Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 21 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., MATRA (F), NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 4100305601C2 EB6050/C2 Ø60,1-M-Ø72 60,1 660 2125 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke § 22 50689, Erweiterung 01 von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SD; (Kegelbund) Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H11 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SD Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SD 110 Nm für Typ : SD 120 Nm für Typ : SD Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J Logan (Stufenheck) e2*2007/46*0030*.. 50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012; 185/65R15 88 Frontantrieb; 195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R15 91 11A; 21P; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 21 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/60R15 88 11A; 24M Logan MCV (Kombi) bis e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 88 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb; 195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R15 91 11A; 21P; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 96 185/65R15 88 Nur Lodgy; nicht 195/60R15 88 11A; 27H Lodgy Stepway; 195/65R15 91 11A; 27F Frontantrieb; 205/60R15 91 11A; 245; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 205/65R15 94 11A; 245; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 215/60R15 94 11A; 24J; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A; 27F 74P; 76Q SD e2*2001/116*0314*.., 53 - 70 185/65R15 88 Nicht Sandero Stepway; e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 11A; 22M; 248 Sandero (Schrägheck) 205/55R15 88 11A; 22M; 24J; 248 ab Mj2013; 205/60R15 91 11A; 22M; 24J; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 50689, Erweiterung 01 721; 725; 73C; 74A; 74P SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 175/65R15 84 11A; 24J; 24M; 51J Sandero bis Mj 2012; e2*2007/46*0030*.. 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 50 - 77 185/65R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 205/60R15 91 11A; 24C; 24D 74P; 77E 225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 96 185/65R15 88 5FE nur Dokker; nicht e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 92 Dokker Stepway; Kombi 195/60R15 88 11A; 248; 27H; 5FE u. Lkw geschl. Kasten; 195/60R15 92 11A; 248; 27H Frontantrieb; 195/65R15 91 11A; 248; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 24J; 248; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 205/65R15 94 11A; 24J; 248; 27F 721; 725; 73C; 74A; 215/60R15 94 11A; 24J; 248; 26P; 74P; 76Q 27F SD e2*2001/116*0314*.. 70 185/65R15 88 124 Logan Stepway; 185/70R15 89 12A Frontantrieb; 195/60R15 88 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R15 91 12A 51A; 71C; 71K; 721; 205/55R15 88 12A 725; 73C; 74A; 74P; 205/60R15 91 12A 76Q 215/55R15 89 11A; 12A; 26P; 27I 215/60R15 94 11A; 12A; 26P; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 21 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 70 185/65R15 88 Logan MCV ab MJ 2013; e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 11A; 22M Logan (Stufenheck) ab 205/55R15 88 11A; 22M; 248 Mj 2013; Logan 205/60R15 91 11A; 22M; 248 (Kombi) ab Mj.2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E SD e2*2001/116*0314*.. 59 - 96 185/65R15 88 11A; 27H Nicht Lodgy; nur 195/60R15 88 11A; 27F Lodgy Stepway; 195/65R15 91 11A; 26P; 27F Frontantrieb; 205/60R15 91 11A; 26P; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 205/65R15 94 11A; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 215/60R15 94 11A; 26B; 26N; 27F 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q § 22 50689, Erweiterung 01 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K13; E12 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H14 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : E11; K12 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : K13 110 Nm für Typ : E11 113 Nm für Typ : K12 120 Nm für Typ : E12 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 21 Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 175/60R15 11A; 24C; 24M; 51G Pkw geschlossen; 175/65R15 11A; 24C; 24M; 51G Cabrio; 185/55R15 82 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R15 84 11A; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R15 82 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 195/55R15 85 11A; 24C; 24D 74P 205/50R15 86 11A; 24C; 24D 205/55R15 88 11A; 24C; 24D; 54F K13 e13*2007/46*1111*.. 59 175/55R15 77 11A; 24C; 248; 5CV 4-türig; Frontantrieb; 59 - 72 165/65R15 81 11A; 24J; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 175/60R15 81 11A; 24C; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 185/55R15 82 11A; 22I; 24C; 24M 721; 725; 73C; 74A; 195/50R15 82 11A; 22I; 24C; 244; 74P 247; 270 195/55R15 85 11A; 22I; 24C; 244; 247; 270 205/50R15 86 11A; 21P; 22B; 24C; 244; 247; 270 § 22 50689, Erweiterung 01 Verkaufsbezeichnung: Nissan Note Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12 e11*2007/46*0753*.. 