GUTACHTEN zur ABE Nr. 53131 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55803420 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ EV9021
Hersteller MAK s.p.a.
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Auftraggeber MAK s.p.a.
Via C. Colombo, 14
I-25013 Carpenedolo (BS)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell EVO
Typ EV9021
Radgröße 9Jx21 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
WS4Y EV9021/WS4Y / ohne Ring 5/112/66,6 53 1050 2450
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 53131
Herstellerzeichen MAK
Radtyp und Ausführung EV9021 (s.o.)
Radgröße 9Jx21 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal MADE IN TAIWAN
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Serienschraube Kugel 150 45 O.E
M14x1,5 d=28mm
S02 Schraube (2-teilig) Kugel 150 45 B525L455
M15x1,25 d=28mm 17R14
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53131 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55803420 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ EV9021
Hersteller MAK s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GL-Klasse 155-285 265/45R21 R37 T04 T08 A12 A14 A19
164G 155-285 275/40R21 T07 S01
e1*2001/116*0340*..
GL-Klasse 190-320 265/45R21 A10 M+S A14 A19 A56
166 190-320 275/40R21 A10 KMV S01
e1*2007/46* 190-320 275/45R21 A10
0598*05-17 190-320 285/45R21 A12
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
GL-Klasse 190,245 265/45R21 A10 T04 T08 A14 A19 A56
166 190-320 265/45R21 A10 M+S T04 T08 KOV S01
e1*2007/46* 190-320 275/40R21 A10 T07
0598*05-17 190-320 275/45R21 A10
(FIN: WDC1668...) 190-320 285/45R21 A12
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
GLE-Klasse 150-335 255/40R21 R37 T02 A12 A14 A19
166 150-335 265/35R21 T01 A56 MHy
e1*2007/46* 150-335 265/40R21 T05 NBF
0598*16-... 150-335 275/35R21 T03 X93 S01
(FIN: WDC1660...)
GLE-Klasse 180-270 255/40R21 A10 T02 A14 A19 A56
H1GLE 180-270 265/40R21 A01 A12 K2b T01 T05 KFS R78 S02
e1*2007/46*1885*.. 180-270 275/35R21 A01 A12 K1a K2b T03
- ohne AMG-Line 180-270 275/40R21 A01 A12 K1a K2b
GLS-Klasse 190-335 265/45R21 A10 M+S A14 A19 A56
166 190-335 275/40R21 A10 B03 KMV X93
e1*2007/46* 190-335 275/45R21 A10 S01
0598*18-.. 190-335 285/45R21 A12
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
GLS-Klasse 190,245 265/45R21 A10 T04 T08 A14 A19 A56
166 190-335 265/45R21 A10 M+S T04 T08 KOV X93 S01
e1*2007/46* 190-335 275/40R21 A10 T07
0598*18-.. 190-335 275/45R21 A10
(FIN: WDC1668...) 190-335 285/45R21 A12
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
M-Klasse 140-285 265/40R21 A12 A14 A19
164 140-285 275/35R21 T03 F38 S01
e1*2001/116*0315*..
- mit Luftfederung
M-Klasse 140-285 265/40R21 A12 A14 A19
164 140-285 275/35R21 T03 F39 S01
e1*2001/116*0315*..
- ohne Luftfederung
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53131 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55803420 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ EV9021
Hersteller MAK s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
M-Klasse 150-320 255/40R21 R37 T02 A12 A14 A19
166 150-320 265/35R21 T01 A56 NBF S01
e1*2007/46* 150-320 265/40R21 T05
0598*00-15 150-320 275/35R21 T03
R 63 AMG 375 265/40R21 K1c K2c T05 A01 A12 A14
251, 251AMG 375 275/35R21 K1c K2c T03 A19 S01
e1*2001/116*0341*..,
e1*2001/116*0404*..
R-Klasse 140-285 265/40R21 K1c K2c T05 A01 A12 A14
251 140-285 275/35R21 K1c K2c T03 A19 S01
e1*2001/116*0341*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53131 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55803420 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ EV9021
Hersteller MAK s.p.a.
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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53131 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55803420 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ EV9021
Hersteller MAK s.p.a.
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
KFS Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R78 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ EV9021
Hersteller MAK s.p.a.
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T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T08 Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
X93 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 29. April 2020 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53131 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55803420 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ EV9021
Hersteller MAK s.p.a.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2019.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 29. April 2020
Schmidt 00342606.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim