Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 10 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 410040571/CC EB6050/CC Ø57,1-EX-Ø72 57,1 Kunststoff 660 2125 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: EX1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: MII Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AA e13*2007/46*1168*.. 44 - 66 165/60R15 77 nicht Cross UP; Van; AAN e13*2007/46*1183*.. 165/65R15 81 Schrägheck 2-türig; 175/55R15 77 Schrägheck 4-türig; 175/60R15 81 Frontantrieb; 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: SEAT AROSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6H e1*95/54*0049*.. 37 - 55 195/45R15 11A; 22B; 24M; 51G bis e1*95/54*0049*02; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6HS e9*98/14*0037*.. 37 - 74 195/45R15 78 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 10 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: EX1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CITIGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AA e13*2007/46*1169*.. 44 - 66 165/60R15 77 nicht Cross UP; Van; AAN e13*2007/46*1184*.. 165/65R15 81 Schrägheck 2-türig; 175/55R15 77 Schrägheck 4-türig; 175/60R15 81 Frontantrieb; 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: EX1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : AA; AAN; 1E; 1EX0; 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1; 6E; 6N; 6NF; 6X 120 Nm für Typ : AA Verkaufsbezeichnung: UP! Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AA e13*2007/46*1167*.. 55 175/55R15 77 nur Cross UP; 175/60R15 81 Frontantrieb; 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q AA e13*2007/46*1167*.. 85 165/65R15 M+S UP GTI; 175/60R15 M+S Schräghecklimousine; 185/55R15 M+S 11A; 26P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 10 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: UP! Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AA e13*2007/46*1167*.. 44 - 66 165/60R15 77 nicht Cross UP; Van; AAN e13*2007/46*1182*.. 165/65R15 81 Schrägheck 2-türig; 175/55R15 77 Schrägheck 4-türig; 175/60R15 81 Frontantrieb; 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: VW GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 185/55R15-81 nur bis 924 kg zul. nur e1*96/79*0070*00; 1EX0 G407 Achslast; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R15-82 721; 725; 73C; 74A; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 54A 74P 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1H e1*96/79*0068*.. 66 185/55R15-81 Pkw geschlossen; 195/50R15 11A; 24J; 24M; 51G Allradantrieb; 195/50R15-82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15-85 11A; 21B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1H e1*96/79*0068*.. 40 - 44 185/55R15-81 Kombi; Frontantrieb; 1HX0 F804 40 - 85 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 54A 721; 725; 73C; 74A; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 74P 24M 1HX0F F894 40 - 85 185/55R15-81 Schrägheck; 195/50R15 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-85 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P 1HX0F F894 40 - 44 185/55R15-81 Steilheck; 40 - 85 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 54A 721; 725; 73C; 74A; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 74P 24M 1HX1 e1*92/53*0004*.. 66 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R15-82 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 205/50R15-85 11A; 21B; 24J; 24M 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 10 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: VW LUPO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6E e1*2001/116*0114*.., 77 195/45R15 78 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0114*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 915 6X e1*2001/116*0085*.., 37 - 74 195/45R15-78 VEI; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0085*.., 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; e1*98/14*0085*.. 24M; 54A 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6N e1*98/14*0069*.. 37 - 92 195/45R15 51G Polo GP (Facelift Okt.1999); ab e1*98/14*0069*07; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6N e1*96/79*0069*.., 33 - 88 195/45R15-78 11A; 24M nur bis e1*98/14*0069*.., e1*98/14*0069*06; G774 10B; 11B; 11G; 11H; 6NF G951 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 10 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über di e gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustell en. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Bet riebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 10 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewicht e angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. VEI) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-18-WIRD/N2_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689 ANLAGE: 10 Radtyp: EB6050 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AA Genehm.Nr.: e13*2007/46*1167*.. Handelsbez.: UP! Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 195 y = 300 VA 26P x = 145 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 350 y = 250 30 HA 26N x = 195 y = 300 8 VA 26J x = 195 y = 300 22 VA 27H x = 350 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.