GUTACHTEN zur ABE Nr. 53136 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55803520 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ EV1021
Hersteller MAK s.p.a.
Seite 1 von 5
Auftraggeber MAK s.p.a.
Via C. Colombo, 14
I-25013 Carpenedolo (BS)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell EVO
Typ EV1021
Radgröße 10JX21 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
WSY EV1021/WSY / ohne Ring 5/112/66,6 22 1050 2450
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 53136
Herstellerzeichen MAK
Radtyp und Ausführung EV1021 (s.o.)
Radgröße 10JX21 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal MADE IN TAIWAN
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Serienschraube Kugel 150 45 O.E
M14x1,5 d=28mm
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53136 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55803520 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ EV1021
Hersteller MAK s.p.a.
Seite 2 von 5
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC 43 AMG 270 255/35R21 R03 A12 A14 A19
204X 270 255/40R21 R03 A56 V21 HA2
e1*2001/116* 270 275/35R21 R03 S01
0480*18-.. 270 285/35R21 R03
(FIN: W..253...) 270 295/30R21 R03
GLC 43 AMG Coupé 270 255/35R21 R03 A12 A14 A19
204X 270 255/40R21 R03 A56 Flh V21
e1*2001/116* 270 275/35R21 R03 HA2 S01
0480*18-.. 270 285/35R21 R03
(FIN: W..253...) 270 295/30R21 A01 K2a K2b K6w R03
GLC-Coupé 100-190 255/35R21 R03 A12 A14 A19
204X 100-190 255/40R21 R03 A57 Flh KMV
e1*2001/116* 100-190 275/35R21 R03 V21 HA2 S01
0480*18-.. 100-190 285/30R21 R03
(FIN: W..253...) 100-190 295/30R21 A01 K2a K2b K6w R03
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53136 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55803520 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ EV1021
Hersteller MAK s.p.a.
Seite 3 von 5
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 3, Gutachten Nummer 55803320, Ausfertigung 1
(RADTYP EV8521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53136 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55803520 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ EV1021
Hersteller MAK s.p.a.
Seite 4 von 5
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 245/30R21 295/25R21
Nr. 2 245/35R21 275/30R21, 285/30R21
Nr. 3 245/40R21 275/35R21, 285/35R21
Nr. 4 255/30R21 295/25R21, 305/25R21
Nr. 5 255/35R21 285/30R21, 295/30R21
Nr. 6 255/40R21 285/35R21
Nr. 7 255/50R21 285/45R21
Nr. 8 265/35R21 305/30R21, 315/30R21
Nr. 9 265/40R21 295/35R21
Nr.10 265/45R21 295/40R21
Nr.11 275/35R21 315/30R21, 325/30R21
Nr.12 275/40R21 305/35R21, 315/35R21
Nr.13 275/45R21 315/40R21
Nr.14 285/35R21 325/30R21
Nr.15 285/40R21 315/35R21
Nr.16 285/45R21 315/40R21, 325/40R21
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 30. April 2020 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53136 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55803520 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10JX21 H2 Typ EV1021
Hersteller MAK s.p.a.
Seite 5 von 5
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2019.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 30. April 2020
Schmidt 00342656.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim