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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 50692




                                      special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


             Nummer der Genehmigung: 50692                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   EB6560
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 50692                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 50692




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   16.04.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0041-18-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 50692                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1 - 37

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 50692




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 50692                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        08.05.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 50692




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 31                                                           Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 9

             Fahrzeughersteller                         : HONDA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             5114340641/FF       EB6560/FF                  Ø64,1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff     740     2200    01/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: R4
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                          CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
                                                          FN4; RD8; RD9
§ 22 50692




                                                          110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP4; EU5;
                                                          EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; ZF1
             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
             CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/55R16 89                   11A; 22L; 24D; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/50R16-92                   11A; 22L; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P

             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90                                       10B; 11B; 11G; 11H;
             CL9          e6*2001/116*0092*..           215/55R16 93             11A; 22L                  12A; 51A; 71C; 71K;
             CN1          e6*2001/116*0096*..           225/50R16 92             11A; 22L; 24J; 24M;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 57T                       74P; 76U

             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90                                       10B; 11B; 11G; 11H;
             CM2          e6*2001/116*0094*..           215/55R16 93             11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
             CN2          e6*2001/116*0097*..           225/50R16 92             11A; 22B; 24J; 24M;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 57T                       74P; 76U
             CW1            e6*2001/116*0120*..     110 - 115 205/60R16 92       51J                       Kombi; Frontantrieb;
             CW3            e6*2001/116*0122*..               215/55R16 93                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/60R16 95                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              225/55R16 95       11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P; 76U




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/55R16 93           11A; 26P                 CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                                                       225/50R16 92           11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/55R16 95           11A; 26P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       235/50R16 95           11A; 26B; 26N            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76U; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   195/55R16 87                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/55R16 91              11A; 21P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    215/55R16 93              11A; 21P                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; SC4

             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16 87                                   ab
             FK2          e11*2001/116*0256*..          195/60R16 89                                   e11*2001/116*0255*07;
             FK3          e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16 87W         11A; 26P; 5ET            ab
                                                        205/55R16 91          11A; 26P                 e11*2001/116*0256*07;
                                                        215/55R16 93          11A; 26B                 ab
                                                        225/50R16 92          11A; 24J; 26B            e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                       CIVIC TOURER;
§ 22 50692




                                                                                                       Schrägheck;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 76U
             FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91                                 nur bis
             FK2            e11*2001/116*0256*..          215/55R16 93                                 e11*2001/116*0255*06;
             FK3            e11*2001/116*0257*..          225/50R16 92        57T                      nur bis
                                                                                                       e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                       nur bis
                                                                                                       e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 76U

             Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   195/50R16 84                                2-türig; Frontantrieb;
                                                           195/55R16 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/50R16 87       11A; 21P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 76U




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
             CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/50R16 87                11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
             CL4          e11*98/14*0166*..                                   24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  215/45R16 86                11A; 22B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                  225/45R16 89                11A; 21B; 22B; 24J;      74P
                                                                              24M
             CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 115 205/60R16 92      51J                      Stufenheck;
             CU3            e6*2001/116*0115*..             215/55R16 93                               Frontantrieb;
                                                            215/60R16 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R16 95      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76U

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118 205/50R16             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             EP2          e11*98/14*0174*..             205/55R16             51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
             EP4          e11*98/14*0188*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
             EU5          e11*98/14*0158*..                                                            74P
             EU6          e11*98/14*0159*..
             EU7          e11*98/14*0160*..
             EU8          e11*98/14*0161*..
             EU9          e11*98/14*0189*..
             EV1
§ 22 50692




                          e11*2001/116*0198*..

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/55R16 91              11A; 21P; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
             FN3          e11*2001/116*0298*..      215/55R16 93              11A; 21B; 22I; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    225/50R16 92              11A; 21B; 22B; 24D;      721; 725; 729; 73C;
                                                                              24J; 57T                 74A; 74P; 76U
             FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       205/55R16 91       11A; 21P; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/55R16 93       11A; 21B; 22I; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/50R16 92       11A; 21B; 22B; 24D;      721; 725; 729; 73C;
                                                                              24J; 57T                 74A; 74P; 76S
             FN4            e11*2001/116*0334*.. 73        205/55R16          11A; 21P; 22I; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 76U

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RD8          e11*98/14*0190*.. 110            215/65R16 98                                ab e11*98/14*0190*02;
                                                           225/60R16 98       11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RD8          e11*98/14*0190*.. 110            205/60R16 92       11A; 24J                 nur bis
                                                           205/65R16 95       11A; 24J                 e11*98/14*0190*01;
                                                           215/60R16 95       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/55R16 95       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/60R16 98       11A; 22B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       215/65R16 98                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/60R16 98       11A; 22I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/55R16 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
             BE3          e6*2001/116*0100*..              215/50R16 90                                12A; 51A; 71C; 71K;
             BE5          e6*2001/116*0104*..              215/55R16 93                                721; 725; 73C; 74A;
                                                           225/50R16 92                                74P

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91        205/60R16-91                                10B; 11B; 11G; 11H;
             GH2          e6*98/14*0063*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 50692




             GH3          e6*98/14*0067*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
             GH4          e6*98/14*0068*..                                                             74P

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 205/50R16               11A; 21J; 22B; 24J;      10B; 11G; 11H; 12A;
             BB8          e6*95/54*0038*..                                    24M; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RA1          e6*93/81*0002*..  110   205/55R16 91                5GG                      10B; 11B; 11G; 11H;
             RA3          e6*95/54*0050*..        215/55R16-91                5GG                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  215/55R16-93                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                  225/50R16-92                11A; 22B; 24M; 5GM;      74P
                                                                              57F; 57T

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 50692




             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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                   des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                   genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 50692




             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        205/55R16
                                 Hinterachse:                        225/50R16
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1260kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§ 22 50692




                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                  Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                  3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                  eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                  B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HONDA
                    Fahrzeugtyp:      FK1
                    Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
                    Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                    Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
             Frontantrieb, Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 245             y = 360                    HA
                          27B                      x = 295             y = 410                    HA
                          26P                      x = 195             y = 320                    VA
                          26B                      x = 245             y = 370                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50692




                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 295       y = 410              8                HA
                          27F                   x = 295       y = 410             30                HA
                          26N                   x = 245       y = 370              8                VA
                          26J                   x = 245       y = 370             27                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0041-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 50692
             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: EB6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HONDA
                    Fahrzeugtyp:      FC
                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3633*..
                    Handelsbez.:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 200             y = 250                    HA
                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                          26P                      x = 250             y = 300                    VA
                          26B                      x = 300             y = 350                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 250       y = 300              8                HA
                          27F                   x = 250       y = 300             15                HA
§ 22 50692




                          26N                   x = 300       y = 350              8                VA
                          26J                   x = 300       y = 350             25                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.