Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53125 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802420 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ EV8020
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 1 von 9

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo, 14
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          EVO
             Typ                             EV8020
             Radgröße                        8JX20 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             WS3X         EV8020/WS3X / ohne Ring             5/112/66,6          48         1050   2450

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      53125
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           EV8020 (s.o.)
             Radgröße                        8JX20 H2
§ 22 53125




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN TAIWAN
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                    Befestigungsmittel
             S01    Schraube M14x1,5        Kugel       120                      27                 B450L275
                                            d=28 mm                                                 17R14
             S02    Serienschraube          Kugel       130                      27                 O.E
                    M14x1,5                 d=28mm
             S03    Schraube M14x1,5        Kugel       150                      30                 B450L305
                                            d=28mm                                                  17R14
             S04    Schraube M14x1,5        Kugel       180                      30                 B450L305
                                            d=28mm                                                  17R14

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Audi
                                             Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53125 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802420 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ EV8020
             Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                              Seite 2 von 9

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi A4                 88-195         225/35R20   R37 T90                        A12 A14 A19
             B8, B81                 88-200         245/30R20   T90                            A57 Car Lim
             e1*2001/116*                                                                      S01
             0430*00-41;
             e13*2007/46*1084*..
             (FIN: WAUZZZ8K...)
             Audi S4                 245            245/30R20   T90                            A12 A14 A19
             B8, B81                                                                           Lim S01
             e1*2001/116*0430*..;
             e13*2007/46*1084*..
             (FIN: WAUZZZ8K...)
             A-Klasse                110-165        225/35R20   K3u K5b T90                    A01 A12 A14
             F2A                                                                               A19 A57 F24
             e1*2007/46*1829*..                                                                Lim NoP Y85
                                                                                               S02
             A-Klasse                70-140         225/35R20   K3u K5b T90                    A01 A12 A14
             F2A                                                                               A19 A58 F23
             e1*2007/46*1829*..                                                                Lim NoP Y85
                                                                                               S02
§ 22 53125




             B-Klasse                70-165         225/35R20   K5b T90                        A01 A12 A14
             F2B                                                                               A19 A57 F24
             e1*2007/46*1909*..                                                                NoP S02
             B-Klasse                70-140         225/35R20   K5b T90                        A01 A12 A14
             F2B                                                                               A19 A58 F23
             e1*2007/46*1909*..                                                                NoP S02
             C-Klasse                115-225        235/30R20   Cpe G01 R70 T88                A01 A12 A14
             204                     88-215         235/30R20   G01 Lim R70 T88                A19 S02
             e1*2001/116*0431*..
             - Limousine/Coupe
             - incl. Facelift 2011
             (FIN: WDD204...)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53125 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802420 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ EV8020
             Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                              Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             C-Klasse                85-190         225/35R20   T90                            A12 A14 A19
             204                                                                               A58 Lim NoH
             e1*2001/116*                                                                      S02
             0431*29-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: W..205...)
             C-Klasse 4matic         125-245        225/35R20   T90                            A12 A14 A19
             204                                                                               A56 Lim S02
             e1*2001/116*
             0431*29-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: W..205...)
             C-Klasse Coupé /        110-190        225/35R20   T90                            A12 A14 A19
             Cabrio                                                                            A58 Cbo Cpe
             204                                                                               S02
             e1*2001/116*
             0431*37-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: W..205...)
             C-Klasse Coupé /        125-245        225/35R20   T90                            A12 A14 A19
§ 22 53125




             Cabrio 4matic                                                                     A56 Cbo Cpe
             204                                                                               S02
             e1*2001/116*
             0431*37-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: W..205...)
             C-Klasse T-Modell       85-190         225/35R20   T90                            A12 A14 A19
             204K                                                                              A58 Car NoH
             e1*2001/116*                                                                      S02
             0457*25-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: W..205...)
             C-Klasse T-Modell       125-245        225/35R20   T90                            A12 A14 A19
             4matic                                                                            A56 Car S02
             204K
             e1*2001/116*
             0457*25-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: W..205...)
             CLA-Klasse              85-165         225/30R20   T85                            A12 A14 A19
             F2CLA                   85-165         225/35R20   A01 K5b T90                    A57 Lim NoP
             e1*2007/46*1912*..      85-165         245/30R20   A01 K1a K1b K2b K5d K7i T90    S02
             CLA-Klasse Shooting     85-165         225/30R20   T85                            A12 A14 A19
             Brake                   85-165         225/35R20   A01 K5b T90                    A57 Car NoP
             F2CLA                   85-165         245/30R20   A01 K1a K1b K2b K5d K7i T90    S02
             e1*2007/46*1912*..
             GLA-Klasse              80-155         235/35R20                                  A12 A14 A19
             245G                    80-155         235/40R20                                  A57 Flh S02
             e1*2001/116*
             0470*06-..




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53125 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802420 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ EV8020
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 4 von 9
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             GLE-Klasse             150-190        245/45R20    A10 R37 T03                           A14 A19 A56
             166                    150-335        255/45R20    A10 T01 T05                           B03 MHy
             e1*2007/46*                                                                              NBF X93 S03
             0598*16-...
             (FIN: WDC1660...)
             M-Klasse               150-190        245/45R20    R37 T03                               A12 A14 A19
             166                    150-320        255/45R20    T01 T05                               A56 B03 NBF
             e1*2007/46*                                                                              S03
             0598*00-15
             V-Klasse/Vito          100-176        245/40R20    A01 G90 T99                           A12 A14 A19
             639/2, 639/4           100-176        245/40R20    R91 T99                               A58 AHa NoE
             e1*2007/46*                                                                              S04
             0457*09-..
             e1*2007/46*
             0458*08-..
             (FIN: W..447...)
             nur Heckantrieb
             V-Klasse/Vito          65, 84         245/40R20    A01 G90 T99                           A12 A14 A19
             639/2, 639/4           65, 84         245/40R20    R91 T99                               A58 AFa NoE
             e1*2007/46*                                                                              S04
§ 22 53125




             0457*09-..
             e1*2007/46*
             0458*08-..
             (FIN: W..447...)
             nur Frontantrieb
             V-Klasse/Vito 4matic   100-176        245/40R20    A01 G90 T99                           A12 A14 A19
             639/2, 639/5           100-176        245/40R20    R91 T99                               A56 NoE S04
             e1*2007/46*
             0457*09-..
             e1*2007/46*
             0459*06-..
             (FIN: W..447...)
             nur Allradantrieb

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53125 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802420 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ EV8020
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 5 von 9

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 53125




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53125 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802420 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ EV8020
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 6 von 9

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

             AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.
§ 22 53125




             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53125 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802420 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ EV8020
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 7 von 9

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
             Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
             außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.
§ 22 53125




             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

             NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
             (Hybridelektrofahrzeug).

             NoP    Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53125 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802420 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ EV8020
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 8 von 9

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 53125




             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
             an Achse 1.

             Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 2. April 2020 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53125 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55802420 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ EV8020
             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 9 von 9

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 2. April 2020
§ 22 53125




             Schmidt                                                                     00341245.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim