;     10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*2007/46*0344*..                                    24M                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 225/35R19 88              QFA; 11A; 21S; 22I;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    24M                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00327-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: BR8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.10.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/35R19 88W              11A; 21P; 22I; 22L;     Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/35R19           11A; 21P; 22I; 22L;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                24M; 51G                73C; 74D
               A-H/C         e4*2001/116*0094*.. 55 - 110   225/35R19 88        QFA; 11A; 21S; 22I;     Cabrio; Coupe;
                                                                                24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    55 - 147 225/35R19 88W      QFA; 11A; 21S; 22I;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                24M                     73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 225/35R19 88W         QFA; 11A; 21S; 22I;     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0341*..                                 24M                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R19 85               11A; 248; 26B; 26N;     Adam-S;
                                                                                27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D
§22 53982*01




               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 225/35R19 88            11A; 21P; 22M; 5FE      10B; 11G; 11H; 12A;
               D/MONOCA                                                                                 51A; 71A; 721; 73C;
               BB
                                                                                                        74D

               Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19                 11A; 21B; 24J; 24M;     nicht Fz schlechte
               R, VECTRA                                                        51G                     Strassen;
                                                      235/35R19 91W             11A; 21B; 24J; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                367                     12A; 51A; 52R; 71A;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74D
               Z-C/S         e1*2001/116*0291*.. 74 - 184   235/35R19           11A; 21B; 24J; 24M;     nicht Fz schlechte
                                                                                51G                     Strassen;
                                                            235/35R19 91W       11A; 21B; 24J; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                367                     12A; 51A; 52R; 71A;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 235/35R19            11A; 21B; 22L; 24J;     nicht Fz schlechte
               Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                               24M; 51G                Strassen;
                             e11*2001/116*0235*..
               Z18XE                                        235/35R19 91W       11A; 21B; 22L; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M; 367                12A; 51A; 52R; 71A;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00327-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: BR8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.10.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 7 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Z-C          e1*2001/116*0290*.. 74 - 184 235/35R19 91W              11A; 21B; 22L; 24J;     nicht Fz schlechte
                                                                                    24M; 367                Strassen;
                                                      74 - 206 235/35R19            11A; 21B; 22L; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    24M; 51G                12A; 51A; 52R; 71A;
                                                                235/35R19 91Y       11A; 21B; 22L; 24J;     721; 729; 73C; 74D
                                                                                    24M; 367

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19                     11A; 21B; 22L; 24J;     nicht Fz schlechte
                                                                                    24M; 51G                Strassen;
                                                                235/35R19 91W       11A; 21B; 22L; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    24M; 367                12A; 51A; 52R; 71A;
                                                                                                            721; 729; 73C; 74D
               Z-C/SW         e1*2001/116*0292*.. 74 - 155      235/35R19 91W       11A; 21B;   22L; 24J;   nicht Fz schlechte
                                                                                    24M; 367                Strassen;
                                                      74 - 206 235/35R19            11A; 21B;   22L; 24J;   10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                    24M; 51G                11H; 12A; 51A; 52R;
                                                                235/35R19           11A; 21B;   22L; 24J;   71A; 721; 729; 73C;
                                                                                    24M; 367;   51G         74D
                                                                235/35R19 91Y       11A; 21B;   22L; 24J;
                                                                                    24M; 367
§22 53982*01




               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-           e1*2001/116*0325*.., 177            235/35R19           51G; 52A                Nur Zafira OPC;
               H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                            51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                                            74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 235/35R19 91W             11A; 21P; 22I; 22M;     Kombi; Limousine;
                                                                                    24J; 24M; 51G           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                            11H; 12A; 51A; 71A;
                                                                                                            721; 73C; 74D
               YS3E           e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 235/35R19 91W           11A; 21B; 22B; 22L;     Kombi; Limousine;
                                                                                    24C; 24D; 51G           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                            11H; 12A; 51A; 71A;
                                                                                                            721; 73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00327-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: BR8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.10.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3EXXXX     e11*96/27*0073*.. 88 - 184 235/35R19 91Y            11A; 21B; 22B; 22L;     ab e11*96/27*0073*10;
                                                                                24J; 24M                Kombi; Limousine;
                                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71A;
                                                                                                        721; 73C; 74D


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 53982*01




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00327-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: BR8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 07.10.2022
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               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                    Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
§22 53982*01




                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00327-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: BR8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 07.10.2022
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                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 53982*01




                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
               52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00327-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: BR8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 07.10.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 13
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
§22 53982*01




               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               856) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                    (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
                    225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                    haben.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00327-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: BR8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.10.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      ALFA ROMEO
                      Fahrzeugtyp:     AV1
                      Genehm.Nr.:      e3*2018/858*00061*..
                      Handelsbez.:     TONALE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 270              y = 310                  VA
                            26P                     x = 220              y = 260                  VA
§22 53982*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00327-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53982
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: BR8090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.10.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     S-D
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                      Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                      Variante(n):     Adam, Adam-S

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 400                  VA
                            26P                     x = 230              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 280        y = 400            25                VA
§22 53982*01




                            26N                  x = 280        y = 400             8                VA
                            27F                  x = 240        y = 240            25                HA
                            27H                  x = 240        y = 240             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 53982*01




                                        special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2


               Genehmigungsnummer: 53982*01
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     BR8090
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 53982*01
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 53982*01




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     07.10.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     21-00327-CX-GBM-01
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 53982*01
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 23

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 53982*01




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 53982*01
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the remarks

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       24.10.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 53982*01




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 53982*01
               Approval No.


               Ausgabedatum:        17.11.2021                 letztes Änderungsdatum: 24.10.2022
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     21-00327-CX-GBM-00                                                19.10.2021
                     21-00327-CX-GBM-01                                                07.10.2022

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
§22 53982*01




                     BR8090                                                            28.09.2021
                     BR8090                                                            06.10.2022

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                     See item V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 53982*01

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 53982

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 53982*01




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 53982*01

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 53982*01




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.