59 - 72 185/65R15 88 11A; 246 Frontantrieb; 195/60R15 88 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 205/60R15 91 11A; 24J; 248; 26P; 74P; 76Q 27H Verkaufsbezeichnung: NISSAN NOTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E11 e11*2001/116*0268*.. 50 - 81 175/65R15 84 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R15 84 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 185/65R15 88 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A; 195/55R15 85 11A; 24J; 24M 74P; 76Q 195/60R15 88 11A; 24J; 24M 205/55R15 88 11A; 24D; 24J 205/60R15 91 11A; 24D; 24J Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 21 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MATRA (F), RENAULT Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : P; L 53; B/C 53; D 53; B; X 53; J 63 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H1 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RJA; SR; R; N Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: H11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : B/C 53; D 53; L 53; X 53 100 Nm für Typ : B; J 63; N 105 Nm für Typ : SR 110 Nm für Typ : P; R; RJA Verkaufsbezeichnung: CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 175/65R15 84 11A; 24J; 24M Nur Kombi (Grandtour); 185/55R15 82 11A; 24J; 24M nicht ab MJ 2012; 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Frontantrieb; § 22 50689, Erweiterung 01 195/55R15 85 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 21P; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 55 - 58 165/65R15 51G 74P; 76Q 55 - 82 175/60R15 81 11A; 24J; 24M; 5DV R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 165/65R15 81 5DV; 51J Nicht Kombi 175/60R15 81 5DV; 51J (Grandtour); nicht ab 175/65R15 84 51J MJ 2012; 48 - 82 185/55R15 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R15 84 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15 85 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 74P; 76Q 48 - 102 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 100 - 102 185/65R15 11A; 24J; 24M; 51G 101 - 102 195/60R15 88 11A; 24J; 24M R e2*2007/46*0008*.. 48 - 66 185/60R15 84 11A; 248; 27H Clio 4 ab Mj. 2012; 185/65R15 88 11A; 248; 27H Kombilimousine; 195/60R15 88 11A; 246; 248; 26N; Schrägheck; nicht 27H Captur; 195/65R15 91 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26N; 721; 725; 73C; 74A; 27F 74P; 76Q 205/60R15 91 11A; 24J; 248; 26N; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 21 Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 66 195/65R15 91 Frontantrieb; Captur; 195/70R15 97 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 205/65R15 94 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A; 215/60R15 94 11A; 26P; 27H 74P; 76Q 215/65R15 96 11A; 26P; 27H 225/55R15 92 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 225/60R15 96 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H R e2*2001/116*0327*.. 48 - 66 185/60R15 84 11A; 248; 27H Clio 4 ab Mj. 2012; 185/65R15 88 11A; 248; 27H Kombilimousine; 195/60R15 88 11A; 246; 248; 26N; Schrägheck; nicht 27H Captur; 195/65R15 91 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26N; 721; 725; 73C; 74A; 27F 74P; 76Q 205/60R15 91 11A; 24J; 248; 26N; § 22 50689, Erweiterung 01 27F Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J Logan (Stufenheck) 50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012; 185/65R15 88 Frontantrieb; 195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R15 91 11A; 21P; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88 11A; 24M Logan MCV (Kombi) bis e2*2007/46*0013*.. 185/65R15 88 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb; 195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R15 91 11A; 21P; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84 11A; 24J; 24M; 51J Sandero bis Mj 2012; e2*2007/46*0013*.. 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 50 - 77 185/65R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 205/60R15 91 11A; 24C; 24D 74P; 77E 225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 21 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 70 185/65R15 88 Logan (Stufenheck) ab 195/60R15 88 11A; 22M Mj.2013; Logan 205/55R15 88 11A; 22M; 248 (Kombi) ab Mj.2013; 205/60R15 91 11A; 22M; 248 Logan MCV ab Mj.2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: MODUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e2*2001/116*0319*.. 48 - 58 165/65R15 51G Modus (kurzer 175/65R15 51G Radstand); Grand 48 - 82 185/60R15 84 Modus (langer 195/55R15 85 11A; 24J; 24M Radstand); 195/60R15 88 11A; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; § 22 50689, Erweiterung 01 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*93/81*0126*.., 40 - 79 195/45R15-78 nicht Dieselmotor; 5CK 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0126*.. 43 - 79 185/55R15 11A; 22B; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P RJA e2*2007/46*0676*.. 