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							                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 15                                                            Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                          Seite: 1 von 4


                                             Fahrzeughersteller                          : FCA, FIAT



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 39
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/5                          Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                       Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                                 Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             59839581/HA2X EB6560/HA2X                         ohne                       58,1                    660     2100    01/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50692, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FCA
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                           für Typ : 356; (Kegelbund)
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 356
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 90 Nm für Typ : 356
                                                                           110 Nm für Typ : 356
                             Verkaufsbezeichnung:     Tipo
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis           kW         Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             356          e3*2007/46*0373*..         70 - 88    205/55R16         51G                        Frontantrieb;
                                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                             725; 73C; 74D; 77E
                             356            e3*2007/46*0373*..       70 - 88    195/55R16 87                                 Frontantrieb;
                                                                                195/60R16 89                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                205/55R16 91                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                215/50R16 90                                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                                215/55R16 93                                 76U; 77E
                             356            e3*2007/46*0373*..       70 - 88    205/55R16         12Q; 51G                   Frontantrieb;
                                                                                                                             10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                             73C; 74D; 77E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 15                                                           Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 12.11.2019
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                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : 199 (Nur Fiat 500L)
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : 932; 199; 937
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
§ 22 50692, Erweiterung 01




                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 932
                                                                          100 Nm für Typ : 937
                                                                          120 Nm für Typ : 199
                                                                          120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199
                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 147 / GT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             937          e3*98/14*0070*..  74 - 125 205/50R16 87                                         nur Alfa 147
                                                                     205/55R16                   51G                      (Schrägheck);
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          76U; AGD; FH0; SBH;
                                                                                                                          VCR

                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 156
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             932          e3*96/27*0034*.., 77 - 141 205/55R16                   51G                      nicht Allradantrieb;
                                            e3*98/14*0034*..                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                                          AGD; FHC




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 15                                                        Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             199          e3*2001/116*0217*.. 59 - 88 195/55R16 87 12A                                 Fiat 500L; Fiat 500L
                                                                      195/60R16 89 12A                                 Living; Schrägheck;
                                                                      205/55R16    12T; 51G                            Frontantrieb;
                                                                      205/55R16 91 12A                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      215/50R16 90 12A                                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      215/55R16 93 12A                                 725; 73C; 74D; 76U
                                                                      225/50R16 92 12A
                             199          e3*2001/116*0217*.. 62 - 88 195/55R16 87 12Q                                 Fiat 500L Trekking;
                                                                      195/60R16 89 12A                                 Schrägheck; MPV;
                                                                      205/55R16    12T; 51G                            Frontantrieb;
                                                                      215/50R16 90 12A                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      215/55R16 93 12A                                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      225/50R16 92 12A                                 725; 73C; 74D; 76U

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
§ 22 50692, Erweiterung 01




                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 15                                                        Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
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                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
§ 22 50692, Erweiterung 01




                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
                             FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
                             FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm
                                  (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             SBH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
                                  (Dicke 25 mm bzw. 28 mm, innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             VCR) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                                  bzw. 283mm bzw. 288mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.