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							                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 25                                                           Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                         Seite: 1 von 9


                                             Fahrzeughersteller                           : BMW AG, HONDA, ROVER,



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 30
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung                  Kennzeichnung       (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                            Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
                             410030561/C2        EB6050/C2                      Ø56,1-M-Ø72              56,1                    660     2125    01/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50689, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : BMW AG
                             Befestigungsteile                            : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                      : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I13


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             MINI-N       e1*2001/116*0343*..         55 - 90    175/65R15 84    11A; 24D                   ab
                             UKL-L        e1*2007/46*0371*..                     185/65R15 88    11A; 24D; 24J              e1*2001/116*0343*01;
                                                                                 195/55R15 85    11A; 24D; 24J              Nicht Clubman; Nicht
                                                                                 195/60R15 88    11A; 24D; 24J              Cabrio; bis
                                                                                 205/55R15 88    11A; 24D; 24J              e1*2007/46*0371*09;
                                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                            74A; 74P; 76Q
                             MINI-N         e1*2001/116*0343*..       72 - 90    175/65R15 84    11A; 244                   Roadster; Cabrio;
                             UKL-C          e1*2007/46*0369*..                   185/65R15 88    11A; 24J; 244; 247         Coupe; Frontantrieb;
                                                                                 195/55R15 85    11A; 24J; 244; 247         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 195/60R15 88    11A; 24J; 244; 247         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 205/55R15 88    11A; 24J; 244; 247         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                            74A; 74P; 76Q




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 25                                                           Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.11.2019
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                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             MINI-N       e1*2001/116*0343*..       70 - 90   175/65R15 84       11A; 24M                 Nur Clubman; Kombi;
                             UKL-N1       e24*2007/46*0023*..                 185/65R15 88       11A; 24D; 24J            Frontantrieb;
                                                                              195/55R15 85       11A; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              195/60R15 88       11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              205/55R15 88       11A; 24D; 24J            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P; 76Q

                             Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 90 175/65R15 84               11A; 24M                 Nur Clubman; Kombi;
                                                                      185/65R15 88               11A; 24D; 24J            Frontantrieb;
                                                                      195/55R15 85               11A; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/60R15 88               11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      205/55R15 88               11A; 24D; 24J            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P; 76Q
§ 22 50689, Erweiterung 01




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GP1; ZE2
                                                                          110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1;
                                                                          GA3
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             EG2          e6*93/81*0017*..  118               185/55R15-81       11A; 22B; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              195/50R15-82       11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              195/55R15-84       11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 24J                      74P
                                                                              205/50R15-85       11A; 22B; 22G; 24D;
                                                                                                 24J
                             EG2            G069                    118       185/55R15-81       11A; 22B; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              195/50R15-82       11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              195/55R15-84       11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 24J                      74P
                                                                              205/50R15-85       11A; 22B; 22G; 24D;
                                                                                                 24J




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 25                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             EH6          e6*93/81*0016*..  92             185/55R15-81       11A; 22B; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           195/50R15-82       11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           195/55R15-84       11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              24J                      74P
                                                                           205/50R15-85       11A; 22B; 22G; 24D;
                                                                                              24J
                             EH6            G070                 92        185/55R15-81       11A; 22B; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           195/50R15-82       11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           195/55R15-84       11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              24J                      74P
                                                                           205/50R15-85       11A; 22B; 22G; 24D;
                                                                                              24J
                             EJ1            G623                 92        185/55R15-81       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           195/50R15-81       11A; 24C; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           195/55R15-84       11A; 21B; 22B; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              24M; 54A                 74P
                                                                           205/50R15-85       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                              24D
                             EJ2            G624                 74        185/55R15-81       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 50689, Erweiterung 01




                                                                           195/50R15-81       11A; 24C; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           195/55R15-84       11A; 21B; 22B; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              24M; 54A                 74P
                                                                           205/50R15-85       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                              24D
                             EJ9            e6*93/81*0006*..     55 - 66   185/55R15-81       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           195/50R15-81       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           195/55R15-83       11A; 22B; 24J; 24M;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              54A                      74P
                                                                           205/50R15-85       11A; 22B; 24C; 24M
                             EK1            e6*93/81*0008*..     84        185/55R15-81       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           195/50R15-81       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           195/55R15-83       11A; 22B; 24J; 24M;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              54A                      74P
                                                                           205/50R15-85       11A; 22B; 24C; 24M
                             EK3            e6*93/81*0007*..     84        185/55R15-81       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           195/50R15-81       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           195/55R15-83       11A; 22B; 24J; 24M;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              54A                      74P
                                                                           205/50R15-85       11A; 22B; 24C; 24M
                             EK4            e6*93/81*0009*..     118       195/50R15-81       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                             EM1            e6*93/81*0060*..               195/55R15          11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                           205/50R15-85       11A; 22B; 24C; 24M       74P




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 25                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
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                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73     175/65R15 84       11A; 21P; 24J; 24M       Steilheck; 5-türig;
                                            e6*2007/46*0011*..             185/55R15 82       11A; 21P; 22I; 24C;      Frontantrieb;
                             GG1            e6*2001/116*0125*..,                              24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e6*2007/46*0010*..             185/60R15 84       11A; 21P; 22I; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                             GG2            e6*2001/116*0127*..,                              24D                      721; 725; 73C; 74A;
                                            e6*2007/46*0015*..             195/55R15 85       11A; 21B; 22I; 24C;      74P; 76Q
                             GG3            e6*2001/116*0128*..,                              24D
                                            e6*2007/46*0016*..             195/60R15 88       11A; 21B; 22I; 24C;
                             GG5            e6*2001/116*0131*..,                              24D
                                            e6*2007/46*0013*..             205/50R15 86       11A; 21B; 22B; 24C;
                             GG6            e6*2001/116*0132*..,                              24D
                                            e6*2007/46*0014*..             205/55R15 88       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                              24D

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA LOGO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GA3          e6*98/14*0061*..  48             185/55R15-82       11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              24D                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
§ 22 50689, Erweiterung 01




                                                                                                                       74P

                             Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65           175/65R15 84       11A; 21J; 22I; 24J; 248 Schrägheck 4-türig;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                           185/60R15 84       11A; 21J; 22I; 24C; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           195/55R15 85       11A; 21J; 22B; 24C;     721; 725; 729; 73C;
                                                                                              244                     74A; 74P; 76Q
                                                                           195/60R15 88       11A; 21J; 22B; 24C;
                                                                                              244

                             Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GP1          e6*2007/46*0012*.. 65            175/65R15 84       11A; 21P; 24J; 24M       Steilheck; 5-türig;
                                                                           185/55R15 82       11A; 21P; 22I; 24C;      Frontantrieb;
                                                                                              24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           185/60R15 84       11A; 21P; 22I; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              24D                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76Q




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 25                                                           Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 5 von 9
                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           :
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I15


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 94 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Mitsubishi ATTRAGE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A10          e1*2007/46*1230*..  59     175/55R15 77                                         Limousine;
                                                                     175/60R15 81                                         Frontantrieb;
                                                                     185/55R15 82                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     195/50R15 82                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
§ 22 50689, Erweiterung 01




                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : XW
                                                                          110 Nm für Typ : F; RF; RT
                             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                             F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/60R15 88  11A; 24M                                nur Rover Streetwise;
                             RF           e11*93/81*0016*..         205/55R15 88  11A; 22I; 24J; 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    225/50R15 91  11A; 22B; 24D; 24J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 76Q
                             F              e11*93/81*0016*..       44 - 107 185/55R15-81        11A; 21B; 22B            Rover 200 u. 25;
                             RF             e11*93/81*0016*..,               195/50R15-82        11A; 21B; 22B; 22G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            H224                                                 24J; 24M; 367            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              205/50R15-85       11A; 21B; 22B; 22F;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 22G; 24C; 24D; 367       74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 25                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200/400 SERIE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XW           e11*93/81*0030*.. 82       185/55R15-81             11A; 22B; 24J; 24M       Pkw geschlossen;
                                                            82 - 107 185/55R15                11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           195/50R15-82       11A; 21B; 22B; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              24M                      74P
                                                                           205/50R15-85       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                              24M
                             XW             F377                 55 - 103 185/55R15           11A; 22B; 24J; 24M;      Pkw geschlossen;
                                                                                              51G                      Cabrio;
                                                                           185/55R15-81       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           195/50R15-82       11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                           205/50R15-85       11A; 21B; 22B; 24J;      74P
                                                                                              24M
                                                                 147       195/55R15          10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                                              24J; 24M; 51G
                                                                           205/50R15          11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                              24M; 631
§ 22 50689, Erweiterung 01




                             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RT           e11*93/81*0014*.., 55 - 85 185/55R15-81             11A; 24J; 5DV            Rover 400;
                                          H093               55 - 100 195/50R15-82            11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/55R15-83            11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Reifenfabrikate verwendet werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 25                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 9
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
§ 22 50689, Erweiterung 01




                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 25                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 9
                                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 50689, Erweiterung 01




                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 924kg.
                             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 25                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 9 von 9
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
§ 22 50689, Erweiterung 01




                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.