48 - 96 185/65R15 88 Schrägheck; 195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 205/60R15 91 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A; 215/55R15 89 11A; 245; 248; 26P; 27I 74P; 76Q; 77E; 81I 225/50R15 91 11A; 24J; 24M; 26B; 27I Verkaufsbezeichnung: RENAULT ESPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J 63 F691 65 - 79 205/60R15 11A; 22B; 24M; 52A; Frontantrieb; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R15 11A; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 52A 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B/C 53 E979 43 - 67 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-81 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 99 - 101 195/50R15 11A; 24M; 51G 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 21 Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D 53 F798 65 - 66 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-81 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P L 53 F144 43 - 67 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-81 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 99 - 101 195/50R15 11A; 24M; 51G 721; 725; 73C; 74A; 74P X 53 G073 43 - 81 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-81 11A; 21B 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 824 721; 725; 73C; 74A; 99 195/50R15 11A; 21B; 51G 74P Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 185/55R15 82 Nur Twingo; 195/45R15 78 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15 86 11A; 21P; 22M 721; 725; 73C; 74A; § 22 50689, Erweiterung 01 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 21 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter § 22 50689, Erweiterung 01 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 21 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen § 22 50689, Erweiterung 01 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 21 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und § 22 50689, Erweiterung 01 Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 850kg. 5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 824kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 21 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. § 22 50689, Erweiterung 01 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 81I) Nur mit Trommelbremse an der HA 824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Lodgy Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 400 VA 26P x = 280 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 50689, Erweiterung 01 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 400 15 VA 26N x = 330 y = 400 8 VA 27F x = 325 y = 300 30 HA 27H x = 325 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 21 Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 50689, Erweiterung 01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 15 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 21 Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 400 VA 26P x = 280 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 400 19 VA § 22 50689, Erweiterung 01 26N x = 330 y = 400 8 VA 27F x = 325 y = 300 30 HA 27H x = 325 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 21 Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Kombi, nur Dokker Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 400 VA 26P x = 280 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 400 15 VA § 22 50689, Erweiterung 01 26N x = 330 y = 400 8 VA 27F x = 325 y = 400 20 HA 27H x = 325 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 21 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: E12 Genehm.Nr.: e11*2007/46*0753*.. Handelsbez.: Nissan Note Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 370 VA 26P x = 230 y = 320 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 370 15 VA § 22 50689, Erweiterung 01 26N x = 280 y = 370 8 VA 27F x = 300 y = 390 25 HA 27H x = 300 y = 390 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 21 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*.. Handelsbez.: CLIO, CAPTUR Variante(n): nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 360 VA 26P x = 280 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 360 20 VA § 22 50689, Erweiterung 01 26N x = 350 y = 360 8 VA 27F x = 300 y = 340 25 HA 27H x = 300 y = 340 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 21 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2007/46*0008*.. Handelsbez.: CLIO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 360 VA 26P x = 280 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 360 20 VA § 22 50689, Erweiterung 01 26N x = 350 y = 360 8 VA 27F x = 300 y = 340 25 HA 27H x = 300 y = 340 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 21 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RJA Genehm.Nr.: e2*2007/46*0676*.. Handelsbez.: RENAULT CLIO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 255 VA 26P x = 240 y = 205 VA 27B x = 290 y = 270 HA 27I x = 240 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 50689, Erweiterung 01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 255 8 VA 26N x = 290 y = 255 25 VA 27F x = 290 y = 270 8 HA 27H x = 290 y = 270 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 28 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 21 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*.. Handelsbez.: CLIO, CAPTUR Variante(n): Frontantrieb, nur Captur, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 360 VA 26P x = 280 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 360 18 VA § 22 50689, Erweiterung 01 26N x = 350 y = 360 8 VA 27F x = 280 y = 360 23 HA 27H x = 280 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.