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							Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25                                                           Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.09.2021
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                Fahrzeughersteller              BMW AG, HONDA, ROVER,




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)            : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart                  : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-         zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff             Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                         last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                         in kg      in mm     datum
410030561/C2        EB6050/C2                  Ø56,1-M-Ø72                 56,1                          660      2125    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     MINI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
 MINI-N       e1*2001/116*0343*.. 55 - 90        175/65R15   84    11A; 24D                       ab
 UKL-L        e1*2007/46*0371*..                 185/65R15   88    11A; 24D; 24J                  e1*2001/116*0343*01;
                                                 195/55R15   85    11A; 24D; 24J                  Nicht Clubman; Nicht
                                                 195/60R15   88    11A; 24D; 24J                  Cabrio; bis
                                                 205/55R15   88    11A; 24D; 24J                  e1*2007/46*0371*09;
                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                                  74A; 74P; 76Q
 MINI-N        e1*2001/116*0343*.. 72 - 90       175/65R15   84    11A;    244                    Roadster; Cabrio;
 UKL-C         e1*2007/46*0369*..                185/65R15   88    11A;    24J;   244;   247      Coupe; Frontantrieb;
                                                 195/55R15   85    11A;    24J;   244;   247      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/60R15   88    11A;    24J;   244;   247      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 205/55R15   88    11A;    24J;   244;   247      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                  74A; 74P; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25                                                           Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
MINI-N       e1*2001/116*0343*.. 70 - 90          175/65R15   84   11A; 24M                  Nur Clubman; Kombi;
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..                  185/65R15   88   11A; 24D; 24J             Frontantrieb;
                                                  195/55R15   85   11A; 24D; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/60R15   88   11A; 24D; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  205/55R15   88   11A; 24D; 24J             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 90 175/65R15            84   11A; 24M                  Nur Clubman; Kombi;
                                         185/65R15            88   11A; 24D; 24J             Frontantrieb;
                                         195/55R15            85   11A; 24D; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/60R15            88   11A; 24D; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/55R15            88   11A; 24D; 24J             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 76Q




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : HONDA
Befestigungsteile                            : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 108 Nm für Typ : GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GP1; ZE2
                                               110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1;
                                               GA3
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
EG2          e6*93/81*0017*..  118                185/55R15-81     11A; 22B; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/50R15-82     11A; 22B; 24D; 24J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  195/55R15-84     11A; 22B; 22G; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                   24J                       74P
                                                  205/50R15-85     11A; 22B; 22G; 24D;
                                                                   24J
EG2            G069                    118        185/55R15-81     11A; 22B; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/50R15-82     11A; 22B; 24D; 24J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  195/55R15-84     11A; 22B; 22G; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                   24J                       74P
                                                  205/50R15-85     11A; 22B; 22G; 24D;
                                                                   24J
EH6            e6*93/81*0016*..        92         185/55R15-81     11A; 22B; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/50R15-82     11A; 22B; 24D; 24J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  195/55R15-84     11A; 22B; 22G; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                   24J                       74P
                                                  205/50R15-85     11A; 22B; 22G; 24D;
                                                                   24J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25                                                       Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 16.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EH6          G070              92            185/55R15-81      11A; 22B; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/50R15-82      11A; 22B; 24D; 24J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/55R15-84      11A; 22B; 22G; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24J                       74P
                                             205/50R15-85      11A; 22B; 22G; 24D;
                                                               24J
EJ1           G623                 92        185/55R15-81      11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/50R15-81      11A; 24C; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/55R15-84      11A; 21B; 22B; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24M; 54A                  74P
                                             205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24D
EJ2           G624                 74        185/55R15-81      11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/50R15-81      11A; 24C; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/55R15-84      11A; 21B; 22B; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24M; 54A                  74P
                                             205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24D
EJ9           e6*93/81*0006*..     55 - 66   185/55R15-81      11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/50R15-81      11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/55R15-83      11A; 22B; 24J; 24M;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               54A                       74P
                                             205/50R15-85      11A; 22B; 24C; 24M
EK1           e6*93/81*0008*..     84        185/55R15-81      11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/50R15-81      11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/55R15-83      11A; 22B; 24J; 24M;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               54A                       74P
                                             205/50R15-85      11A; 22B; 24C; 24M
EK3           e6*93/81*0007*..     84        185/55R15-81      11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/50R15-81      11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/55R15-83      11A; 22B; 24J; 24M;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               54A                       74P
                                             205/50R15-85      11A; 22B; 24C; 24M
EK4           e6*93/81*0009*..     118       195/50R15-81      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
EM1           e6*93/81*0060*..               195/55R15         11A; 22B; 24J; 24M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                             205/50R15-85      11A; 22B; 24C; 24M        74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25                                                           Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73        175/65R15 84      11A; 21P; 24J; 24M        Steilheck; 5-türig;
               e6*2007/46*0011*..                185/55R15 82      11A; 21P; 22I; 24C;       Frontantrieb;
GG1            e6*2001/116*0125*..,                                24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*2007/46*0010*..                185/60R15 84      11A; 21P; 22I; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
GG2            e6*2001/116*0127*..,                                24D                       721; 725; 73C; 74A;
               e6*2007/46*0015*..                195/55R15 85      11A; 21B; 22I; 24C;       74P; 76Q
GG3            e6*2001/116*0128*..,                                24D
               e6*2007/46*0016*..                195/60R15 88      11A; 21B; 22I; 24C;
GG5            e6*2001/116*0131*..,                                24D
               e6*2007/46*0013*..                205/50R15 86      11A; 21B; 22B; 24C;
GG6            e6*2001/116*0132*..,                                24D
               e6*2007/46*0014*..                205/55R15 88      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                   24D

