Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692 ANLAGE: 4 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : BMW AG, HONDA, KIA, NETHERLAND, ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 410040561/CC EB6560/CC Ø56,1-I-Ø72 56,1 Kunststoff 660 2100 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R50; MINI Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I6 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MINI-N; MINI; UKL-N1; UKL-K Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50 140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-K; UKL-N1 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 125 195/50R16 84 11A; 22B; 24M RS M14 x 1,25; 55 - 160 195/55R16 11A; 22B; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 125 195/50R16 84 11A; 22B; 24M RS M14 x 1,25; 55 - 160 195/55R16 11A; 22B; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692 ANLAGE: 4 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 125 195/50R16 84 11A; 22B; 24M RS M12 x 1,5; R50 e1*98/14*0168*.. 55 - 160 195/55R16 11A; 22B; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 125 195/50R16 84 11A; 22B; 24M RS M12 x 1,5; R50 e1*98/14*0168*.. 55 - 160 195/55R16 11A; 22B; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P MINI-N e1*2001/116*0343*.. 72 - 147 195/50R16 84 11A; 244 Roadster; Cabrio; 195/55R16 87 11A; 244 Coupe; Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24J; 244; 247 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 82Ä MINI-N e1*2001/116*0343*.. 55 - 135 205/45R16 83 11A; 24M ab 55 - 141 195/50R16 84 11A; 24D e1*2001/116*0343*01; 195/55R16 87 11A; 24D Nicht Clubman; Nicht 205/45R16 83W 11A; 24M Cabrio; bis 205/50R16 87 11A; 24D; 24J e1*2007/46*0371*09; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 82Ä MINI-N e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/45R16 83 11A; 24M Nur Clubman; Kombi; UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 70 - 141 195/50R16 84 11A; 24M Frontantrieb; 195/55R16 87 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83W 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R16 87 11A; 24D; 24J 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 82Ä Verkaufsbezeichnung: MINI (CLUBMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-K e1*2007/46*0370*.. 70 - 128 205/45R16 83 11A; 24M Nur Clubman; Kombi; 70 - 141 195/50R16 84 11A; 24M Frontantrieb; 195/55R16 87 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83W 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R16 87 11A; 24D; 24J 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 82Ä Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692 ANLAGE: 4 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GK; GP1; ZE2 110 Nm für Typ : EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EJ1 G623 74 - 92 195/45R16 80 HA8; 11A; 24J; 364; 10B; 11B; 11G; 11H; EJ2 G624 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16-83 HA8; 11A; 24J; 364; 721; 725; 73C; 74A; 54A 74P EJ6 e6*93/81*0013*.. 55 - 118 205/45R16-83 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; EJ8 e6*93/81*0014*.. 12A; 51A; 71C; 71K; EJ9 e6*93/81*0006*.. 721; 725; 73C; 74A; EK1 e6*93/81*0008*.. 74P EK3 e6*93/81*0007*.. EK4 e6*93/81*0009*.. EM1 e6*93/81*0060*.. EM2 e6*98/14*0080*.. 88 - 92 205/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 205/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; EP2 e11*98/14*0174*.. 12A; 51A; 71C; 71K; EP4 e11*98/14*0188*.. 721; 725; 73C; 74A; EU5 e11*98/14*0158*.. 74P EU6 e11*98/14*0159*.. EU7 e11*98/14*0160*.. EU8 e11*98/14*0161*.. EU9 e11*98/14*0189*.. Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H; GD5 e6*98/14*0087*.. 12A; 51A; 71C; 71K; GE2 e6*2001/116*0101*.. 721; 725; 73C; 74A; GE3 e6*2001/116*0102*.. 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692 ANLAGE: 4 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE6 e6*2001/116*0126*.., 66 - 73 185/55R16 83 11A; 24J; 24M Steilheck; 5-türig; e6*2007/46*0011*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 24J; 24M Frontantrieb; GG1 e6*2001/116*0125*.., 205/45R16 83 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e6*2007/46*0010*.. 205/50R16 87 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; GG2 e6*2001/116*0127*.., 24D 721; 725; 73C; 74A; e6*2007/46*0015*.. 74P GG3 e6*2001/116*0128*.., e6*2007/46*0016*.. GG5 e6*2001/116*0131*.., e6*2007/46*0013*.. GG6 e6*2001/116*0132*.., e6*2007/46*0014*.. Verkaufsbezeichnung: INSIGHT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE2 e6*2001/116*0130*.. 65 185/55R16 83 11A; 21N; 24J; 248 Schrägheck 4-türig; 195/50R16 84 11A; 21J; 22I; 24J; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK e6*2007/46*0162*.. 75 - 96 185/50R16 81 11A; 24J; 26B; 26J 10B; 11B; 11G; 11H; 185/55R16 83 11A; 24J; 26B; 26J 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R16 84 11A; 24J; 26B; 26J 721; 725; 73C; 74A; 205/45R16 83 11A; 24J; 26B; 26J 74P; 77E 205/50R16 87 11A; 24C; 248; 26B; 26J; 27I Verkaufsbezeichnung: Jazz Hybrid Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GP1 e6*2007/46*0012*.. 65 185/55R16 83 11A; 24J; 24M Steilheck; 5-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692 ANLAGE: 4 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: KIA SHUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FB e4*96/27*0024*.., 65 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 367 10B; 11B; 11G; 11H; e4*98/14*0024*.. 12A; 33J; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NETHERLAND Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I15 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI CARISMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA0 e4*93/81*0005*.. 66 205/45R16-83 11A; 22B Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692 ANLAGE: 4 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/50R16 84 51J nur Rover Streetwise; RF e11*93/81*0016*.. 195/55R16 87 11A; 51J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P F e11*93/81*0016*.. 44 - 107 205/45R16-83 11A; 22B; 22G; 24J; Rover 200 u. 25; RF e11*93/81*0016*.., 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; H224 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RT e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16 51G Rover 45; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ROVER 45 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16 51G Rover 45; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692 ANLAGE: 4 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692 ANLAGE: 4 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692 ANLAGE: 4 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der Vorderachse nicht zulässig. HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692 ANLAGE: 4 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: GK Genehm.Nr.: e6*2007/46*0162*.. Handelsbez.: JAZZ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA 27I x = 200 y = 300 HA 27B x = 250 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.