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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 50692




                                      special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


             Nummer der Genehmigung: 50692                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   EB6560
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 50692                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 50692




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   16.04.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0041-18-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 50692                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1 - 37

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 50692




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 50692                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        08.05.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 50692




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 24

             Fahrzeughersteller                         : DAIHATSU, FCA, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi,
                                                          HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA,
                                                          MAZDA, MAZDA J, OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
             410040541/CC        EB6560/CC                  Ø54,1-M-Ø72                 54,1     Kunststoff     660     2100     01/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIHATSU
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M12
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
§ 22 50692




             Verkaufsbezeichnung:     SIRION
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW              Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
             M3           e13*2001/116*0147*.., 64 - 67         195/45R16 80                               Allradantrieb;
                            e13*2003/97*0147*..
                                                                205/45R16 83     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74A; 74P
             M3             e13*2001/116*0147*.., 51 - 76       195/45R16 80                               Frontantrieb;
                            e13*2003/97*0147*..
                                                                205/45R16 83     11A; 22H; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P

             Verkaufsbezeichnung:     SIRION, JUSTY
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             M3           e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 195/45R16 80                                       Allradantrieb;
                            e13*2003/97*0147*..
                                                                205/45R16 83     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74A; 74P
             M3             e13*2001/116*0147*.., 51 - 76       195/45R16 80                               Frontantrieb;
                            e13*2003/97*0147*..
                                                                205/45R16 83     11A; 22H; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2018
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             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FCA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M12
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 127 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     124 SPIDER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
             NFM          e3*2007/46*0474*.. 96 - 125 195/50R16 84               124                      Cabrio; Mit
                                                      205/45R16 83               12I                      Radhausverbreiterung
                                                      205/50R16 87               11A; 12A; 26P            Serie; Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                          76U; FHI

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 50692




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                                          EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND)
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M12
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : GB; GB-HME; IA; IA-HME; PA; PAG
                                                          107 Nm für Typ : PB; PBT
                                                          110 Nm für Typ : GB; MC; MCT; TB; TBI
             Verkaufsbezeichnung:     ACCENT
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             MC           e4*2001/116*0103*.. 71 - 83         195/45R16 84                                Stufenheck;
             MCT          e4*2001/116*0110*..                 195/50R16 84       11A; 24J                 Schrägheck;
                                                              205/45R16 83       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

             Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GETZ
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
             TB           e4*98/14*0066*.. 46 - 81 195/45R16 80                  11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/45R16 83                  11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
             TBI            e4*2001/116*0123*..     48 - 78   195/45R16 80       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/45R16 83       11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI I10
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             PA           e4*2001/116*0131*.. 49 - 63      195/40R16 80       11A; 21P; 22M; 24J;      Schrägheck;
             PAG          e11*2001/116*0357*..                                24M                      Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94     195/50R16 84       11A; 21P; 22H; 24C;      2-türig; 4-türig;
             PBT          e11*2007/46*0129*..                                 244                      Frontantrieb;
                                                           205/45R16 83       11A; 22H; 24J; 244       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/50R16 87       11A; 21B; 22F; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              244                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     i10
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             IA           e11*2007/46*1008*..    49 - 64   185/50R16 81       11A; 24J; 248; 26B;      Schrägheck;
             IA-HME       e13*2007/46*1602*..                                 26J; 27H                 Frontantrieb;
                                                           185/55R16 83       11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26J; 27H                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           195/40R16 80       11A; 24J; 248            721; 725; 73C; 74A;
§ 22 50692




                                                           195/45R16 80       11A; 24J; 248; 26N;      74P
                                                                              26P; 27H
                                                           195/50R16 84       11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27H
                                                           195/55R16 87       11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27H
                                                           205/45R16 83       11A; 24J; 244; 26B;
                                                                              26J; 27H
                                                           205/50R16 87       11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27F
                                                           215/50R16 90       11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27F

             Verkaufsbezeichnung:     i20
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GB-HME       e13*2007/46*1603*..    55 - 88   185/55R16 83       11A; 24J; 26N; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/55R16 87       11A; 24J; 248; 26N;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              26P                      721; 725; 73C; 74A;
                                                           205/50R16 87       11A; 24J; 248; 26B;      74P
                                                                              26J; 27H

             Verkaufsbezeichnung:     i20, i20 Active
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GB           e11*2007/46*1600*.. 66 - 89      195/50R16 84                                i20 Active;
                                                           195/55R16 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/50R16 87       11A; 26P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           215/50R16 90       11A; 26N; 26P; 27I       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76U



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2018
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                                                                                                                    Seite: 4 von 24
             Verkaufsbezeichnung:     i20, i20 Active
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GB           e11*2007/46*1600*.. 55 - 88           185/55R16 83     11A; 24J; 26N; 26P       nicht i20 Active;
                                                                195/55R16 87     11A; 24J; 248; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26P                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                205/50R16 87     11A; 24J; 248; 26B;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 26J; 27H                 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : YB; JA (Kegelbund)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M12
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : DE; BA; UB; YB
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M12
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; DE; UB
                                                          117 Nm für Typ : JA
                                                          120 Nm für Typ : YB
§ 22 50692




                                                          127 Nm für Typ : YB
             Verkaufsbezeichnung:     JB / Rio
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             DE           e4*2001/116*0093*.. 65 - 83           195/45R16 84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/50R16 84     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                205/45R16 83                              721; 725; 73C; 74A;
                                                    71 - 83     195/45R16 80     5DA                      74P

             Verkaufsbezeichnung:     PICANTO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             JA           e11*2007/46*3848*.. 49 - 62           195/45R16 80     11A; 24J; 248; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26P; 27H                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

             Verkaufsbezeichnung:     PICANTO, SA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             BA           e4*2001/116*0085*.. 44 - 48           195/40R16 76     11A; 22I; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 916




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     RIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
             UB           e11*2007/46*0195*..       51 - 80   185/55R16 83                                 Schrägheck;
                                                              195/50R16 84                                 Frontantrieb;
                                                              195/55R16 87                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 74P; 76U

             Verkaufsbezeichnung:     RIO, STONIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
             YB           e11*2007/46*3777*.. 57 - 88         185/55R16 83       11A; 248; 26P             RIO;
                                                              185/60R16 86       11A; 248; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              195/50R16 84       11A; 24J; 248; 26P        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              195/55R16 87       11A; 24J; 248; 26P        721; 725; 73C; 74A;
                                                              205/50R16 87       11A; 24J; 248; 26B;       74P; 76U; 77E
                                                                                 27H
                                                              215/50R16 90       11A; 241; 244; 246;
                                                                                 247; 26B; 27H
             YB             e11*2007/46*3777*..     61 - 89   185/55R16 83       12A                       STONIC;
                                                              185/60R16 86       12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              195/55R16 87       11A; 12A; 21P             51A; 71C; 71K; 721;
                                                              195/60R16 89       11A; 12A; 21P; 54A        725; 73C; 74A; 74P;
                                                              205/50R16 87       11A; 12A; 21P; 22I; 246   76U; 77E
§ 22 50692




                                                              205/55R16 91       11A; 12A; 21P; 22I;
                                                                                 246; 54A
                                                              205/60R16 92       11A; 12A; 21P; 22I;
                                                                                 246; 54A
                                                              215/50R16 90       11A; 12A; 21B; 21N;
                                                                                 22I; 24J; 248
                                                              225/50R16 92       11A; 12A; 21B; 21N;
                                                                                 22B; 24J; 248; 54A

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : BG; BA; NA; BJD; BJ; NB
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M12
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : DE 1; DEE; DE
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M2
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             NA           e2*93/81*0163*.., 66 - 96        205/45R16-83       11A; 21L; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                            F488                                              54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             NB             e11*96/79*0083*..,   81 - 107 205/45R16-83                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                            e11*98/14*0083*..             215/40R16-82        11A; 24J; 24M            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             DE           e13*2001/116*0254*.. 50 - 76     195/45R16 80                                Schrägheck;
             DE 1         e13*2001/116*0255*..             205/45R16 83       11A; 24M                 Frontantrieb;
             DEE          e13*2007/46*1070*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             BA           e13*96/27*0023*.. 54 - 65        195/45R16-80       5DA                      Mazda 323P;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 50692




                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             BA             e13*96/27*0023*..,   54 - 84   195/45R16-80       Ottomotor; 5DA           Mazda 323C/S;
                            G878                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             BA             e13*96/27*0023*..,   65 - 84   195/45R16-80       5DA                      Mazda 323F;
                            G878                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             BG             F276                 41 - 94   195/45R16 80       33H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 96   195/50R16-83       11A; 21B; 22B            Stufenheck;
                            e1*98/14*0094*..               205/45R16-83       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
             BJD            e1*98/14*0181*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 96   195/50R16-83       11A; 21B; 22B            Schrägheck;
                            e1*98/14*0094*..               205/45R16-83       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
             BJD            e1*98/14*0181*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2018
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             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA J
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M12
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 127 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Mazda MX-5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ND           e11*2007/46*2661*.. 96 - 125 195/50R16 84              124                      Cabrio; Mit
                                                       205/45R16 83              12I                      Radhausverbreiterung
                                                       205/50R16 87              11A; 12A; 26P            Serie; Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                          76U; FHI

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 50692




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M11
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AGILA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GMIA         e50*2001/116*0010*.. 48 - 63        195/45R16 80       11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                               48 - 69        185/50R16 81       11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              195/50R16 84       11A; 21P; 22I; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                                              205/45R16 83       11A; 22I; 24J; 24M       74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Suzuki, SUZUKI
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : FZ ((nur VIN NR.: JSA...))
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M18
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : EW; MF (Kegelbund)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M6
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : NZ ((nur VIN NR.: JSA...))


