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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 50692




                                      special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


             Nummer der Genehmigung: 50692                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   EB6560
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 50692                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 50692




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   16.04.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0041-18-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 50692                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1 - 37

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 50692




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 50692                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        08.05.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 50692




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 22                                                           Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 13

             Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,
                                                          SAAB
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
             511035651/LG1 EB6560/LG1X                      ohne                        65,1                    740     2200     01/18
             X
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU
§ 22 50692




                                                          135 Nm für Typ : MX
             Verkaufsbezeichnung:     Compass
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             MX           e11*2007/46*4037*.. 88 - 125 215/65R16 98              121                       Allradantrieb;
                                                       215/70R16 100             12A                       Frontantrieb;
                                                       225/60R16 98              11A; 12A; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/65R16 100             11A; 12A; 248             51A; 71C; 71K; 721;
                                                       235/60R16 100             11A; 12A; 245; 248        725; 73C; 74D; 74H;
                                                       235/65R16 103             11A; 12A; 245; 248        76U

             Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
             BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 125 215/65R16 98               12O                       Allradantrieb;
                                                      225/60R16 98               11A; 12A; 248             Frontantrieb;
                                                      225/65R16 100              11A; 12A; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                           725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                           76U; FH0

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 334
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 22                                                           Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2018
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             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 194
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194
                                                          120 Nm für Typ : 334
             Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16 90                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/50R16 92                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              85 - 147 215/55R16 93                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                       225/50R16 92W                                      74H; 76U
                                                       225/55R16 95

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
             334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 215/60R16 95               121                      Frontantrieb;
                                                      225/55R16 95               11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                          76U; FH0
             334            e3*2007/46*0318*..      100 - 125 215/60R16 95       11A; 248                 Allradantrieb;
                                                              225/55R16 95       11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 50692




                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          74H; 76U; FH0

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                          e1*2007/46*0344*..            215/50R16 90                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          74H; 76U
             A-H/NB         e1*2001/116*0454*..     66 - 103 205/55R16           51G                      Limousine; Stufenheck;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D; 74H




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/50R16 90                                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       74H; 76U

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90                                    Cabrio; Coupe;
                                                       215/50R16 90                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       74H; 76U; DED

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                          e1*2007/46*0341*..            215/50R16 90                                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       74H; 76U

             Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 50692




             Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     195/45R16 84       5EA                      5-Loch Radanschluss;
             COMBO-C e1*98/14*0179*..                      195/50R16          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,             205/45R16 83       5DW                      12A; 51A; 71C; 71K;
             CNG          e1*2007/46*0293*..               205/45R16 87       5ET                      721; 725; 73C; 74D;
             Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                          74H
             Van          e1*2007/46*0129*..
             COMBO-C- K886
             VAN
             Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
             Van-CNG
             COMBO-C- L620
             VAN-CNG

             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  195/50R16 84               11A; 26N; 26P            Corsa-E; ab
                                                   195/55R16 87               11A; 26N; 26P            e1*2001/116*0379*32;
                                                   205/50R16 87               11A; 248; 26B; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27H                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           205/55R16 91       11A; 248; 26B; 26N;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                              27H                      74H; 76U; AGD; FH0
             S-D            e1*2001/116*0379*..   141      195/55R16          51G; 52J                 nur Opel Corsa D OPC;
                                                           205/50R16          11A; 22H; 22M; 24M;      bis
                                                                              51G; 52J                 e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       74H; 76U; 76Z; AGD;
                                                                                                       FH0



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 195/50R16 84                                     Corsa D; bis
                                                      195/55R16 87                                     e1*2001/116*0379*29;
                                              110     195/50R16 84            52J                      2-türig; 4-türig;
                                                      195/55R16 87                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      M+S
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       74H; 76U; AGD; FH0
             S-D            e1*2001/116*0379*..   110      195/50R16 84       124                      Adam-S;
                                                           195/55R16 87       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/45R16 83       11A; 12A; 54A            51A; 71C; 71K; 721;
                                                           205/50R16 87       11A; 12A; 248; 26P;      725; 73C; 74D; 74H;
                                                                              27H                      76U; AGD; FH0
                                                           205/55R16 91       11A; 12A; 248; 26P;
                                                                              27H

             Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             195/45R16 80       11A; 21B; 22B; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/45R16 83       11A; 21B; 22F; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24M                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       74H; 915
§ 22 50692




             Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             CORSA-C- L659                 74              195/45R16 80       11A; 21B; 22B; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
             VAN                                           205/45R16 83       11A; 21B; 22F; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24M                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       74H; 915

             Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88       195/55R16 87       12A; 5ET; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
             D/MONOCA                                      195/55R16 91       12A; 51J                 51A; 71C; 71K; 721;
             BB
                                             55 - 96       195/60R16          12A; 51G                 725; 73C; 74D; 74H
                                             55 - 103      205/55R16          12K; 51G

             Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 88       195/55R16 87       12A; 5ET; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
             MONOCAB                                       195/55R16 91       12A; 51J                 51A; 71C; 71K; 721;
             B/ V                            55 - 96       195/60R16          12A; 51G                 725; 73C; 74D; 74H
                                             55 - 103      205/55R16          12K; 51G




