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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53000 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801120 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ EV9090
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo, 14
                                I-25013 Carpenedolo (BS)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                          EVO
Typ                             EV9090
Radgröße                        9JX19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
WS1X         EV9090/WS1X / ohne Ring             5/112/66,6          20         800    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53000
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           EV9090 (s.o.)
Radgröße                        9JX19 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN TAIWAN
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
       Befestigungsmittel
S01    Schraube M14x1,5        Kugel       150                      30                 B450L305
                               d=28mm                                                  17R14

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801120 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ EV9090
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC 43 AMG              270, 287      235/55R19     M+S R03 R70                           A12 A14 A19
204X                    270, 287      255/45R19     R03                                   A56 V19 HA2
e1*2001/116*            270, 287      255/50R19     R03                                   S01
0480*18-..              270, 287      275/45R19     R03
(FIN: W..253...)        270, 287      285/45R19     R03
GLC 43 AMG Coupé        270, 287      235/55R19     M+S R03 R70                           A12 A14 A19
204X                    270, 287      255/45R19     R03                                   A56 Flh V19
e1*2001/116*            270, 287      255/50R19     R03                                   HA2 S01
0480*18-..              270, 287      275/45R19     R03
(FIN: W..253...)        270, 287      285/45R19     R03
GLC-Coupé               100-243       235/55R19     R03 R70                               A12 A14 A19
204X                    100-243       255/45R19     R03                                   A57 Flh KMV
e1*2001/116*            100-243       255/50R19     R03                                   V19 HA2 S01
0480*18-..              100-243       275/45R19     R03
(FIN: W..253...)        100-243       285/45R19     R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.



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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801120 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ EV9090
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 3 von 5

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55801020, Ausfertigung 2 (RADTYP
EV8090) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
Hinweise.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53000 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801120 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ EV9090
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 4 von 5

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    225/55R19     275/45R19
Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 8    235/45R19     255/40R19
Nr. 9    235/50R19     255/45R19
Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11   245/30R19     305/25R19
Nr. 12   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 14   245/45R19     275/40R19
Nr. 15   245/50R19     275/45R19
Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 19   255/45R19     285/40R19
Nr. 20   255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21   255/55R19     275/50R19
Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 24   265/40R19     295/35R19
Nr. 25   265/45R19     295/40R19
Nr. 26   265/50R19     295/45R19
Nr. 27   275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Dezember 2020 in Lambsheim statt.




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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55801120 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ EV9090
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Dezember 2020




Schmidt                                                                     00357233.DOC




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