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2018
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             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M6
             Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                           für Typ : ER; AZ
             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M6
             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                           für Typ : NZ; FZ ((nur VIN NR.: TSM...))
             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M11
             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                           für Typ : NH; EX; MZ; MH
             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M11
             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 85 Nm für Typ : ER; EX; MF; MH; MZ; NH
                                                           100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
             Verkaufsbezeichnung:     BALENO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
             EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82          185/55R16 83       11A; 26P; 27I           Frontantrieb;
                                                              195/50R16 84       11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              205/50R16 87       11A; 24J; 248; 26B;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 26N; 27B                74P

             Verkaufsbezeichnung:     IGNIS
§ 22 50692




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             MF           e4*2007/46*1162*..        66        185/55R16 83                                Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69         195/45R16 80       11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                              195/50R16 84       11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              205/45R16 83       11A; 22I; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
             NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 195/45R16 80               11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/45R16 83               11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73         195/45R16 80       11A; 24K                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/45R16 83       11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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                                                                                                                  Seite: 9 von 24

             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ER           e4*98/14*0054*..  66 - 78         195/45R16 80                               Stufenheck;
                                                            195/50R16 84      11A; 21B; 21L; 22B;      Schrägheck;
                                                                              22L                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R16 83      11A; 21L; 22L            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FZ           e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 185/50R16 81                                     Schrägheck;
                          e4*2007/46*0294*..          185/55R16 83                                     Allradantrieb;
             NZ           e4*2007/46*0155*..          195/50R16 84            11A; 22I; 245            Radschrauben;
                                                      205/45R16 83            11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/50R16 87            SAV; 11A; 22I; 24J;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                              270                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 74P
             FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   185/50R16 81                               Schrägheck;
                            e4*2007/46*0294*..              185/55R16 83                               Allradantrieb;
             NZ             e4*2007/46*0155*..              195/50R16 84      11A; 22I; 245            Radmuttern;
                                                            205/45R16 83      11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R16 87      SAV; 11A; 22I; 24J;      12A; 51A; 573; 71C;
§ 22 50692




                                                                              270                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 74P
             MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   195/45R16 80                               nur bis
                                                            195/50R16 84                               e4*2001/116*0090*03;
                                                            205/45R16 83                               Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   195/45R16 80      11A; 24M                 ab
                                                            195/50R16 84      11A; 24J; 24M            e4*2001/116*0090*04;
                                                            205/45R16 83      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             NZ             e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   185/50R16 81                               Frontantrieb;
                            e4*2007/46*0293*..              185/55R16 83                               Radschrauben;
                                                            195/50R16 84      11A; 22I; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R16 83      11A; 22I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            205/50R16 87      SAV; 11A; 22I; 24J;      721; 725; 729; 73C;
                                                                              270                      74A; 74P
             NZ             e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   185/50R16 81                               Frontantrieb;
                            e4*2007/46*0293*..              185/55R16 83                               Radmuttern;
                                                            195/50R16 84      11A; 22I; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R16 83      11A; 22I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            205/50R16 87      SAV; 11A; 22I; 24J;      721; 725; 729; 73C;
                                                                              270                      74A; 74P




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2018
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                                                                                                                    Seite: 10 von 24
             Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AZ           e4*2007/46*1205*.. 66 - 82          185/55R16 83       122                      Allradantrieb;
                                                              195/50R16 84       11A; 12A; 24J            Frontantrieb;
                                                              205/50R16 87       11A; 12A; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: M12
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             E12J         e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 195/50R16 84             5EA                      Kombi; Stufenheck;
                            e11*98/14*0180*..
             E12T           e11*2001/116*0181*.., 66 - 141 195/50R16 84W 5EA                              Schrägheck;
                            e11*98/14*0181*..
§ 22 50692




             E12U           e11*2001/116*0179*..,          195/55R16 87                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                            e11*98/14*0179*..
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
             E12J1        e11*98/14*0178*.. 66 - 99 195/50R16 84                 5EA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R16 87                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA IQ
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66         185/55R16 83       11A; 22I; 24J; 248       Frontantrieb;
                                                              195/50R16 84       11A; 22I; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/50R16 87       11A; 21P; 22B; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 244                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 98      195/45R16 80                                       Yaris TS;
                                                       195/50R16 84  11A; 24M                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/45R16 83  11A; 24M                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76U