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132              185/55R16        11A; 24M; 51G            Nur Meriva OPC;
                                                             205/50R16        11A; 22L; 22Q; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24J; 51G                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       74H; 76U
             X01Monocab e1*2001/116*0215*..        51 - 92   195/50R16 88     11A; 22Q; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/45R16 87     11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             205/50R16 87     11A; 22L; 22Q; 24D;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                              24J                      74H; 76U

             Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             R, VECTRA
                                                       215/55R16 93                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/50R16 92W          11A; 24M                 721; 725; 729; 73C;
                                                       225/55R16 95           11A; 24M; 367            74D; 74H; 76U
             Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              74 - 184 215/55R16 93                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/50R16 92W          11A; 24M                 721; 725; 729; 73C;
                                                       225/55R16 95           11A; 24M; 367            74D; 74H; 76U
§ 22 50692




             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 205/55R16     11A; 22L; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
             Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W 11A; 22L                        12A; 51A; 71C; 71K;
                            e11*2001/116*0235*..
             Z18XE                                           215/55R16 93     11A; 22L                 721; 725; 729; 73C;
                                                             225/50R16 92     11A; 22L                 74D; 74H

             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              74 - 155 215/55R16 93                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/50R16 92W                                   721; 725; 729; 73C;
                                                       225/55R16 95  11A; 21B; 367                     74D; 74H; 76U
             Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16 91                                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                              74 - 184 215/55R16 93W                                   11H; 12A; 51A; 71C;
                                                       225/50R16 92W                                   71K; 721; 725; 729;
                                                       225/55R16 95W 11A; 21B; 367                     73C; 74D; 74H; 76U

             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 110 195/60R16             12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
             H/Monocab e1*2007/46*0497*..      74 - 147 205/55R16 91          12T; 5FI                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                        205/55R16 94          12T                      725; 73C; 74D; 74H;
                                                        215/55R16 93          12A; 5GG                 76U; MAO
                                                        225/50R16 92          12A; 5GA; 57T




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 22                                                           Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-           e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/55R16 94              12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
             H/Monocab-                                215/55R16 93              12A                      51A; 71C; 71K; 721;
             CNG
                                                       225/50R16 92              12A; 57T                 725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                          76U

             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 110 195/60R16                  12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
             H/Monocab/V                     74 - 147 205/55R16 91               12T; 5FI                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                      205/55R16 94               12T                      725; 73C; 74D; 74H;
                                                      215/55R16 93               12A; 5GG                 76U; MAO
                                                      225/50R16 92               12A; 5GA; 57T

             Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
             T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 205/55R16 91                11A; 21B; 22B; 22N       Nur Zafira A OPC und
             AB
                                                                                                          Edition;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
§ 22 50692




                                                                                                          74H
             T98MONOC e1*98/14*0110*..              60 - 108 205/55R16 91        11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
             AB                                                                  24C; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              225/50R16-92       11A; 22B; 22F; 22N;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                 24C; 24D                 74H

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 184        205/55R16          51G                      Kombi; Limousine;
             YS3F????     e4*2001/116*0065*..                 215/55R16          11A; 22L; 51G            Frontantrieb;
                                              88 - 206        205/55R16          51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/55R16          11A; 22L; 51G; 52J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          74H; 76U; DEJ




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 205/55R16             51G                      Saab 9-3; Saab 9-3
                                                        215/55R16             11A; 22L; 51G            Aero;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       74H

             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16             11A; 21P; 22I; 22M;      Kombi; Limousine;
                                                                              24M; 51G; 52J            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                           215/55R16          11A; 21P; 22I; 22M;      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                              24M; 51G                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 74H; 76U

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 50692




             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
§ 22 50692




                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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                   kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 50692




                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 22                                                         Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 16.04.2018
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             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
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                                  Vorderachse:                        205/55R16
                                  Hinterachse:                        225/50R16
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 50692




                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 974kg.
             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1000kg.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
             5FI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1140kg.
             5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1200kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
             915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                  5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                  Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                  zulässig.
             AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig.
             DED) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig
§ 22 50692




             DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig
             FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       OPEL
                    Fahrzeugtyp:      S-D
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0379*..
                    Handelsbez.:      CORSA, CORSA-E, ADAM

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 300                    VA
                          26P                      x = 250             y = 250                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 300       y = 300             25                HA
§ 22 50692




                          27H                   x = 300       y = 300              8                HA
                          26J                   x = 300       y = 300             30                VA
                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       OPEL
                    Fahrzeugtyp:      S-D
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0379*..
                    Handelsbez.:      CORSA, CORSA-E, ADAM

                    Variante(n):      Adam, Adam-S

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 400                    VA
                          26P                      x = 230             y = 350                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 240       y = 240             25                HA
                          27H                   x = 240       y = 240              8                HA
                          26J                   x = 280       y = 400             25                VA
                          26N                   x = 280       y = 400              8                VA
§ 22 50692




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.