Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller CITROEN, FCA, FIAT, FORD, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 410030581/C2 EB6050/C2 Ø58,1-A-Ø72 58,1 Kunststoff 660 2125 01/18 LKS Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: A13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm Verkaufsbezeichnung: CITROEN CITROEN NEMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e3*2007/46*0013*.. 50 - 55 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw 185/65R15 88 11A; 24J; 24M geschl.Kasten (Serie); 195/55R15 85 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 195/60R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 205/60R15 91 11A; 24C; 24D 74P; 744 225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I Verkaufsbezeichnung: CITROEN NEMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e3*2001/116*0273*.. 50 - 55 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw 225L N130 185/65R15 88 11A; 24J; 24M geschl.Kasten (Serie); 195/55R15 85 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 195/60R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 205/60R15 91 11A; 24C; 24D 74P; 744 225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: A13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: 500 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FA1 e3*2018/858*00001*.., 43 185/65R15 88 11A; 245; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; e3*2018/858*00012*.. 27H; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R15 88 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27B; 27H 74H; 74P; 76Q; 77E 205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B; 27F Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 169; 312; 350; 198; 188; 186; 843; 225L; 955; 839; 225; 323 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: A13 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 930; 840; 312; 175; FA; LANCIA 840; 178; 183; 182; 176 C; LANCIA 836; 176; ALFA ROMEO 930 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: A8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA 836; LANCIA 840; 175; 176; 176 C; 178; 182; 186; 188; 225; 225L; 312; 839; 840; 843; 930 100 Nm für Typ : 169; 183; 198; 312; 323; 350; 955 120 Nm ( Panda 4x4 ) für Typ : 312 Verkaufsbezeichnung: ALFA MITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 955 e3*2001/116*0278*.. 51 - 99 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 88 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A; 205/60R15 91 11A; 24M 74P; 76Q; FH0 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ALFA G731 66 - 95 195/50R15-82 11A; 22B; 24D; 24J 3-türig; 5-türig; ROMEO 195/55R15 11A; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 930 367; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 930 e3*96/27*0029*.. 195/55R15-84 11A; 22B; 24D; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 367; 54A 74P; FF0 205/50R15-86 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 367 Verkaufsbezeichnung: FIAT BARCHETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 183 e3*95/54*0005*.., 96 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; G954 195/50R15-81 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15 51G 721; 725; 73C; 74A; 74P; FFM Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 182 e3*96/27*0019*.., 55 - 83 185/55R15-81 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; G983 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-85 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 725; 73C; 74A; 22B; 22F; 22G; 24D 74P Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 198 e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 195/65R15 12T; 51G Schrägheck; 205/60R15 91 12A Frontantrieb; 215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76T Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FA e3*92/53*0002*.. 102 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15-87 721; 725; 73C; 74A; 215/50R15-90 74P; FES 225/50R15-90 11A; 21L; 57I 175 G730 102 205/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 215/50R15-90 721; 725; 73C; 74A; 225/50R15-90 11A; 21L; 57I 74P; FES 102 - 140 195/55R15 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 225 e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw e3*2007/46*0011*.. 185/65R15 88 11A; 24J; 24M geschl.Kasten (Serie); 225L N157 195/55R15 85 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 195/60R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 205/60R15 91 11A; 24C; 24D 74P; 744; 76Q 225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I Verkaufsbezeichnung: FIAT IDEA, MUSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 350 e3*2001/116*0153*.. 51 - 74 195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A; 215/50R15 88 11A; 24D 74P Verkaufsbezeichnung: FIAT LINEA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 323 e3*2001/116*0260*.. 57 - 94 185/60R15 84 11A; 24M; 5EA Stufenheck; 185/65R15 88 11A; 24M Frontantrieb; 195/60R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/60R15 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: FIAT MULTIPLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 186 e3*96/79*0042*.., 68 - 85 185/65R15-88 nur bis e3*98/14D0090*.., 195/60R15-88 e3*98/14*0042*07; e3*98/14*D050*.., 10B; 11B; 11G; 11H; e3*98/14*0042*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 186 e3*98/14*0042*.. 68 - 89 185/65R15 88 ab e3*98/14*0042*08; 195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: FIAT PALIO WEEKEND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 178 e3*96/27*0033*.. 51 - 74 195/50R15-82 11A; 22B; 22F; 24C; nur bis 24M e3*96/27*0033*06; 205/50R15-85 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: FIAT PANDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e3*2001/116*0151*.. 38 - 55 195/45R15 78 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 169 e3*2001/116*0151*.. 