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/45R16 80                                    Toyota Yaris;
             XP9F(a)      e11*2001/116*0249*..         195/50R16 84  11A; 24M                          Daihatsu Charade;
                                                       205/45R16 83  11A; 24M                          Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.. 51 - 82 185/55R16 83            11A; 26P; 27I            Schrägheck;
                                                      195/45R16 80            11A; 26P; 5DA            Frontantrieb;
                                                      195/50R16               11A; 26P; 27I; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/45R16 83            11A; 26P; 27I            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
§ 22 50692




                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
§ 22 50692




                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 50692




             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                  durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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                                                                                                                 Seite: 14 von 24
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 50692




                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
                  Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 900kg.
             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1000kg.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 50692




             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                  bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                  zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                  auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                  werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                  (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
             FHI) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des
                  Herstellers BREMBO nicht zulässig.
             SAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                  (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die über das Lenkgetriebe mit der
                  Kennzeichnung 71L an der Gehäuseoberseite verfügen.
                  Das so gekennzeichnete Lenkgetriebe wird bei Fahrzeugausführungen werksseitig verbaut, die bereits
                  serienmäßig 16 Zoll-Bereifung verwenden, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                  (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)).
§ 22 50692




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HYUNDAI
                    Fahrzeugtyp:      GB
                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*1600*..
                    Handelsbez.:      i20, i20 Active

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 250             y = 250                    HA
                          27I                      x = 200             y = 200                    HA
                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                          26P                      x = 250             y = 250                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50692




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 250       y = 250             15                HA
                          27H                   x = 250       y = 250              8                HA
                          26J                   x = 250       y = 250             20                VA
                          26N                   x = 250       y = 250              8                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HYUNDAI
                    Fahrzeugtyp:      IA
                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*1008*..
                    Handelsbez.:      i10

                    Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 290             y = 340                    VA
                          26P                      x = 240             y = 290                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 280       y = 360             25                HA
                          27H                   x = 280       y = 360              8                HA
                          26J                   x = 290       y = 340             30                VA
                          26N                   x = 290       y = 340              8                VA
§ 22 50692




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HYUNDAI
                    Fahrzeugtyp:      GB
                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*1600*..
                    Handelsbez.:      i20, i20 Active

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 300             y = 200                    VA
                          26B                      x = 350             y = 250                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 250       y = 250              8                HA
                          27F                   x = 250       y = 250             25                HA
                          26N                   x = 350       y = 250              8                VA
                          26J                   x = 350       y = 250             25                VA
§ 22 50692




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       KIA
                    Fahrzeugtyp:      YB
                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3777*..
                    Handelsbez.:      RIO, STONIC

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 240             y = 190                    VA
                          26P                      x = 190             y = 140                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 250       y = 290              8                HA
                          27F                   x = 250       y = 290             21                HA
                          26N                   x = 240       y = 190              8                VA
                          26J                   x = 240       y = 190             26                VA
§ 22 50692




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       KIA
                    Fahrzeugtyp:      JA
                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3848*..
                    Handelsbez.:      PICANTO

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 180             y = 160                    VA
                          26B                      x = 230             y = 210                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 230       y = 310              8                HA
                          27F                   x = 230       y = 310             30                HA
                          26N                   x = 230       y = 210              8                VA
                          26J                   x = 230       y = 210             30                VA
§ 22 50692




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       MAZDA J
                    Fahrzeugtyp:      ND
                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*2661*..
                    Handelsbez.:      Mazda MX-5

                    Variante(n):      Cabrio, Heckantrieb, Mit Radhausverbreiterung Serie

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 290             y = 300                    HA
                          27I                      x = 240             y = 250                    HA
                          26B                      x = 330             y = 320                    VA
                          26P                      x = 280             y = 270                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 290       y = 300              8                HA
                          27F                   x = 290       y = 300             11                HA
§ 22 50692




                          26N                   x = 330       y = 320              8                VA
                          26J                   x = 330       y = 320             12                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                          Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 16.04.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       SUZUKI
                    Fahrzeugtyp:      EW
                    Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0177*..
                    Handelsbez.:      BALENO

                    Variante(n):      Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                    Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                          27B                         x = 250             y = 300                 HA
                          27I                         x = 200             y = 250                 HA
                          26B                         x = 290             y = 300                 VA
                          26P                         x = 240             y = 200                 VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27H                    x = 250       y = 300             8                HA
                          27F                    x = 250       y = 300            25                HA
§ 22 50692




                          26N                    x = 290       y = 300             8                VA
                          26J                    x = 290       y = 300            30                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:      XP13M(a)
                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0152*..
                    Handelsbez.:      TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

                    Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 300             y = 335                    HA
                          27I                      x = 250             y = 285                    HA
                          26B                      x = 320             y = 325                    VA
                          26P                      x = 270             y = 275                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 300       y = 335              8                HA
                          27F                   x = 300       y = 335             19                HA
§ 22 50692




                          26N                   x = 320       y = 325              8                VA
                          26J                   x = 320       y = 325             25                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.