Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 20 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum F 66.1 F Ø66,1-N-Ø76 66,1 800 2400 10/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 26 Grad §22 53706*01 Zubehör : N18 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 225/35R20 90 11A; 245; 54A Duster bis MJ2017; e2*2007/46*0030*.. 245/35R20 91 11A; 22H; 22I; 22M; Allradantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 77E SD e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 225/35R20 90 11A; 241; 246; 248; Duster bis MJ2017; e2*2007/46*0030*.. 54A Frontantrieb; 245/35R20 91 11A; 22H; 22M; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 244; 247 12A; 51A; 71A; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 26 Grad, für Typ : Z51; V37; Z50; J10; ZE1; F15 Zubehör : N8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 26 Grad, für Typ : J11 (Produktion UNITED KINGDOM) Zubehör : N18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 20 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 26 Grad, für Typ : J12 Zubehör : N18 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : ZE1 110 Nm für Typ : Z50; Z51 113 Nm für Typ : J10; J11; J12 130 Nm für Typ : F15 140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50, Q60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V37 e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 235/45R20 100 11A; 27H; 54A erhöhtes Anzugsmoment 245/35R20 95 11A; 245; 248; 26P; 140 Nm; INFINITI Q50; 27F Limousine; 245/40R20 95 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 27F Heckantrieb; 245/45R20 99 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 54A 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P; 740 §22 53706*01 Verkaufsbezeichnung: NISSAN JUKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F15 e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 225/30R20 85 11A; 26P Allradantrieb; e5*2007/46*1031*.. 235/35R20 88 11A; 24J; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R20 86 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71A; 721; 27H 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Nissan Leaf Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1 e9*2007/46*6537*.. 90 245/30R20 90 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN MURANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z50 e1*2001/116*0298*.. 172 255/45R20 101 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/50R20 109 11A; 24C; 24D; 54A 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P Z51 e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 255/45R20 101 11A; 24J; 244 Allradantrieb; 255/50R20 109 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247 12A; 51A; 71A; 721; 265/50R20 107 11A; 21B; 24C; 244; 729; 73C; 74A; 74P 247 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 20 Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J11 e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 225/35R20 90 11A; 54A Allradantrieb; e5*2007/46*1029*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 245/35R20 91 11A; 22I; 24J; 24M; Nissan Qashqai kurz; 5GG Nissan Qashqai +2 245/35R20 95 11A; 22I; 24J; 24M (lang); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Qashqai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J12 e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 215/45R20 91 Allradantrieb; 235/45R20 96 11A; 26P; 27H Frontantrieb; Hybrid; 245/40R20 95 11A; 26N; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; §22 53706*01 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 26 Grad, für Typ : RZG; RJL; Y Zubehör : N8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 26 Grad, für Typ : RFE; JZ; RFD; Z; SR Zubehör : N18 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 26 Grad, für Typ : T Zubehör : N17 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SR 108 Nm für Typ : RZG; Y 110 Nm für Typ : RFE; RJL 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFD; T; Z erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm für Typ : T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 20 Verkaufsbezeichnung: ARKANA, MEGANE CONQUEST, ARKANA E-TECH, MEGANE CONQUEST E-TECH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RJL e6*2018/858*00003*.. 69 - 116 215/45R20 91 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: KADJAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 235/35R20 88 Allradantrieb; 245/35R20 91 11A; 245 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KOLEOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RZG e11*2007/46*3255*.., 96 - 140 235/45R20 100 10B; 11B; 11G; 11H; e6*2007/46*0269*.. 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P Y e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 245/40R20 95 11A; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; §22 53706*01 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.. 81 - 127 225/35R20 90W 11A; 26P; 5GA; 54F Latitude (Stufenheck); 245/30R20 90W 11A; 22M; 245; 248; Frontantrieb; 26N; 26P; 5GA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 729; 73C; 74A; 74P T e2*2001/116*0363*.., 81 - 175 225/35R20 90Y 11A; 21P; 24J; 24M; Kombi; Schrägheck; e2*2007/46*0012*.. 5GA; 54F Frontantrieb; nicht 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22H; 22M; Allradlenkung; 24D; 24J; 5GA; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P T e2*2001/116*0363*.. 81 - 175 225/35R20 90Y 11A; 245; 248; 5GA; Coupe; Frontantrieb; 54F Allradlenkung; 245/30R20 90Y 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GA; 54F 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 63 - 92 225/35R20 90 11A; 241; 246; 248; Duster bis MJ2017; 54A Frontantrieb; 245/35R20 91 11A; 22H; 22M; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 244; 247 12A; 51A; 71A; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 20 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 110 245/35R20 91 11A; 22M; 24C; 24D; Duster; Duster ab 27H; 27I MJ2017; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P; 77E SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 225/35R20 90 11A; 245; 54A Duster bis MJ2017; 245/35R20 91 11A; 22H; 22I; 22M; Allradantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/35R20 90W 11A; 248; 26B; 27B; erhöhtes 27H; 5GA Anzugsmoment 130 Nm; Frontantrieb; 245/30R20 90W 11A; 248; 26B; 26N; J-Cross; X-Mod; 27B; 27F; 5GA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 729; 73C; 74A; 74P; §22 53706*01 740 JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 225/35R20 90W 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes e2*2007/46*0011*.. 248; 5GA Anzugsmoment 130 Nm; Scenic; Grand 245/30R20 90W 11A; 21B; 21N; 22B; Scenic; kurzer 22F; 24J; 244; 5GA Radstand; langer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 22L; erhöhtes e2*2007/46*0010*.. 245; 248; 5EG Anzugsmoment 130 Nm; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 225/30R20 85W 11A; 22H; 24J; 24M; erhöhtes e2*2007/46*0010*.. 