Verkaufsbezeichnung:     HONDA LOGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GA3          e6*98/14*0061*..  48                185/55R15-82      11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65              175/65R15 84      11A; 21J; 22I; 24J; 248 Schrägheck 4-türig;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                 185/60R15 84      11A; 21J; 22I; 24C; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 195/55R15 85      11A; 21J; 22B; 24C;     721; 725; 729; 73C;
                                                                   244                     74A; 74P; 76Q
                                                 195/60R15 88      11A; 21J; 22B; 24C;
                                                                   244

Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GP1          e6*2007/46*0012*.. 65               175/65R15 84      11A; 21P; 24J; 24M        Steilheck; 5-türig;
                                                 185/55R15 82      11A; 21P; 22I; 24C;       Frontantrieb;
                                                                   24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 185/60R15 84      11A; 21P; 22I; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   24D                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76Q




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           :
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I15


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 94 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25                                                           Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Mitsubishi ATTRAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
A10          e1*2007/46*1230*..  59     175/55R15             77                             Limousine;
                                        175/60R15             81                             Frontantrieb;
                                        185/55R15             82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/50R15             82                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : ROVER
Befestigungsteile                            : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm für Typ : XW
                                               110 Nm für Typ : F; RF; RT
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/60R15 88  11A; 24M                                nur Rover Streetwise;
RF           e11*93/81*0016*..         205/55R15 88  11A; 22I; 24J; 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/50R15 91  11A; 22B; 24D; 24J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76Q
F              e11*93/81*0016*..       44 - 107 185/55R15-81        11A; 21B; 22B            Rover 200 u. 25;
RF             e11*93/81*0016*..,               195/50R15-82        11A; 21B; 22B; 22G;      10B; 11B; 11G; 11H;
               H224                                                 24J; 24M; 367            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 22F;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                    22G; 24C; 24D; 367       74P

Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200/400 SERIE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW           e11*93/81*0030*.. 82       185/55R15-81                11A; 22B; 24J; 24M       Pkw geschlossen;
                               82 - 107 185/55R15                   11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  195/50R15-82      11A; 21B; 22B; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24M                      74P
                                                  205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                    24M
XW             F377                    55 - 103 185/55R15           11A; 22B; 24J; 24M;      Pkw geschlossen;
                                                                    51G                      Cabrio;
                                                  185/55R15-81      11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/50R15-82      11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                                  205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J;      74P
                                                                    24M
                                       147        195/55R15         10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                    24J; 24M; 51G
                                                  205/50R15         11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                    24M; 631



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25                                                        Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
RT           e11*93/81*0014*.., 55 - 85  185/55R15-81           11A; 24J; 5DV             Rover 400;
             H093               55 - 100 195/50R15-82           11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/55R15-83           11A; 21B; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24M                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25                                                        Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.09.2021
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kot flügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25                                                       Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 16.09.2021
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmes ser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
ANLAGE: 25                                                       Radtyp: EB6050
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 16.09.2021
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.