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							Gutachten 366-0059-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50694
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: EB7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 18.12.2020
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                Fahrzeughersteller                  SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung      in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                in kg     in mm     datum
410040571/CC        EB7070/CC                      Ø57,1-EX-Ø72             57,1    Kunststoff     660      2100    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SEAT
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: EX1


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MII
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
AA           e13*2007/46*1168*..         44 - 66    195/40R17 77                              nicht LKW mit
AAN          e13*2007/46*1183*..                                                              Start/Stop; nicht
                                                                                              Cross UP; Van;
                                                                                              Schrägheck 2-türig;
                                                                                              Schrägheck 4-türig;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 77E




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SKODA
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: EX1


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0059-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50694
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: EB7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 18.12.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CITIGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AA           e13*2007/46*1169*.. 44 - 66         195/40R17 77                                nicht LKW mit
AAN          e13*2007/46*1184*..                                                             Start/Stop; nicht
                                                                                             Cross UP; Van;
                                                                                             Schrägheck 2-türig;
                                                                                             Schrägheck 4-türig;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 77E




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: EX1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
1E           e1*98/14*0070*..    55 - 85 205/40R17         11A; 22B; 54A; 637                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/40R17-83     11A; 21B; 22B; 24J;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           24M; 54A                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*..       44 - 66   195/40R17 77                                nicht LKW mit
AAN          e13*2007/46*1182*..                                                             Start/Stop; nicht
                                                                                             Cross UP; Van;
                                                                                             Schrägheck 2-türig;
                                                                                             Schrägheck 4-türig;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85           205/40R17          11A; 22B; 54A; 637       nur e1*96/79*0070*00;
                                                 215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0059-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50694
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: EB7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.12.2020
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Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85        205/40R17          11A; 22B; 33H; 364;      nur e1*96/79*0070*00;
1EX0         G407                                                54A; 637                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M; 33H; 364; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 205/40R17                 11A; 22B; 63P            nicht Kombi;
1HX0         F804                      215/40R17-83              11A; 21B; 22B; 24J;      Frontantrieb;
                                                                 54A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                          51E; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
1HX0F          F894                 40 - 85   205/40R17          11A; 22B; 637            Schrägheck;
                                              215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 54A                      12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                          51E; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0059-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50694
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: EB7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.12.2020
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      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63P) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



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Gutachten 366-0059-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50694
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: EB7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.12.2020
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      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




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