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							                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 19                                                           Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                             Fahrzeughersteller                          : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA/USA



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             5114345601/F3       EB6050/F3                  Ø60,1-P-Ø76                 60,1     Kunststoff     660     2125    01/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50689, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : GY
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: P12


                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                          Typ : MZ; FY; EY
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: P14


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 195/65R15 91                                        Allradantrieb;
                                                                       205/60R15 91                                        Frontantrieb;
                                                                       205/65R15 94                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       215/60R15 94                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                       225/55R15 92                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                       225/60R15 96                                        74A; 74P; 76Q

                             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   185/60R15 84                                            Frontantrieb;
                                                                   195/50R15 82                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   195/55R15 85                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   205/50R15 86                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                   205/55R15 88                                            74P



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 19                                                           Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99         195/65R15 91                                Allradantrieb;
                                                                              205/60R15 91                                Frontantrieb;
                                                                              205/65R15 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              215/60R15 94                                12A; 51A; 573; 71C;
                                                                              225/55R15 92                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                              225/60R15 96                                74A; 74P; 76Q
                             GY             e4*2001/116*0124*..     79 - 88   195/65R15 91                                Stufenheck;
                                                                              205/60R15 91                                Frontantrieb;
                                                                              215/60R15 94       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
§ 22 50689, Erweiterung 01




                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA/USA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: P8


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CAMRY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             V 10 W       G017             100 - 138 205/65R15                   51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     205/65R15-94                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P
                             V10            F824                    100 - 138 205/65R15          12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              205/65R15-93       12T                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA MR2
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             W2           F438             115 - 129 195/55R15                   51G; 57E                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     205/55R15                   12T; 51G; 52J; 57F       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             CR           F510              97      195/70R15                 12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             R            e6*93/81*0030*..  97 - 99 215/65R15                 12K; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       75I

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
§ 22 50689, Erweiterung 01




                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0039-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50689
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: EB6050
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.11.2019
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                                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                    abgedeckt sein.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
§ 22 50689, Erweiterung 01




                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.