Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller : FIAT, GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 410030566/C2 EB6050/C2 Ø56,6-M-Ø72 56,6 660 2125 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke § 22 50689, Erweiterung 01 von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F3 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CHIS; KL1M 120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 185/55R15 82 11A; 24J Aveo Variante SN./ KLAS e4*2001/116*0063*.. 195/50R15 82 11A; 24J Version 4..; ab 205/50R15 86 11A; 22I; 24C e4*2001/116*0063*12; Stufenheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 185/55R15 82 11A; 21P; 21T; 22I; Aveo Variante SH./ KLAS e4*2001/116*0063*.. 24J; 24M Version 5..; ab 195/50R15 82 11A; 21P; 21T; 22I; e4*2001/116*0063*18; 24C; 24D Schrägheck 4-türig; 195/55R15 85 11A; 21B; 21T; 22I; Frontantrieb; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 21B; 21T; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIV e50*2007/46*0087*.. 63 185/65R15 88 51J Stufenheck; 195/60R15 88 Schrägheck; 195/65R15 91 Frontantrieb; 205/55R15 88 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 215/60R15 94 11A; 248 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 74 185/65R15 88 51J Stufenheck; 195/60R15 88 Schrägheck; 195/65R15 91 Frontantrieb; 205/55R15 88 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 215/60R15 94 11A; 248 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: SPARK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIS e50*2007/46*0006*.. 48 - 60 165/60R15 77 11A; 21P; 22I; 242; 4-türig; Frontantrieb; 245; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 50689, Erweiterung 01 175/50R15 75 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 248; 270 721; 725; 73C; 74A; 175/55R15 77 11A; 21P; 22I; 24C; 74P 248; 270 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24C; 244; 247; 260; 271 195/45R15 78 11A; 21P; 22B; 24C; 244; 247; 270 195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 24C; 244; 247; 260; 271 Verkaufsbezeichnung: SPARK, M300, MATIZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1M e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 165/60R15 77 11A; 21P; 22I; 242; 4-türig; Frontantrieb; 245; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 175/50R15 75 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 248; 270 721; 725; 73C; 74A; 175/55R15 77 11A; 21P; 22I; 24C; 74P 248; 270 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24C; 244; 247; 260; 271 195/45R15 78 11A; 21P; 22B; 24C; 244; 247; 270 195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 24C; 244; 247; 260; 271 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, ABARTH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 199 e3*2001/116*0286*.., 48 - 57 175/65R15 11A; 24J; 24M; 51G Nur Fiat Punto; e3*2007/46*0009*.., 48 - 99 185/60R15 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e3*2007/46*0010*.. 185/65R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15 85 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 195/60R15 88 11A; 24C; 24D 74P; 76Q 205/55R15 88 11A; 22I; 24C; 24D 205/60R15 91 11A; 22I; 24C; 24D § 22 50689, Erweiterung 01 Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 199 e3*2001/116*0217*.. 48 - 57 175/65R15 11A; 24J; 24M; 51G Nur Fiat Punto; 48 - 99 185/60R15 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15 85 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 195/60R15 88 11A; 24C; 24D 74P; 76Q 205/55R15 88 11A; 22I; 24C; 24D 205/60R15 91 11A; 22I; 24C; 24D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : D-A Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F3 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : S-D/VAN; X01Monocab; GMIB; S-D; S-D/V Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F1 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : GMIB; S-D; S-D/V; S-D/VAN; X01Monocab 140 Nm für Typ : D-A Verkaufsbezeichnung: CORSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GMIB e50*2001/116*0001*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J Corsa D; 2-türig; 4- 185/65R15 88 türig; 195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R15 91 11A; 21P 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 21P; 24M 721; 725; 73C; 74A; 205/60R15 91 11A; 21P; 22H; 22M; 74P; 76Q 24M 225/50R15 91 11A; 21B; 22H; 22M; 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 175/65R15 84 11A; 26P Corsa-E; Corsa-E Van; 175/70R15 86 11A; 26P ab 185/60R15 84 11A; 26N; 26P e1*2001/116*0379*30; 185/65R15 88 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 50689, Erweiterung 01 27H 721; 725; 73C; 74A; 195/60R15 88 11A; 248; 26B; 26N; 74P; 76Q 27H 195/65R15 91 11A; 248; 26B; 26N; 27H 205/50R15 86 11A; 248; 26B; 26J; 27H 205/55R15 88 11A; 248; 26B; 26J; 27H 205/60R15 91 11A; 248; 26B; 26J; 27H S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J Corsa D; bis 185/65R15 88 e1*2001/116*0379*29; 195/60R15 88 2-türig; 4-türig; 195/65R15 91 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 21P; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/60R15 91 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P; 