Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 20                                                           Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                             Fahrzeughersteller                          : HONDA



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             5114345641/F3       EB6050/F3                  Ø64,1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff     660     2125    01/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50689, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: R4


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CM1; FD1; FD3; FK1; FN3;
                                                                          RD8
                                                                          110 Nm für Typ : DC2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
                                                                          EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; RN1; RN3
                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             CL7          e6*2001/116*0091*.. 114 195/65R15 91                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  205/60R15 91                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  215/60R15 94                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                  225/55R15 92                                             74P; 76Q; 839

                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             CM1          e6*2001/116*0093*.. 114 195/65R15 91                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  205/60R15 91                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  215/60R15 94                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                  225/55R15 92                                             74P; 76Q

                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   195/65R15                    12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                           725; 73C; 74A; 74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/60R15 88          12O                      ab
                                                                        195/65R15             12T; 51G                 e11*2001/116*0255*07;
                                                                        205/55R15 88          12I                      ab
                                                                        205/60R15 91          12I                      e11*2001/116*0256*07;
                                                                        215/60R15 94          11A; 12A; 26P            Schrägheck;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76Q

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118 195/60R15             12T; 51G                 10B; 11G; 11H; 51A;
                             EP2          e11*98/14*0174*..    118      195/65R15             12K; 51G                 71C; 71K; 721; 725;
                             EP4          e11*98/14*0188*..                                                            73C; 74A; 74P; 76Q
                             EU5          e11*98/14*0158*..
                             EU6          e11*98/14*0159*..
                             EU7          e11*98/14*0160*..
§ 22 50689, Erweiterung 01




                             EU8          e11*98/14*0161*..
                             EU9          e11*98/14*0189*..
                             EV1          e11*2001/116*0198*..

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             FN3          e11*2001/116*0298*.. 103  195/65R15 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    205/60R15 91                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    225/55R15 92              11A; 21P; 24M            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 76Q

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 4DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             FD1          e11*2001/116*0254*.. 103  195/65R15                 51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 205/70R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             RD3          e6*98/14*0076*..           215/65R15 96             11A; 367                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             RD8            e11*98/14*0190*..    110       205/70R15 96                                nur bis
                                                                           215/65R15 96                                e11*98/14*0190*01;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76Q; 839




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 195/65R15 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                             BE3          e6*2001/116*0100*..          205/60R15 91                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                             BE5          e6*2001/116*0104*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76Q

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91        195/70R15          51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                             GH2          e6*98/14*0063*..                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                             GH3          e6*98/14*0067*..                                                             725; 73C; 74A; 74P
                             GH4          e6*98/14*0068*..

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DC2          e6*95/54*0052*..  140    195/55R15                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   205/50R15-86               11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
§ 22 50689, Erweiterung 01




                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RA1          e6*93/81*0002*..  110   205/65R15                   12T; 51G                 5-türig;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P
                             RA3            e6*95/54*0050*..     110       205/65R15          12T; 51G                 10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA STREAM
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RN1          e6*98/14*0081*..  92    195/65R15                   12T; 51G                 10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P
                             RN3            e6*98/14*0082*..     115       195/65R15          12T; 51G                 10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 50689, Erweiterung 01




                             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                    wird, möglich.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 6
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 50689, Erweiterung 01




                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 20                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 6


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       HONDA
                                    Fahrzeugtyp:      FK1
                                    Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
                                    Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                                    Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                             Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 195             y = 320                    VA
                                          26B                      x = 245             y = 370                    VA
                                          27I                      x = 245             y = 360                    HA
                                          27B                      x = 295             y = 410                    HA
§ 22 50689, Erweiterung 01




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 245       y = 370              8                VA
                                          26J                   x = 245       y = 370             27                VA
                                          27H                   x = 295       y = 410              8                HA
                                          27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.