Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : BMW AG, HONDA, ROVER, Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 410030561/C2 EB6050/C2 Ø56,1-M-Ø72 56,1 660 2125 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. § 22 50689, Erweiterung 01 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MINI-N e1*2001/116*0343*.. 55 - 90 175/65R15 84 11A; 24D ab UKL-L e1*2007/46*0371*.. 185/65R15 88 11A; 24D; 24J e1*2001/116*0343*01; 195/55R15 85 11A; 24D; 24J Nicht Clubman; Nicht 195/60R15 88 11A; 24D; 24J Cabrio; bis 205/55R15 88 11A; 24D; 24J e1*2007/46*0371*09; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q MINI-N e1*2001/116*0343*.. 72 - 90 175/65R15 84 11A; 244 Roadster; Cabrio; UKL-C e1*2007/46*0369*.. 185/65R15 88 11A; 24J; 244; 247 Coupe; Frontantrieb; 195/55R15 85 11A; 24J; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 88 11A; 24J; 244; 247 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24J; 244; 247 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MINI-N e1*2001/116*0343*.. 70 - 90 175/65R15 84 11A; 24M Nur Clubman; Kombi; UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 185/65R15 88 11A; 24D; 24J Frontantrieb; 195/55R15 85 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 88 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24D; 24J 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: MINI (CLUBMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-K e1*2007/46*0370*.. 70 - 90 175/65R15 84 11A; 24M Nur Clubman; Kombi; 185/65R15 88 11A; 24D; 24J Frontantrieb; 195/55R15 85 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 88 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24D; 24J 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q § 22 50689, Erweiterung 01 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GP1; ZE2 110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; GA3 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EG2 e6*93/81*0017*.. 118 185/55R15-81 11A; 22B; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-84 11A; 22B; 22G; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 24J 74P 205/50R15-85 11A; 22B; 22G; 24D; 24J EG2 G069 118 185/55R15-81 11A; 22B; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-84 11A; 22B; 22G; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 24J 74P 205/50R15-85 11A; 22B; 22G; 24D; 24J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EH6 e6*93/81*0016*.. 92 185/55R15-81 11A; 22B; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-84 11A; 22B; 22G; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 24J 74P 205/50R15-85 11A; 22B; 22G; 24D; 24J EH6 G070 92 185/55R15-81 11A; 22B; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-84 11A; 22B; 22G; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 24J 74P 205/50R15-85 11A; 22B; 22G; 24D; 24J EJ1 G623 92 185/55R15-81 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-81 11A; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-84 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 54A 74P 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24C; 24D EJ2 G624 74 185/55R15-81 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 50689, Erweiterung 01 195/50R15-81 11A; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-84 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 54A 74P 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24C; 24D EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 66 185/55R15-81 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-83 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 54A 74P 205/50R15-85 11A; 22B; 24C; 24M EK1 e6*93/81*0008*.. 84 185/55R15-81 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-83 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 54A 74P 205/50R15-85 11A; 22B; 24C; 24M EK3 e6*93/81*0007*.. 84 185/55R15-81 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-83 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 54A 74P 205/50R15-85 11A; 22B; 24C; 24M EK4 e6*93/81*0009*.. 118 195/50R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; EM1 e6*93/81*0060*.. 195/55R15 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 51G 721; 725; 73C; 74A; 205/50R15-85 11A; 22B; 24C; 24M 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE6 e6*2001/116*0126*.., 66 - 73 175/65R15 84 11A; 21P; 24J; 24M Steilheck; 5-türig; e6*2007/46*0011*.. 185/55R15 82 11A; 21P; 22I; 24C; Frontantrieb; GG1 e6*2001/116*0125*.., 24D 10B; 11B; 11G; 11H; e6*2007/46*0010*.. 185/60R15 84 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; GG2 e6*2001/116*0127*.., 24D 721; 725; 73C; 74A; e6*2007/46*0015*.. 195/55R15 85 11A; 21B; 22I; 24C; 74P; 76Q GG3 e6*2001/116*0128*.., 24D e6*2007/46*0016*.. 195/60R15 88 11A; 21B; 22I; 24C; GG5 e6*2001/116*0131*.., 24D e6*2007/46*0013*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24C; GG6 e6*2001/116*0132*.., 24D e6*2007/46*0014*.. 205/55R15 88 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: HONDA LOGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA3 e6*98/14*0061*.. 48 185/55R15-82 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; § 22 50689, Erweiterung 01 74P Verkaufsbezeichnung: INSIGHT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE2 e6*2001/116*0130*.. 65 175/65R15 84 11A; 21J; 22I; 24J; 248 Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 185/60R15 84 11A; 21J; 22I; 24C; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15 85 11A; 21J; 22B; 24C; 721; 725; 729; 73C; 244 74A; 74P; 76Q 195/60R15 88 11A; 21J; 22B; 24C; 244 Verkaufsbezeichnung: Jazz Hybrid Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GP1 e6*2007/46*0012*.. 65 175/65R15 84 11A; 21P; 24J; 24M Steilheck; 5-türig; 185/55R15 82 11A; 21P; 22I; 24C; Frontantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R15 84 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I15 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 94 Nm Verkaufsbezeichnung: Mitsubishi ATTRAGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A10 e1*2007/46*1230*.. 59 175/55R15 77 Limousine; 175/60R15 81 Frontantrieb; 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen § 22 50689, Erweiterung 01 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : XW 110 Nm für Typ : F; RF; RT Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/60R15 88 11A; 24M nur Rover Streetwise; RF e11*93/81*0016*.. 205/55R15 88 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R15 91 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q F e11*93/81*0016*.. 44 - 107 185/55R15-81 11A; 21B; 22B Rover 200 u. 25; RF e11*93/81*0016*.., 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H; H224 24J; 24M; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A; 22G; 24C; 24D; 367 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 Verkaufsbezeichnung: ROVER 200/400 SERIE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW e11*93/81*0030*.. 82 185/55R15-81 11A; 22B; 24J; 24M Pkw geschlossen; 82 - 107 185/55R15 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M XW F377 55 - 103 185/55R15 11A; 22B; 24J; 24M; Pkw geschlossen; 51G Cabrio; 185/55R15-81 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 74P 24M 147 195/55R15 10N; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 51G 205/50R15 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631 § 22 50689, Erweiterung 01 Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RT e11*93/81*0014*.., 55 - 85 185/55R15-81 11A; 24J; 5DV Rover 400; H093 55 - 100 195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel § 22 50689, Erweiterung 01 über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch § 22 50689, Erweiterung 01 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 25 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen § 22 50689, Erweiterung 01 Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.