44 - 55 185/55R15 82 Nicht FIAT Panda 4x4 185/60R15 84 Cross; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e3*96/27*0022*.., 96 - 98 195/45R15-78 11A; 22B Pkw geschlossen; G488 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 176 e3*96/27*0022*.., 40 - 44 195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 24M; Pkw geschlossen; G488 33J; 367; 54A Cabrio; 176 C G775 40 - 65 195/45R15-78 11A; 22B; 33J 10B; 11B; 11G; 11H; 46 - 65 195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 33J; 367 721; 725; 73C; 74A; 74P 188 e3*98/14*0048*.. 44 - 74 195/45R15 78 5CK 10B; 11B; 11G; 11H; 44 - 96 185/55R15-81 12A; 51A; 71C; 71K; 195/45R15 78W 5CK 721; 725; 73C; 74A; 195/45R15-82 74P; FES Reinf Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 70 165/65R15 81 51J Nur Fiat Panda 175/60R15 81 (Kombi); nicht Panda 185/55R15 82 11A; 248; 27I Cross; Frontantrieb; 195/50R15 82 11A; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 248; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E 312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 74 175/60R15 81 51J Fiat 500; Fiat 500 C 195/45R15 78 11A; 24D (Cabrio); Nicht 44 - 77 185/55R15 82 11A; 24D LANCIA Ypsilon; 2- 195/50R15 82 11A; 24D türig; Frontantrieb; 205/50R15 86 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 72 - 77 185/55R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 77 195/45R15 78 11A; 24D; 54A 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 916; FE0 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2007/46*0064*.. 51 - 70 175/60R15 81 12A Nur LANCIA Ypsilon; 185/55R15 82 12T Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E 312 e3*2007/46*0064*.. 55 - 63 175/60R15 81 12O nicht Panda Cross; 175/65R15 84 12O Kombi; Allradantrieb; 185/60R15 84 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E 312 e3*2007/46*0064*.. 51 - 70 175/65R15 84 12O nur Panda Cross; 175/70R15 86 12A Allradantrieb; 185/60R15 84 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R15 88 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2001/116*0261*.. 44 - 74 175/60R15 81 51J Fiat 500; Fiat 500 C 195/45R15 78 11A; 24D (Cabrio); Nicht 44 - 77 185/55R15 82 11A; 24D LANCIA Ypsilon; 2- 195/50R15 82 11A; 24D türig; Frontantrieb; 205/50R15 86 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 72 - 77 185/55R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 77 195/45R15 78 11A; 24D; 54A 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E; 916; FE0 Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 - 83 195/50R15-82 Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz- 836 G489 22B; 22G; 24J; 24M Breite 1703mm; 205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P LANCIA e3*96/27*0021*.., 102 195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; nur Ausf. mit Fz- 836 G489 22G; 24J; 24M; 51G Breite 1703mm; 195/50R15 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 24M 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 Verkaufsbezeichnung: LANCIA LYBRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 839 e3*98/14*0047*.. 76 - 113 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 205/60R15 11A; 21B; 22B; 22L; 51A; 71C; 71K; 721; 51G 725; 73C; 74A; 74P 113 195/60R15 51G 205/55R15 11A; 21B; 22B; 22L; 51G Verkaufsbezeichnung: LANCIA Y Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA H262 40 - 63 185/55R15-81 11A; 21B; 22B; 22F 10B; 11B; 11G; 11H; 840 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 840 e3*95/54*0004*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 77 195/55R15 85 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 22P; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 22P; 24M 721; 725; 73C; 74A; 215/50R15 88 11A; 22P; 24D 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: A13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: KA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RU8 e3*2001/116*0280*.. 51 - 55 175/60R15 81 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 185/55R15 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/45R15 78 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A; 195/50R15 82 11A; 22I; 24J; 24M 74P 205/50R15 86 11A; 21P; 22I; 24D; 24J Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: A13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BIPPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e3*2007/46*0012*.. 50 - 55 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw A***** e3*2001/116*0272*.. 185/65R15 88 11A; 24J; 24M geschl.Kasten (Serie); 225L N127 195/55R15 85 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 195/60R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 205/60R15 91 11A; 24C; 24D 74P; 744 225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedec kt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschafte n ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläss igen Achslast von 850kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind. FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut werden. FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FCA Fahrzeugtyp: FA1 Genehm.Nr.: e3*2018/858*00012*.. Handelsbez.: 500 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 220 y = 220 HA 26B x = 315 y = 270 VA 26P x = 265 y = 220 VA 27B x = 270 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 270 8 HA 26J x = 315 y = 270 20 VA 26N x = 315 y = 270 8 VA 27F x = 270 y = 270 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FCA Fahrzeugtyp: FA1 Genehm.Nr.: e3*2018/858*00001*.. Handelsbez.: 500 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 220 y = 220 HA 26B x = 315 y = 270 VA 26P x = 265 y = 220 VA 27B x = 270 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 270 8 HA 26J x = 315 y = 270 20 VA 26N x = 315 y = 270 8 VA 27F x = 270 y = 270 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 23 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.09.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FIAT Fahrzeugtyp: 312 Genehm.Nr.: e3*2007/46*0064*.. Handelsbez.: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA Variante(n): Frontantrieb, Nur Fiat Panda (Kombi) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 220 y = 180 HA 26B x = 245 y = 270 VA 26P x = 195 y = 220 VA 27B x = 270 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 230 18 HA 26N x = 245 y = 270 8 VA 26J x = 245 y = 270 8 VA 27H x = 270 y = 230 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.