5EG Anzugsmoment 130 Nm; Schrägheck; 4- türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 20 Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 225/30R20 85W 11A; 22H; 24J; 24M; erhöhtes 5EG Anzugsmoment 130 Nm; Coupe; 2- türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 245/30R20 90 11A; 21P; 22F; 244; erhöhtes e2*2007/46*0010*.. 245; 247 Anzugsmoment 130 Nm; Fluence (Stufenheck); 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TALISMAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 147 225/35R20 90W 11A; 26N; 26P Kombi; Limousine; e2*2007/46*0653*.. 245/30R20 90W 11A; 248; 26B; 26N; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 81 - 165 235/35R20 92W 11A; 248; 26N; 26P; 12A; 51A; 71A; 721; §22 53706*01 27H 73C; 74A; 74P 245/35R20 95 11A; 248; 26B; 26N; 27H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 20 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreit e nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über §22 53706*01 die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbrei te des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hint er der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 20 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifen s), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmit te herzustellen. §22 53706*01 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 20 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der §22 53706*01 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerk annten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 20 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle §22 53706*01 Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: V37 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1378*.. Handelsbez.: INFINITI Q50, Q60 Variante(n): Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 310 VA 26P x = 370 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53706*01 26J x = 400 y = 310 14 VA 26N x = 400 y = 310 8 VA 27F x = 300 y = 340 30 HA 27H x = 300 y = 340 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: ZE1 Genehm.Nr.: e9*2007/46*6537*.. Handelsbez.: Nissan Leaf Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53706*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 25 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: F15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1031*.. Handelsbez.: NISSAN JUKE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 400 VA 26P x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 400 20 VA §22 53706*01 26N x = 300 y = 400 8 VA 27F x = 300 y = 400 20 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: J12 Genehm.Nr.: e9*2018/858*11042*.. Handelsbez.: Qashqai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 275 VA 26P x = 260 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 275 8 VA §22 53706*01 26J x = 310 y = 275 30 VA 27H x = 315 y = 290 8 HA 27F x = 315 y = 290 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: F15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*0132*.. Handelsbez.: NISSAN JUKE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 400 VA 26P x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 400 20 VA §22 53706*01 26N x = 300 y = 400 8 VA 27F x = 300 y = 400 20 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: T Genehm.Nr.: e2*2001/116*0363*.. Handelsbez.: LAGUNA, LATITUDE Variante(n): Frontantrieb, Latitude (Stufenheck) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 360 y = 360 VA 26P x = 310 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 360 y = 360 13 VA §22 53706*01 26N x = 360 y = 360 8 VA 27F x = 375 y = 360 22 HA 27H x = 375 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: JZ Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*.. Handelsbez.: MEGANE SCENIC Variante(n): J-Cross, X-Mod Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 335 VA 26B x = 350 y = 385 VA 27I x = 350 y = 325 HA 27B x = 400 y = 375 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53706*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 385 10 VA 27H x = 400 y = 375 10 HA 27F x = 400 y = 375 10 HA 26N x = 350 y = 385 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: SR Genehm.Nr.: e2*2001/116*0323*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO, DUSTER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 270 y = 280 HA 27V y = 270 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 270 8 HA §22 53706*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*.. Handelsbez.: TALISMAN Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 270 8 VA §22 53706*01 26J x = 290 y = 270 30 VA 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00109-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53706 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: EE8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e2*2007/46*0653*.. Handelsbez.: TALISMAN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 270 8 VA §22 53706*01 26J x = 290 y = 270 30 VA 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 8 J x 20 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 53706*01 special wheels for passenger cars 8 J x 20 H2 Genehmigungsnummer: 53706*01 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: EE8020 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 53706*01 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 53706*01 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 11.02.2022 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 21-00109-CX-GBM-01 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 53706*01 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 18 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 53706*01 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 53706*01 Approval number: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung des Verwendungsbereiches Update of the range of application Aktualisierung der Ausführungen Update of the remarks 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 22.02.2022 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 53706*01 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 53706*01 Approval No. Ausgabedatum: 04.06.2021 letztes Änderungsdatum: 22.02.2022 Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 21-00109-CX-GBM-00 19.05.2021 21-00109-CX-GBM-01 11.02.2022 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date §22 53706*01 EE8020 18.03.2021 EE8020 07.10.2021 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes See point V.5. of the test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 53706*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 53706 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 53706*01 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 53706*01 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 53706*01 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.