76Q 225/50R15 91 11A; 21B; 22H; 22M; 24D; 24J S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/65R15 84 51J Adam; nicht Adam 175/70R15 86 51J Rocks; 185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R15 88 12A; 51A; 71C; 71K; 51 - 85 195/55R15 85 11A; 248; 26P; 27H 721; 725; 73C; 74A; 195/60R15 88 11A; 248; 26P; 27H 74P; 76Q 195/65R15 91 11A; 248; 26P; 27H 205/55R15 88 11A; 248; 26P; 27H 205/60R15 91 11A; 248; 26P; 27H 85 185/60R15 84 52J 185/65R15 88 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/60R15 81 51J nur Adam Rocks; 175/65R15 84 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 175/70R15 86 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 185/60R15 84 721; 725; 73C; 74A; 185/65R15 88 74P; 76Q 51 - 85 195/55R15 85 11A; 26P; 27H 195/60R15 88 11A; 26P; 27H 195/65R15 91 11A; 26P; 27H 205/50R15 86 11A; 26P; 27H 205/55R15 88 11A; 26P; 27H 205/60R15 91 11A; 26P; 27H 85 185/60R15 84 52J 185/65R15 88 52J Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D/V e50*2007/46*0055*.. 51 - 85 175/65R15 84 11A; 26P Corsa-E; Corsa-E Van; 175/70R15 86 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R15 84 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 50689, Erweiterung 01 185/65R15 88 11A; 26N; 26P 721; 725; 73C; 74A; 195/55R15 85 11A; 248; 26B; 26N; 74P; 76Q 27H 195/60R15 88 11A; 248; 26B; 26N; 27H 195/65R15 91 11A; 248; 26B; 26N; 27H 205/50R15 86 11A; 248; 26B; 26J; 27H 205/55R15 88 11A; 248; 26B; 26J; 27H 205/60R15 91 11A; 248; 26B; 26J; 27H S-D/V e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J Corsa D; bis 185/65R15 88 e50*2007/46*0055*04; 195/60R15 88 2-türig; 4-türig; 195/65R15 91 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 21P; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/60R15 91 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P; 76Q 225/50R15 91 11A; 21B; 22H; 22M; 24D; 24J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 175/65R15 84 11A; 26P Corsa-E; Corsa-E Van; 175/70R15 86 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R15 84 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 185/65R15 88 11A; 26N; 26P 721; 725; 73C; 74A; 195/55R15 85 11A; 248; 26B; 26N; 74P; 76Q 27H 195/60R15 88 11A; 248; 26B; 26N; 27H 195/65R15 91 11A; 248; 26B; 26N; 27H 205/50R15 86 11A; 248; 26B; 26J; 27H 205/55R15 88 11A; 248; 26B; 26J; 27H 205/60R15 91 11A; 248; 26B; 26J; 27H S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J Corsa D; bis 185/65R15 88 e1*2007/46*0505*08; 2- 195/60R15 88 türig; 4-türig; § 22 50689, Erweiterung 01 195/65R15 91 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 21P; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/60R15 91 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P; 76Q 225/50R15 91 11A; 21B; 22H; 22M; 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D-A e4*2007/46*0957*.. 54 - 55 175/50R15 75 11A; 24M; 241; 246; nicht Karl/Viva Rocks; 26N; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 175/55R15 77 11A; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 26P; 27H 721; 725; 73C; 74A; 175/60R15 81 11A; 24M; 241; 246; 74P; 76Q 26B; 26N; 27F 185/55R15 82 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 195/45R15 78 11A; 24C; 24M; 26B; 26N; 27H 195/50R15 82 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 205/50R15 86 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 185/60R15 11A; 22Q; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 22Q; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R15 88 11A; 22L; 22Q; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 24J 74P; 76Q 205/50R15 86 11A; 22L; 22Q; 24D; 24J 205/55R15 88 11A; 22L; 22Q; 24D; 24J 225/50R15 91 11A; 21M; 22L; 22Q; 24C; 24D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen § 22 50689, Erweiterung 01 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. § 22 50689, Erweiterung 01 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. § 22 50689, Erweiterung 01 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der § 22 50689, Erweiterung 01 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. § 22 50689, Erweiterung 01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 50689, Erweiterung 01 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): nur Adam Rocks Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 400 VA 26P x = 230 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 400 25 VA § 22 50689, Erweiterung 01 26N x = 280 y = 400 8 VA 27F x = 240 y = 240 25 HA 27H x = 240 y = 240 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Adam, Adam-S Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 400 VA 26P x = 230 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 400 25 VA § 22 50689, Erweiterung 01 26N x = 280 y = 400 8 VA 27F x = 240 y = 240 25 HA 27H x = 240 y = 240 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 26 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: D-A Genehm.Nr.: e4*2007/46*0957*.. Handelsbez.: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA § 22 50689, Erweiterung 01 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 300 30 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.